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Elternbrief


E-Mail Newsletter 12-01-2007
 

 


Themen:
 

 

Liebe Eltern,

im neuen Jahr ist so manches anders geworden, vor allem finanziell. Vieles ist teurer geworden – denken Sie nur an die Mehrwertsteuer und die Krankenkassenbeiträge –, aber manches hat sich für Familien auch verbessert, z. B. durch das neue Elterngeld.

Doch wenn Sie Ihr Baby noch vor dem 1. Januar 2007 bekommen haben, bleibt es für Sie beim bisherigen Erziehungsgeld. Für die ersten Monate haben Sie dieses sicherlich schon beantragt, doch was Sie ab dem 7. Lebensmonat Ihres Kindes beachten müssen und wo Sie sowohl das bisherige Erziehungsgeld als auch das neue Elterngeld beantragen, verrät Ihnen dieser Newsletter.

Mit den heutigen Informationen möchte ich den soeben erschienenen Spezialreport „Familienfinanzen“ ergänzen, den Sie letztes Wochenende erhalten haben. Ich hoffe, die Tipps in diesem Sonderheft helfen Ihnen, alle Fördermöglichkeiten auszuschöpfen und alle schlummernden Sparpotenziale in Ihrem Haushalt zu mobilisieren!

Doch vorher beantwortet meine Kollegin, Lerntrainerin Uta Reimann-Höhn, eine Leserfrage.


 

Frage: Liebe Frau Reimann-Höhn,
seit meine Tochter in der Schule ist und jeden Tag Hausaufgaben machen muss, klagt sie immer wieder über Rückenschmerzen beim Sitzen. Was muss ich bei ihrem Schreibtisch beachten, damit der Rücken geschont wird?
Antwort: Liebe Leserin,
auf jeden Fall sollte Ihre Tochter nicht zu lange am Schreibtisch sitzen. Ein wenig Bewegung zwischendurch tut jedem Rücken gut. Orthopäden empfehlen höhenverstellbare Tische und Stühle sowie Rollen unter den Stühlen. Sie können auch einen Sitzball oder ein Keilkissen ausprobieren. Auf jeden Fall ist Abwechslung gut.
So sitzt Ihre Tochter richtig: auf dem vorderen Teil des Stuhls mit schulterbreit geöffneten Knien und beiden Füßen fest auf dem Boden. Dabei sollten die Fußspitzen leicht nach außen gerichtet sein. Der Stuhl sollte so hoch sein, dass ihre Oberschenkel ein wenig nach unten abfallen und ihre Unterarme im rechten Winkel zum Oberarm auf der Tischplatte aufliegen. Die richtige Sitzposition kann Ihre Tochter trainieren, indem sie ab und zu versucht, in dieser Position ein Buch auf ihrem Kopf zu balancieren.
Ein Tipp: Lassen Sie Ihre Tochter täglich ein wenig Rückengymnastik machen. Das geht ganz spielerisch zum Beispiel so: Ihre Tochter liegt auf dem Rücken und hält unter der Lendenwirbelsäule ein Tuch fest, indem sie die Bauch- und Gesäßmuskulatur fest anspannt. Ein anderer versucht nun, das Tuch unter ihrem Rücken rauszuziehen. Wenn die Rückenschmerzen nicht besser werden, sollten Sie aber unbedingt einen Arzt um Rat fragen.
Viel Erfolg wünscht Ihnen,
Ihre
Uta Reimann-Höhn
Chefredakteurin von "Lernen und Fördern mit Spaß!"

Erfahren Sie hier mehr von der Lerntrainerin Uta Reimann-Höhn


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Nach der Grundschule aufs Gymnasium So schafft Ihr Kind das auch!
 

