Versicherungen für Familien: Wer ist wann wie mitversichert?

Versicherungen schützen Familien vor Schäden, die hohe finanzielle Einbußen mit sich brächten. Doch welche Policen sind für Familien wirklich notwendig? Und wann ist ein Kind wie mitversichert? Wir klären Sie in diesem Artikel auf. 

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Überprüfen Sie Ihren Versicherungsschutz

Katja ist krank. Am frühen Nachmittag wurde die Mama von der Erzieherin im Kindergarten angerufen. Natürlich holte die Mutter, Beate Müller, ihr fieberndes Kind sofort ab und suchte die nächste Kinderarztpraxis auf. Dort legte die Mutter als Erstes das Versicherungskärtchen vor.

Beate Müller arbeitet seit der Geburt ihrer Tochter nicht. Sie hat sich eine bewusste Auszeit genommen und wird erst wieder in ihren Beruf zurückkehren, wenn die Tochter eingeschult wird. Sie ist gemeinsam mit ihrer Tochter in der gesetzlichen Krankenversicherung ihres Mannes familienversichert.

Beate Müller ist froh darüber, dass es Versicherungen für Familien gibt wie die gesetzliche Krankenkasse, die keinen Zusatzbeitrag für sie selbst und genauso wenig für ihre Tochter erhebt. So kann sie ärztliche Leistungen für sich und ihre Tochter in Anspruch nehmen, sooft sie anfallen, und muss nicht erst überlegen, ob sie sich einen Arztbesuch überhaupt leisten kann.

Wer profitiert denn nun vom Familienschutz der gesetzlichen Krankenkasse?

Kurz und knapp: ein Familienmitglied. Dazu zählen der Ehegatte und auch der Lebensgefährte, falls derjenige entweder über kein eigenes Einkommen verfügt oder nur auf geringfügiger Basis arbeitet. In diesem Fall ist dieser Partner mitversichert, ohne einen eigenen Beitrag zahlen zu müssen.

Dasselbe gilt für Kinder, und zwar auch für Stief- und Pflegekinder, ja sogar für Enkelkinder. Sie sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres automatisch mitversichert, danach auf Antrag während der Ausbildung, oder eines Studiums. Dasselbe gilt bei Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres. Auch behinderte Kinder sind in der Familienversicherung mitversichert.

Die Leistungen innerhalb der Familienversicherung können allerdings sehr unterschiedlich sein. Welche Vorsorgeuntersuchungen dazugehören, kann bei der Krankenkasse erfragt werden.

Zu den wichtigsten Versicherungen für Familien zählt die Privathaftpflichtversicherung. Auf viele Versicherungen kann verzichtet werden.

Unverzichtbar: Die private Haftpflichtversicherung

Bei der privaten Haftpflichtversicherung sollte nicht gespart werden. Sie ist sozusagen ein Muss für alle Familien. Denn bei Kindern ist man nicht davor gefeit, dass beim Fußballspielen eine Scheibe zu Bruch geht, der Autospiegel vom Nachbarauto „versehentlich“ abgebrochen wird oder der Besuch mit einer ruinierten Bluse nach Hause geht, weil der Nachwuchs seine mit Farbe bekleckerten Hände an ihr abgewischt hat.

Eine private Haftpflichtversicherung entspannt den ganz normalen Alltag. Denn niemand kann sicher sein, anderen versehentlich einen Schaden zuzufügen. Wie schnell ist die Kamera, mit der die Freundin fotografiert werden sollte, zu Boden gefallen oder gar ein wichtiger Hausschlüssel verloren. In diesen Fällen übernimmt die Haftpflichtversicherung den entstandenen Schaden. Wobei es natürlich auf den gewählten Tarif ankommt. Was jedoch bei den meisten Versicherungsanbietern enthalten ist: die kostenfreie Versicherung für den Nachwuchs. Bei einer Familien-Haftpflichtversicherung sind alle im Haushalt lebenden Mitglieder automatisch mitversichert, das gilt für den Versicherungsnehmer, den Ehepartner, alle minderjährigen Kinder und sogar für das Hauspersonal wie Au-pair- oder Kindermädchen. Für eine Familie ist also nur eine Versicherungspolice notwendig.

Da die Haftung von Privatpersonen nicht begrenzt ist, das heißt, ein Verursacher haftet in unbegrenzter Höhe mit seinem Gesamtvermögen, riskiert jede Person ohne entsprechende Versicherung seinen finanziellen Ruin. Darum sollte jeder zu Versichernde auf die Deckungssumme achten. Die Privathaftpflichtversicherung kann auch vor unberechtigten Schadensersatzforderungen schützen.

Wie wichtig ist eine Hausratversicherung?

Gehört eine Hausratversicherung zu den wichtigen Versicherungen für Familien? Die Antwort auf diese Frage hängt wohl vom Umfang des jeweiligen Hausrats ab. Versichert ist in einer solchen Versicherung der gesamte Hausrat, also Möbel, Kleidung, Haushaltsgeräte, Schmuck, Hobby- und Sportgeräte, Musikinstrumente, Unterhaltungselektronik etc.

Schäden kann der Hausrat beispielsweise durch Einbruch, Feuer, Leitungswasser, aber auch durch Sturm und Hagel nehmen.

Dinge, die dadurch beschädigt werden oder verloren sind (Einbruch), werden durch die Hausratversicherung ersetzt. Das gilt für die Gegenstände aller Familienmitglieder, also auch für Besitztümer der Kinder. Wenn die Gitarre des Sohnes oder der Computer der Tochter beschädigt wurde, haftet die Hausratversicherung dafür.

Familienschutz auch in der Rechtsschutzversicherung

Beim Privatrechtsschutz besteht der Familienschutz bis zur Volljährigkeit des Kindes. Bei unverheirateten volljährigen Kindern gilt der Schutz sogar bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, jedenfalls solange sich das Kind noch in der Ausbildung oder in einem Studium befindet. Sollte das Kind eine zweite Ausbildung aufgenommen haben, ist es nicht mehr über die Eltern versichert, dasselbe gilt auch bei einem Zweitstudium.

Falls das Kind zu Ausbildungszwecken an einem anderen Ort wohnt und dort ein eigenes Mietverhältnis eingegangen ist, besteht für dieses Mietverhältnis kein Versicherungsschutz im Rechtsschutzvertrag der Eltern.

Familienversicherung in der Auslandskrankenversicherung

Bei Abschluss einer Auslandskrankenversicherung sollten Eltern beachten, dass Kinder nicht in jedem Fall mitversichert sind, auch nicht im Kleinkindalter. In diesem Fall ist es wichtig, genau darauf zu achten, dass ein Familientarif gewählt wird. Bei Familientarifen sind Kinder häufig bis zum vollendeten 21. Lebensjahr mitversichert. Die Anzahl der mitreisenden Kinder wird in der Regel auf vier oder fünf begrenzt. Darum sollten diese Punkte genau geprüft und mit den eigenen Voraussetzungen verglichen werden. Ohne Familientarif müssen Kinder extra versichert werden.

Der Inhalt dieses Artikels dient lediglich zur allgemeinen Information über die jeweiligen Rechtsgebiete beziehungsweise über die jeweiligen rechtlichen Situationen. Der Artikel stellt keine Rechtsberatung dar und kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen!