Erinnern Sie sich noch daran, dass im Oktober 2006 nicht zugelassener gentechnisch veränderter Reis im Handel entdeckt wurde? Auch wenn immer wieder betont wird, dass sich gentechnisch veränderte Lebensmittel in Europa bisher nicht durchsetzen konnten, ist die Gentechnik schon auf dem Teller präsent. Zwar sind bei uns nur drei gentechnisch veränderte Lebensmittel zugelassen: Mais, Soja und Raps. Doch die haben es in sich! Mais kann z. B. in Form von Maisstärke in Fertiggerichten, Backmischungen und Pudding enthalten sein. Aus Soja wird unter anderem Lezithin gewonnen, das sich als Emulgator ebenfalls in vielen verarbeiteten Produkten (z. B. in Schokolade) findet – Sie brauchen nur einmal die Zutatenlisten zu studieren!
Lebensmittel in denen Gentechnik drin ist, steht nicht unbedingt Gentechnik drauf
Seit April 2004 müssen gentechnisch veränderte Lebensmittel gekennzeichnet werden (siehe Tabelle).Allerdings müssen die Produkte keinen gut sichtbaren Warnhinweis tragen. Es genügt, wenn in der Zutatenliste, also im „Kleingedruckten“, Formulierungen wie „genetisch verändert“ oder „aus genetisch verändertem … hergestellt“ zu finden sind. Da hilft nur eines: Vor dem Kauf immer die Zutatenliste studieren! Doch nicht nur die Lebensmittelhersteller sind in der Pflicht. Auch in Restaurants, Kantinen und an Imbissständen müssen Sie informiert werden, wenn die dort angebotenen Speisen gentechnisch veränderte Zutaten enthalten. Doch da hapert es gewaltig! Auf den Speisekarten ist in der Regel kein Hinweis zu finden, obwohl in diesen Betrieben nicht selten gentechnisch veränderte Sojaöle verwendet werden.
„Verunreinigungen“ von Gentechnik bis 0,9 Prozent werden in Lebensmittel geduldet
Etwa 60 Prozent der weltweit produzierten Sojabohnen stammen inzwischen aus gentechnisch veränderten Sorten. Da ist es nicht auszuschließen, dass eine Ladung „konventioneller“ Sojabohnen mit gentechnisch veränderten Sojabohnen verunreinigt wird. So lange der Anteil gentechnisch veränderter Pflanzen den Schwellenwert von 0,9 Prozent nicht übersteigt, muss das Produkt nicht gekennzeichnet werden.
Mein Tipp: Wer ganz konsequent auf Bestandteile gentechnisch veränderter Pflanzen in seiner Ernährung verzichten will, ist mit Bio-Produkten auf der sicheren Seite.
Tierische Produkte mit Gentechnik müssen in Lebensmitteln nicht gekennzeichnet werden
Auch wenn die Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte pflanzliche Lebensmittel recht weit geht, gibt es doch eine Lücke im Gesetz: Handelsübliche Futtermittel, die nicht auf dem eigenen Hof erzeugt werden, enthalten regelmäßig gentechnisch veränderte Sojarohstoffe in mehr oder weniger großen Anteilen (meist 40 bis 60 Prozent). Auf diese Weise landen 80 Prozent der weltweit angebauten Gen-Pflanzen in den Futtertrögen von Schweinen, Kühen und Hühnern, deren Produkte (Milch, Eier, Fleisch) wir dann verzehren. Der Verbraucher erfährt nicht, ob sein Frühstücksei oder sein Schnitzel von einem Tier stammt, das mit Gen-Pflanzen gefüttert wurde.
Wann Gentechnik deklariert werden muss – und wann nicht(Quelle: Greenpeace EinkaufsNetz)
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Möglicherweise gentechnisch veränderte Produkte |
Beispiele |
Kennzeichnungspflicht |
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Gen-Lebensmittel |
• Mais: z. B. Dosenmais, Popcorn • Sojabohnen |
ja |
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verarbeitete Lebensmittel, die aus Gen-Pflanzen stammen |
• Maismehl • Mais-, Soja- und Rapsöl • hoch verarbeitetes Lezithin (gewonnen aus Gen-Soja) • Sirup aus Maisstärke |
ja |
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Lebensmittelzutaten und Zusatzstoffe |
Lebensmittelzutaten, die aus gentechnisch veränderten Organismen produziert werden Lebensmittelzutaten, die mit Hilfe gentechnisch veränderter Organismen (z. B. Bakterien, Hefen) produziert wurden |
ja nein
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Produkte von Tieren, die mit Gen- Pflanzen gefüttert wurden |
Eier,Milch, Käse, Jogurt, Fleisch |
nein |
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Tierfutter |
• Tierfutter aus Gen-Pflanzen, z. B.Mais, Sojaschrot • Zusatzstoffe im Tierfutter, die aus Gen-Pflanzen stammen, z. B.Vitamin B2 |
ja |