Ab der fünften Schulklasse wird sich einiges im Leben Ihres Kindes ändern. Änderungen, die zumeist nicht immer spielend zu bewältigen sind. An vorderster Stelle steht die Wahl der richtigen Schulform. Höchste Priorität genießt natürlich die Versetzung aufs Gymnasium.
Aber auch der Gang zur Real- oder Gesamtschule muss nicht immer das schlechteste Mittel sein. Wie Sie Ihr Kind auf die zu meisternden Aufgaben in Richtung „Fachhochschulreife“ vorbereiten, dies zeigt Ihnen unsere Redaktion von „Lernen und Fördern mit Spaß!“ anhand vieler nützlicher Tipps. Fordern Sie jetzt Ihr Probeexemplar an!

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Das Erziehungsgeld ist eine einkommensabhängige Familienleistung für Eltern, die ihr Kind selbst betreuen und nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sind. Monatlich gibt es maximal 300 Euro für höchstens zwei Jahre. Wahlweise konnten sich Eltern auch für das Budget-Modell von 450 Euro monatlich für 12 Monate entscheiden. Dafür dürfen Sie jedoch nicht zu viel verdienen!

Um im ersten Lebensjahr Ihres Kindes Erziehungsgeld zu erhalten, dürfen Sie nicht mehr als 30.000 Euro (Nettojahreseinkommen für ein Paar mit einem Kind) bzw. 23.000 Euro (für Alleinerziehende mit einem Kind) verdienen (beim Budget betragen die Einkommensgrenzen nur 22.086 bzw. 19.086 Euro). Verdienen Sie mehr, gibt es kein Geld. Die Einkommensgrenzen erhöhen sich für jedes weitere Kind in der Familie um jeweils 3.140 Euro.

Das Erziehungsgeld für das zweite Lebensjahr müssen Sie gesondert bei den unten genannten amtlichen Stellen beantragen. Dies können Sie frühestens ab dem neunten Lebensmonat Ihres Babys tun.

Leider gelten ab dem siebten Lebensmonat deutlich geringere Einkommensgrenzen für das volle Erziehungsgeld. Um den ungekürzten Regelbetrag von 300 Euro zu erhalten, dürfen Sie als Paar mit einem Kind nicht mehr als 16.500 Euro (netto) bzw. als Alleinerziehende mit einem Kind nicht mehr als 13.500 Euro jährlich verdienen. Diese Einkommensgrenzen erhöhen sich für jedes weitere Kind der Familie wiederum um jeweils 3.140 Euro.

Bei einem Einkommen oberhalb dieser Einkommensgrenzen verringert sich ab dem siebten Lebensmonat das Erziehungsgeld von regulär 300 Euro um 5,2 Prozent (beim Budget um 7,2 Prozent) des die Einkommensgrenze übersteigenden Betrages. Einen Erziehungsgeld-Rechner, mit dem Sie sich individuell Ihren Anspruch berechnen lassen können, finden Sie z. B. unter www.zbfs.bayern.de/erziehungsgeld/erz-rechner.html.

Wenn Sie in Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen oder Thüringen wohnen, steht Ihnen darüber hinaus eventuell noch Landeserziehungsgeld zu, sofern Ihr Einkommen nicht zu hoch ist.

Weitere Informationen zum Landeserziehungsgeld finden Sie hier:
- für Bayern: www.zbfs.bayern.de/erziehungsgeld/lerz.html
- für Baden-Württemberg: www.l-bank.de/cms/content/geschaeftsfelder/familie/Landeserziehungsgeld.xml?stufe=3&pfad=1,102,112&nav_id=829
- für Sachsen: www.slfs.sachsen.de/lva/1994.htm
- für Thüringen: www.thueringen.de/de/tmsfg/lasf/versorgung/aufgaben/erziehungsgeld/u1/u_start.html



 

Kindergeld steht allen Eltern zu und zwar nicht nur für leibliche Kinder, sondern auch für Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder (für Letztere nur, wenn das Kind dauerhaft in Ihrer Familie lebt). Der Anspruch auf Kindergeld besteht ab Geburt bis zum 18. Geburtstag des Kindes, unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. Schul- oder Berufsausbildung des Kindes, Behinderung des Kindes) auch bis zum 25. Lebensjahr.

