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Elternbrief


E-Mail Newsletter 26-02-2008
 

 


Themen:
 

 

Liebe Eltern,

im Großen und Ganzen sind die Leistungen aller gesetzlichen Krankenkassen gleich. Aber eben doch nicht in allen Punkten. Beispielsweise monieren Kinderärzte seit langem, dass zwischen den üblichen, von den Krankenkassen seit langem gezahlten Vorsorgeuntersuchungen („U-Untersuchungen“ für Kinder sowie J 1 und J 2 für Jugendliche) große Lücken klaffen. So werden Entwicklungsverzögerungen, Erkrankungen oder Störungen möglicherweise übersehen.

Deshalb gibt es zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen, die in der Regel von den Eltern aber zusätzlich, also aus eigener Tasche, bezahlt werden müssen. Doch hier ist „Land in Sicht“: Immer mehr Kassen übernehmen inzwischen die Kosten für diese zusätzlichen Untersuchungen.

Und falls Sie sich jetzt überlegen, ob Sie vielleicht die Krankenkasse wechseln sollten, sollten Sie gleich nachsehen, ob Ihre neue Wunsch-Krankenkasse nicht auch für Homöopathie bezahlt. Auch so etwas gibt es nämlich, man muss es nur wissen!

Wie Sie sehen, kommt es wieder einmal darauf an, richtig und aktuell informiert zu sein. Eltern von Schulkindern hilft dabei auch unser neuer E-Mail-Newsletter von „Lernen und Fördern - kompakt“. Er liefert Ihnen wertvolle Tipps zum Thema Lernen und Schule, die meinen Newsletter wunderbar ergänzen.


 

Bisher wurden von den gesetzlichen Krankenversicherungen nur die Untersuchungen von der U 1 bis zur U 9 übernommen. Folgende Zusatz-Untersuchungen mussten Sie als Eltern bisher selbst bezahlen:

- U 7a für Dreijährige: Hier wird besonders auf Allergien, Verhaltensstörungen, Übergewicht, Sprechprobleme sowie Zahn- und Kieferanomalien geachtet.
- U 10 für Sieben- bis Achtjährige: Schwerpunkt sind Schulleistungsstörungen, motorische Schwächen und Verhaltensstörungen.
- U 11 für Neun- bis Zehnjährige: Auch hier wird insbesondere auf Schulleistungsstörungen, motorische Schwächen und Verhaltensstörungen geachtet.

Nach der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) und der Deutschen BKK zahlen seit Februar auch die Barmer und die Gmünder Ersatzkasse für diese zusätzlichen Untersuchungen. Wichtig: Die Kosten werden von der Kasse nur übernommen, wenn die Untersuchungen von einem Kinderarzt vorgenommen werden!



 

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Viele Eltern vertrauen auf eine homöopathische Behandlung für sich und ihre Kinder. Weil die Mehrzahl der gesetzlichen Krankenkassen dafür nicht zahlt, greifen viele oft tief in die eigene Tasche. Dabei ist das gar nicht nötig! Wenn einige Rahmenbedingungen stimmen und Sie die richtige Kasse gewählt haben, bekommen Sie die homöopathische Behandlung erstattet.

Vorreiter war die Deutsche BKK (Betriebskrankenkasse), die ihren Versicherten seit dem 1.6.2005 eine homöopathische Behandlung auf Versichertenkarte anbietet. Inzwischen sind es mehr als 100 Krankenkassen, die diesem Vorbild gefolgt sind. Überwiegend sind es Betriebskrankenkassen, aber auch die Techniker Krankenkasse (Achtung: nicht in allen Bundesländern!) sowie verschiedene landwirtschaftliche oder Innungskrankenkassen bieten ihren Mitgliedern diesen Service. Unter www.welt-der-homoeopathie.de in der Rubrik „Kosten/Erstattung“ finden Sie eine Liste aller gesetzlichen Krankenkassen, die für klassische Homöopathie bezahlen.

Wann zahlt die Kasse?
Die homöopathische Behandlung muss von einem Kassenarzt (nicht Heilpraktiker!), der die Zusatzbezeichnung Homöopathie führt oder der Inhaber des Homöopathie-Diploms des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) ist, durchführt werden. Außerdem muss der Arzt einen entsprechenden Kassenpraxis-Sondervertrag abgeschlossen haben. Namen und Adressen entsprechender Ärzte in Ihrer Nähe können Sie über Ihre Krankenkasse oder unter www.welt-der-homoeopathie.de in der Rubrik „Kosten/Erstattung“ unter „Arztfinder“ erfahren.

