Kinderbetreuung: Was kosten Krippe, Tagesmutter oder Au-pair?

Berufstätige Mütter müssen den Spagat zwischen Kind und Job schaffen. Wir verraten Ihnen mehr zu den Kosten für die einzelnen Formen der Kinderbetreuung wie Tagesmutter oder Au-pair, was dabei zu beachten ist und wo Sie eventuell sparen können. 

Inhaltsverzeichnis

Kinderbetreuung durch Kinderkrippe und Kindergarten

In Deutschland haben nur Kinder ab drei Jahren einen rechtlichen Anspruch auf einen Kindergartenplatz. Dafür sind Kindergartenplätze relativ leicht zu bekommen, wenn man sich nicht auf eine bestimmte Kindertagesstätte festlegt oder unbedingt einen Ganztagesplatz benötigt. Krippenplätze für Kinder unter drei Jahren sind hingegen Mangelware – zumindest in den alten Bundesländern. Sie sollten also schon möglichst früh bei den Krabbelgruppen und Kinderkrippen in Ihrer Umgebung anfragen. Oft kann auch das Jugendamt weiterhelfen. Wenn Sie selbst tätig werden und Kinderbetreuung im Rahmen einer Elterninitiative organisieren wollen, finden Sie Unterstützung bei der Bundesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen e.V. (www.bage.de). In einer Kinderkrippe oder im Kindergarten wird Ihr Kind von ausgebildeten Erzieherinnen und Kinderpflegerinnen betreut. Von Vorteil ist auch die sichere und zeitlich in vielen Fällen umfangreiche Betreuung. Die Kosten für die Kinderbetreuung in der Kinderkrippe oder im Kindergarten sind abhängig vom zeitlichen Rahmen und von Ihrem Einkommen. Eltern mit niedrigem Einkommen müssen eventuell überhaupt nichts bezahlen. Außerdem schwanken die Sätze je nach Bundesland und Träger der Einrichtung zwischen 50 und 500 € pro Monat.

Meine Spartipps bei der Kinderbetreuung:

Bei geringem Einkommen haben Eltern Anspruch auf „wirtschaftliche Jugendhilfe“. Diese kann beim zuständigen Jugendamt beantragt werden. Dann werden die notwendigen Betreuungskosten für Kindergarten, Kinderkrippe oder Tagesmutter übernommen.

Tagesmutter: Individuelle Kinderbetreuung in der Kleingruppe

Bei einer Tagesmutter wird Ihr Nachwuchs im kleinen Kreis privat betreut und hat immer dieselbe Bezugsperson, was gerade für die Kleinsten ratsam ist. Meistens betreut eine Tagesmutter eine Gruppe aus maximal fünf Kindern. Sie können die Betreuungszeiten mit der Tagesmutter individuell vereinbaren. Problematisch kann es allerdings werden, wenn die Tagesmutter krankheitsbedingt ausfällt. Dann müssen Sie rasch für eine Ersatzbetreuung sorgen.

Pflegeerlaubnis und Zertifizierung für Tagesmütter

Zwar können die rechtlichen Bestimmungen für Tagesmütter bei der sogenannten Pflegeerlaubnis regional leicht abweichen, doch grundsätzlich gilt: Sobald eine Tagesmutter ein oder mehrere fremde Kinder betreut, ist eine Pflegeerlaubnis erforderlich. Die Betreuungsperson weist damit nach, dass sie über ein ausreichendes Maß an Erfahrung und pädagogischen Kenntnissen im Bereich der Kinderbetreuung und Erziehung verfügt. Darüber hinaus wird bestätigt, dass die Tagesmutter entsprechende Räumlichkeiten zur Kinderbetreuung besitzt.

Darüber hinaus vergibt der Tagesmütter-Bundesverband für Kinderbetreuung in Tagespflege e.V. für einen erfolgreich abgeschlossenen Lehrgang mit 160 Unterrichtsstunden zu allen relevanten Themen ein Zertifikat. Achten Sie darauf, eine derart qualifizierte Tagesmutter zu finden. Wenn Sie eine Tagesmutter suchen, können Sie beim Jugendamt, bei Wohlfahrtsverbänden oder bei einem der Tagesmüttervereine nachfragen. Informationen erhalten Sie unter www.handbuch-kindertagespflege.de oder beim Tagesmütter-Bundesverband (www.tagesmuetter-bundesverband.de).

Kosten für die Kinderbetreuung: Tagesmutter
Die Kosten für die Betreuung Ihres Kindes bei einer Tagesmutter können Sie individuell aushandeln. Der Tagesmütter-Bundesverband empfiehlt einen Stundensatz von 5,50 €. Darin sind alle Kosten enthalten, auch für das Essen.



Kosten für Au-pair: Individuelle Kinderbetreuung mit internationalem Schwerpunkt

Wenn Sie anderen Kulturen gegenüber aufgeschlossen sind und ein freies Zimmer übrig haben, kann ein Au-pair Sie in der Kinderbetreuung unterstützen. Doch gibt es hier einiges zu beachten: Ein Au-pair darf maximal sechs Stunden pro Tag (maximal 30 Stunden wöchentlich) Kinder betreuen und leichte Hausarbeit verrichten. Es hat Anspruch auf

  • freie Unterkunft und Verpflegung,
  • vier Wochen bezahlten Urlaub,
  • ein monatliches Taschengeld von 260 €,
  • die Teilnahme an zwei Sprachkursen innerhalb von zwölf Monaten (von der Gastfamilie bezahlt),
  • eine Monatskarte für den öffentlichen Nahverkehr (20 bis 40 € monatlich),
  • eine Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung (30 bis 40 € monatlich, von der Gastfamilie bezahlt).

Ein Au-pair bleibt für längstens zwölf Monate in der Gastfamilie, sodass nach spätestens einem Jahr ein Wechsel der Betreuungsperson erforderlich wird. Außerdem haben Au-pairs keine pädagogische Ausbildung und anfangs nicht selten Schwierigkeiten mit der deutschen Sprache. Wenn Sie ein Au-pair suchen, sollten Sie sich auf www.guetegemeinschaft-aupair.de informieren. Unter der Gütegemeinschaft Au-pair e.V. haben sich 63 streng überprüfte, seriöse Vermittlungsagenturen zusammengeschlossen. Auch folgende professionellen Organisationen vermitteln Au-pairs: Au-pair Society (www.au-pair-society.org), International Au-pair Association (www.iapa.org), oder Sie suchen in der Datenbank von www.au-pair-agenturen.de.