Kindergeld wird Ihnen einkommensunabhängig gezahlt. Es beträgt
- für das erste, zweite und dritte Kind 154 Euro monatlich,
- für das vierte und jedes weitere Kind 179 Euro monatlich.
Für ein und dasselbe Kind kann immer nur eine Person Kindergeld erhalten. Es wird dem Elternteil gezahlt, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat. Leben beide Eltern mit dem Kind zusammen, können sie wählen, wer von beiden das Kindergeld erhält.

Achtung: Die richtige Wahl kann Ihnen mehr Kindergeld bringen!
Wenn Sie z. B. in einer Patchwork-Familie leben, kann es durchaus einen Unterschied machen, wer das Kindergeld erhält. Beispiel: Eine Frau heiratet einen Vater von zwei Kindern. Von diesen beiden Kindern lebt nur das jüngere im gemeinsamen Haushalt, das ältere lebt bei der geschiedenen Ehefrau. Später werden noch zwei Kinder geboren. Beantragt nun die Ehefrau das Kindergeld für die beiden gemeinsamen oder auch für alle drei im Haushalt lebenden Kinder, bekommt die Familie 3 x 154 Euro = 462 Euro. Beantragt der Ehemann Kindergeld, bekommt er zwar für das Kind, das bei der geschiedenen Ehefrau lebt, kein Kindergeld, es gilt jedoch als so genanntes Zählkind. Das heißt, die drei im Haushalt lebenden Kinder gelten als zweites, drittes und viertes Kind. Somit stehen der Familie 2 x 154 Euro + 179 Euro (für das vierte Kind) zu, also insgesamt 487 Euro und damit Monat für Monat 25 Euro mehr!

Das Kindergeld wird bei der zuständigen Familienkasse beantragt. In der Regel ist das die Familienkasse, in deren Bezirk Sie wohnen. Haben Sie Ihren Wohnsitz im Ausland, sind aber in Deutschland erwerbstätig, ist die Familienkasse zuständig, in deren Bezirk sich der Sitz der Lohnstelle Ihres Betriebes befindet. Unter www.familienkasse.de können Sie ein Ortsverzeichnis der Familienkassen als Pdf-Datei herunterladen.

Die Vordrucke für den Antrag auf Kindergeld bekommen Sie bei Ihrer Familienkasse. Sie können den Vordruck jedoch auch unter www.familienkasse.de herunterladen und am Computer ausfüllen. Den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag sowie eine Geburtsurkunde Ihres Kindes schicken Sie dann per Post an die zuständige Familienkasse. Haben Sie für ein neugeborenes Kind erstmals Kindergeld beantragt, erhalten Sie von der Familienkasse grundsätzlich einen schriftlichen Bescheid.

Weitere Informationen zum Kindergeld finden Sie unter www.familienkasse.de oder www.bzst.de.



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Hier erhalten Sie Anträge und weitere Informationen.

Baden-Württemberg
L-Bank
Landeskreditbank Baden-Württemberg
76113 Karlsruhe,
Tel. 07 21/3 83 30, Fax 07 21/1 50 31 91,
E-Mail: familienfoerderung@l-bank.de
Homepage: www.l-bank.de/erziehungsgeld