Was wird bezahlt?
1. Erstanamnese: genaue erstmalige Erfassung der vollständigen Vorgeschichte (Mindestdauer bei Kindern unter 12 Jahren 40 Minuten, ab dem 13. Lebensjahr 60 Minuten), wird pro Jahr höchstens einmal erstattet
2. Repertorisation und homöopathische Analyse: Auswahl des nach der Vorgeschichte und den bestehenden Beschwerden passenden Mittels, wird pro Jahr höchstens zweimal erstattet
3. Folgeanamnesen: dienen der Kontrolle des Heilungsverlaufs und der Ermittlung des weiteren Vorgehens, eine Folgeanamnese von mindestens 30 Minuten Dauer wird höchstens einmal, eine Anamnese von mindestens 15 Minuten Dauer höchstens zweimal pro Vierteljahr erstattet
4. Beratungen: Fragen zur Behandlung werden höchstens fünfmal pro Vierteljahr erstattet (Mindestdauer 7 Minuten)
5. homöopathische Mittel: vom Arzt verordnete Arzneimittel werden bei Kindern unter 12 Jahren von der Kasse übernommen



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Wie Naturheilkunde auch Ihrem Kind helfen kann
 

Möchten Sie wissen, was Kinderärzte ihren eigenen Kindern geben, wenn sie krank sind – und wann Antibiotika wirklich notwendig sind?
Welche Alternativen aus der Homöopathie und der Naturheilkunde es gibt, und welche bei Kindern besonders wirkungsvoll sind?
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Liebe Mutter, lieber Vater,

natürlich wollen Sie - wie alle Eltern - Ihr Kind vor Unfällen und Verletzungen möglichst bewahren. Doch Hand aufs Herz, wüssten Sie, was im Fall des Falles zu tun wäre? Denn gerade bei schweren Verletzungen können Minuten über das Leben eines verunglückten Kindes entscheiden!

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Ihre
Andrea Schmelz

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Und jetzt noch die heiß ersehnten Stilblüten...

Gedrängel
Vergangenen Samstag haben meine Tochter Caitlin (3 Jahre) und ich einen dicken Blumenstrauß aus gelben Tulpen und blauen Hyazinthen für Oma zum Geburtstag gekauft. Da waren die Blüten alle noch relativ geschlossen. Als die Lütte dann am Montag nach dem Kindergarten wieder bei Oma war, waren alle Blumen aufgeblüht. Caitlin war ganz entrüstet und meinte: „Guck Oma, wie die Blumen drängeln!“ (Von Claudia aus Rantrum)

Die falsche Katze
Als mein Sohn 5 Jahre alt war, fragte er nach dem „Tiger“-Senf, der ja soooooooooooo scharf ist... (von Britta Mayenborn aus Remscheid)

Schwerhörig
Als ich ca. 4 Jahre alt war, waren meine Mutter und ich dabei, die Wohnung zu verlassen. Da ich schon fertig angezogen war, sie aber noch nicht, sagte sie zu mir, ich solle schon vorgehen und den Aufzug rufen. So stellte ich mich also ins Stiegenhaus und rief laut „Aufzug, Aufzug“. Gekommen ist er dadurch natürlich nicht... (von Carin Tesarik aus Wien)

Schon sehr lange tot...
Heute Morgen sah ich mir mit meinen Zwillingen ein Kochbuch an. Auf einem Bild war eine gebackene Forelle mit Gemüse zu sehen. Kommentar von Frederik (4 Jahre): „Mama, ist das ein toter Dinosaurier?“ (von Familie Schliebs)

Vielen Dank an alle Einsender/innen!
Wenn Sie auch einen netten Spruch Ihres Kindes auf Lager haben, senden Sie ihn bitte an gesundheit.erziehung@onlinehome.de. Dann können wir im Newsletter alle darüber schmunzeln!





 


Herzlichst

Ihre


Dr. med Andrea Schmelz

P.S. Hier können Sie eine Gratis-Testausgabe der monatlich erscheinenden Print-Ausgabe von Gesundheit & Erziehung für mein Kind bestellen: Gratisausgabe

Als Dankeschön für Ihr Interesse erhalten Sie als Geschenk die folgenden 4
wertvollen Broschüren:

1. Die homöopathische Hausapotheke für Kinder

2. Die kleine Erziehungs-Notfall-Fibel

3. Schnelldiagnosen bei Kinderbeschwerden

4. So isst Ihr Kind richtig

 


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Akupressur: So können Sie als Mutter oder Vater diese risikolose Therapie schnell und wirkungsvoll für Ihr Kind einsetzen


Lern-Strategie: So entwickeln Sie mit effizienten Übungen eine individuelle Lern-Strategie für ein glückliches Weiterkommen in der Schule


Linktipp: So kommt Ihr Kind glücklich und erfolgreich durch die Schule: Lernen und Fördern mit Spaß!



 

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Nettes aus Kindermund :)

Erleuchtung: Als wir es uns vor Weihnachten jeweils abends gemütlich machten, das Licht löschten und nur noch die kleinen elektrischen Kerzchen brannten, war Zeit für eine Weihnachtsgeschichte. Ich montierte, damit ich den Text lesen konnte, meine Stirnlampe. So zirka nach 10 Minuten wurde meine kleine Tochter (2 ½-jährig) unruhig. Als ich zu ihr schaute, sagte sie zu mir: „Zünde mich nicht an, ich bin keine Kerze!“ Noch heute muss ich lachen, wenn ich daran zurückdenke.