Bayern
für Schwaben:
Zentrum Bayern Familie und Soziales
86159 Augsburg, Morellstraße 30,
Tel. 08 21/57 09 01, Fax 08 21/570 9-32 21,
E-Mail: poststelle.schw@zbfs.bayern.de

für Oberfranken:
Zentrum Bayern Familie und Soziales
95447 Bayreuth, Hegelstraße 2,
Tel. 09 21/60 51, Fax 09 21/6 05-29 11 oder -29 12,
E-Mail: poststelle.ofr@zbfs.bayern.de

für Niederbayern:
Zentrum Bayern Familie und Soziales
84028 Landshut, Friedhofstraße 7,
Tel. 08 71/82 90, Fax 08 71/8 29-1 61 oder -1 62,
E-Mail: poststelle.ndb@zbfs.bayern.de

für Oberbayern, Buchstaben A–H:
Zentrum Bayern Familie und Soziales
80634 München (Amt für Versorgung und Familienförderung München 1), Richelstraße 17,
Tel. 0 89/13 06 20, Fax 0 89/13 06 25 96,
E-Mail: poststelle.obb1@zbfs.bayern.de

für Oberbayern, Buchstaben I–Z:
Zentrum Bayern Familie und Soziales
80335 München (Amt für Versorgung und Familienförderung München 2), Bayerstraße 32,
Tel. 0 89/51 43-4 59 oder -4 60, Fax 0 89/5 14 34 99,
E-Mail: poststelle.obb2@zbfs.bayern.de

für Mittelfranken:
Zentrum Bayern Familie und Soziales
90429 Nürnberg, Bärenschanzstraße 8 a,
Tel. 09 11/9 28-0, Fax 09 11/9 28 24-01 oder -24 06 oder -24 07,
E-Mail: poststelle.mfr@zbfs.bayern.de

für die Oberpfalz:
Zentrum Bayern Familie und Soziales
93053 Regensburg, Landshuter Straße 55,
Tel. 09 41/78 09 00, Fax 09 41/78 09 13-13 oder -13 14,
E-Mail: poststelle.opf-r@zbfs.bayern.de

für Unterfranken:
Zentrum Bayern Familie und Soziales
97082 Würzburg, Georg-Eydel-Straße 13,
Tel. 09 31/41 07 01, Fax 09 31/4 10 73 33,
E-Mail: poststelle.ufr@zbfs.bayern.de

Berlin
Die Bezirksämter (Jugendamt):
Zentrale Auskunft, Tel. 0 30/90-0

Brandenburg
Die Jugendämter der Landkreise, kreisfreien Städte und großen kreisangehörigen Städte

Bremen
für das Stadtgebiet Bremen:
Amt für Soziale Dienste Bremen, Sozialzentrum Mitte/Östliche Vorstadt, Erziehungsgeldstelle
28203 Bremen, Rembertiring 39,
Tel. 04 21/3 61 28 74, Fax 04 21/36 11 66 39,
E-Mail: heike.harting@afsd.bremen.de

für Bremerhaven:
Amt für Familie und Jugend
27576 Bremerhaven, Hinrich-Schmalfeldt-Straße,
Stadthaus,
Tel. 04 71/5 90 20 27

Hamburg
Internet: www.bsf.hamburg.de

Die Bezirksämter (Einwohnerämter) in:

Hamburg-Mitte, 20095 Hamburg,
Klosterwall 2 (City-Hof Block A),
Tel. 0 40/4 28 54-0, Fax 0 40/4 28 54 29 36

Altona, 22765 Hamburg, Platz der Republik 1
(Rathaus Altona),
Tel. 0 40/4 28 11 01, Fax 0 40/4 28 11 27 59

Eimsbüttel, 20139 Hamburg, Grindelberg 62-66,
Tel. 0 40/4 28 01-0, Fax 0 40/4 28 01 28 03

Hamburg-Nord, 20243 Hamburg, Kümmelstraße 7,
Tel. 0 40/4 28 04- 0, Fax 0 40/4 28 04 29 90

Wandsbek, 22041 Hamburg, Schloßstraße 60,
Tel. 0 40/4 28 81-0

Bergedorf, 21027 Hamburg, Bult 2,
Tel. 0 40/4 28 91-0, Fax 0 40/4 28 91 30 04

Harburg, 21073 Hamburg, Harburger Rathauspassage 2,
Tel. 0 40/4 28 71-0, Fax 0 40/4 28 71 34 83

Hessen
Die Ämter für Versorgung und Soziales in:

64289 Darmstadt, Bartningstraße 53,
Tel. 0 61 51/73 80, Fax 0 61 51/73 23 15,
E-Mail: havs-dar@havs-dar.hessen.de

60320 Frankfurt/Main, Eckenheimer Landstraße 303,
Tel. 0 69/15 67-1, Fax 0 69/1 56 74 91,
E-Mail: post@havs-fra.hessen.de

36041 Fulda, Washingtonallee 2,
Tel. 06 61/62 07-0, Fax 06 61/6 20 71 09,
E-Mail: postmaster@havs-ful.hessen.de

35390 Gießen, Südanlage 14 a,
Tel. 06 41/79 36-0, Fax 06 41/7 93 64 00,
E-Mail: postmaster@havs-gie.hessen.de

34121 Kassel, Frankfurter Straße 84 a,
Tel. 05 61/20 99-0, Fax 05 61/2 09 92 40,
E-Mail: info@havs-kas.hessen.de

65189 Wiesbaden, John-F.-Kennedy-Straße 4,
Tel. 06 11/71 57-0, Fax 06 11/7 15 71 77,
E-Mail: havs-wie@hlvs.hessen.de

Mecklenburg-Vorpommern
Erziehungsgeldabschnitte bei den Versorgungsämtern in:

17033 Neubrandenburg, Neustrelitzer Straße 120,
Tel. 03 95/38 00, Fax 03 95/380-20 01
E-Mail: poststelle.vanb@versa.mv-regierung.de

18059 Rostock, Erich-Schlesinger-Straße 35,
Tel. 03 81/1 22 15 00, Fax 03 81/122-29 10
E-Mail: poststelle.vahro@versa.mv-regierung.de

19061 Schwerin, Friedrich-Engels-Straße 47,
Tel. 03 85/3 99 10, Fax 03 85/39 91-105
E-Mail: poststelle.vasn@versa.mv-regierung.de

18439 Stralsund, Frankendamm 17,
Tel. 0 38 31/2 69 700, Fax 0 38 31/26 97-444
E-Mail: poststelle.vast@versa.mv-regierung.de

Niedersachsen
Die kreisfreien Städte, die Landkreise und in einigen Fällen auch kreisangehörige Gemeinden

Nordrhein-Westfalen
Die Versorgungsämter in:

52066 Aachen, Schenkendorfstraße 2-6,
Tel. 02 41/5 10 70, Fax 02 41/5 10 75 01

33615 Bielefeld, Stapenhorststraße 62,
Tel. 05 21/59 90, Fax 05 21/59 94 40

44147 Dortmund, Rheinische Straße 173,
Tel. 02 31/90 64-0, Fax 02 31/9 06 42 53

40042 Düsseldorf, Erkrather Straße 339,
Tel. 02 11/4 58 40, Fax 02 11/4 58 41 99

47057 Duisburg, Ludgeristraße 12,
Tel. 02 03/30 05-0, Fax 02 03/3 00 56 92

45138 Essen, Kurfürstenstraße 33,
Tel. 02 01/89 88-0, Fax 02 01/8 98 86 44

45879 Gelsenkirchen, Vattmannstraße 2-8,
Tel. 02 09/16 30, Fax 02 09/16 31 72

50735 Köln, Boltensternstraße 10,
Tel. 02 21/7 78 30, Fax 02 21/7 78 32 99

48143 Münster, Von-Steuben-Straße 10,
Tel. 02 51/49 11, Fax 02 51/49 16 01

59494 Soest, Heinsbergplatz 13,
Tel. 0 29 21/10 70, Fax 0 29 21/10 73 05

42285 Wuppertal, Friedrich-Engels-Allee 76,
Tel. 02 02/8 98 10, Fax 02 02/8 98 11 89

Rheinland-Pfalz
Die Jugendämter der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte sowie der Landkreise

Saarland
Das Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz
66115 Saarbrücken, Hochstraße 67,
Tel. 06 81/99 78-0, Fax 06 81/99 78-147
E-Mail: poststelle@lsgv.saarland.de

Sachsen
Die Sachgebiete Erziehungsgeld der Ämter für Familie und Soziales in:

09111 Chemnitz, Brückenstraße 10,
Tel. 03 71/4 57-0
E-Mail: AFSC.Poststelle@slfs.sms.sachsen.de

04105 Leipzig, Berliner Straße 13,
Tel. 03 41/59 55-0
E-Mail: AFSL.Poststelle@slfs.sms.sachsen.de

01069 Dresden, Gutzkowstraße 10,
Tel. 03 51/46 55-0
E-Mail: AFSD.Poststelle@slfs.sms.sachsen.de

Sachsen-Anhalt
Landesverwaltungsamt
Referat: Bundeserziehungsgeld
Dienstgebäude Halle
06114 Halle, Maxim-Gorki-Straße 7,
Tel. 03 45/52 76-0, Fax 03 45/52 76-4 46
E-Mail: postgs@lvwa.sachsen-anhalt.de

Dienstgebäude Magdeburg
39112 Magdeburg, Halberstädter Straße 39 a,
Tel. 03 91/6 27 30 00, Fax 03 91/6 27-37 01/-3702
E-Mail: posths@lvwa.sachsen-anhalt.de

Schleswig-Holstein
Die Außenstellen des Landesamtes für soziale Dienste Schleswig-Holstein in:

23552 Lübeck, Große Burgstraße 4,
Tel. 04 51/1 40 60, Fax 04 51/1 40 64 99,
E-Mail: post.hl@lasd-sh.de

25746 Heide, Neue Anlage 9,
Tel. 04 81/69 60, Fax 04 81/69 61 99,
E-Mail: post.hei@lasd-sh.de

24837 Schleswig, Seminarweg 6,
Tel. 0 46 21/80 60, Fax 0 46 21/2 95 83,
E-Mail: post.sl@lasd-sh.de

24103 Kiel, Gartenstraße 7,
Tel. 04 31/98 27-0, Fax 04 31/98 27 25 15,
E-Mail: post.ki@lasd-sh.de

Thüringen
Die Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städte
(Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)



 

Heute möchte ich Ihnen ein Mitmachbuch für Kinder ab drei Jahren vorstellen, das bis ins Grundschulalter aktuell bleibt: „Es geht mir gut!“ von Lore Kleikamp und Detlev Jöcker (Menschenkinder 2001; 104 Seiten; 12,90 Euro) und dazu passend die Audio-CD „Es geht mir gut!“ von Detlev Jöcker (14 Titel; 13,90 Euro).

Diese CD ist seit längerer Zeit die Lieblings-CD meiner Kinder und läuft schon morgens im Bad, um die beiden beim Zähneputzen und Anziehen in Schwung zu bringen – was speziell für Martin, der sich schon kurz nach sechs Uhr aus dem Bett quälen muss, weil sein Schulbus so bald fährt, auch dringend nötig ist...

Kindgemäß „verpackt“ finden sich im Buch Spiele und Übungen zur ganzheitlichen Förderung von Kindern aus den Bereichen Edu-Kinestetik, Selbstwahrnehmung, isometrische Übungen, Lerngymnastik und Atemschulung. Dazu passend sind auch die Lieder auf der CD. Sie können auf der Homepage www.menschenkinder.de in die einzelnen Lieder reinhören (Titel der CD in die Suchfunktion eingeben – so kommen Sie am schnellsten zum Ziel).



 

Nach so viel „Finanzkram“ zum Schluss noch ein paar nette Kindersprüche!

Dreifaltigkeit für Kinder
Vor Weihnachten unterhielten wir uns mit Jerome (3,5 Jahre) darüber, dass am Heiligen Abend das Christkind kommt. Da interessierte es ihn doch brennend, ob dann auch der „Herrliche Geist“ kommt. (von Andrea Liedtke, Neunkirchen)

Schlauer Wunsch
Unsere Tochter Anna-Maria (damals 2,5 Jahre) sollte von der Nuckelflasche loskommen. Ich fragte sie: „Was soll die Flaschenfee dir denn bringen, wenn sie deine Flaschen mitnimmt?“ Anna-Maria überlegte nicht lange und antwortete nur kurz und bündig: „Neue Flaschen!“ (von Gertrud Knieps)

Schlafsand für den Kindergarten
Meine beiden Söhne (4,5 und 3 Jahre) und ich kamen gerade aus dem Kindergarten, als mein großer Sohn Niklas bemerkte, dass Sand auf unserer Straße lag. Er fragte mich, wo der denn herkäme, worauf mir nur einfiel, dass ihn bestimmt ein LKW verloren habe. Daraufhin sagte er prompt: „Ne Mama, weißt du, wo das her kommt? Das hat der Sandmann verloren auf seinem Nachhauseweg vom Kindergarten!“ (von Nicole Liebegott)

Zu Kopf gestiegen
Als unser Sohn Sven (4 Jahre) vor einem Jahr lernte, aufs Klöchen zu gehen, erklärte ich ihm auf Nachfrage, dass das Trinken durch Mund und Hals in den Bauch läuft und dann als Pipi ins Klöchen kommt. Immer, wenn ich dann beobachtete, dass er von einem Bein aufs andere hüpfte, fragte ich ihn: „Musst du mal Pipi?“ Darauf antwortete er: „Nein, nein, Pipi ist noch im Kopf!“ (von Elke Böhme, Frankfurt/Main)

Lieber klein als langweilig
Zurzeit wird es immer schwieriger unsere 3-jährige Tochter Vicky ins Bett zu bringen. Selbst überzeugende Worte wie „Wenn kleine Kinder schlafen, dann wachsen sie und werden ganz groß!“ helfen nicht. Vicky meinte nur darauf: „Ich will ganz klein bleiben und wenn ich solange schlafen muss, wird mir nur langweilig! (von Irena Dahl)

Essbares Glück
Hier noch eine Stilblüte meines Sohnes Martin (7 Jahre). Er stellte vor ein paar Tagen fest, dass mein Mann und ich unsere Marzipanschweinchen von Silvester noch immer nicht aufgegessen haben. Da meinte ich augenzwinkernd, dass wir eben unser Glück noch ein wenig aufheben wollen. Das ließ Martin aber nicht gelten: „Erst wenn man?s isst, dann springt das Glück raus!“

Vielen Dank an alle Einsender/innen!
Wenn Sie auch einen netten Spruch Ihres Kindes auf Lager haben, senden Sie ihn bitte an gesundheit.erziehung@onlinehome.de. Dann können wir freitags alle darüber schmunzeln!





 


Herzlichst

Ihre


Dr. med Andrea Schmelz

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Pisa war gestern - Ab jetzt blüht Ihr Kind in der Schule richtig auf!
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Nettes aus Kindermund :)

Erleuchtung: Als wir es uns vor Weihnachten jeweils abends gemütlich machten, das Licht löschten und nur noch die kleinen elektrischen Kerzchen brannten, war Zeit für eine Weihnachtsgeschichte. Ich montierte, damit ich den Text lesen konnte, meine Stirnlampe. So zirka nach 10 Minuten wurde meine kleine Tochter (2 ½-jährig) unruhig. Als ich zu ihr schaute, sagte sie zu mir: „Zünde mich nicht an, ich bin keine Kerze!“ Noch heute muss ich lachen, wenn ich daran zurückdenke.