Unterhalt: Diese Rechte und Pflichten entstehen bei einer Trennung oder Scheidung

Wer heiratet, schwebt auf Wolke sieben und möchte dort für immer bleiben. Kinder sind oftmals die Krönung einer langjährigen Liebesbeziehung. Die meisten Kinder sind heutzutage Wunschkinder, und die Eltern möchten diesem heiß ersehnten Kind natürlich eine ideale Familie bieten. Leider bleibt es oftmals nicht immer so wunderschön. Sturmwolken ziehen auf, und aus dem sonnigen Liebesglück wird ein heftiges Gewitter. Streit und Unfrieden sind an der Tagesordnung, und eines Tages heißt die Lösung: Trennung und Scheidung. 

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Unterhaltspflichten nach Trennung oder Scheidung

Das Familienrecht kennt diese Fälle und hat deshalb Regelungen dafür vorgesehen. Leider ist es inzwischen ungefähr jede dritte Ehe, die nicht mit dem Tod endet, sondern lange vorher mit einer Scheidung.

Darum muss man sich mit solchen Fällen im Familienrecht auseinandersetzen, auch wenn ein jung verheiratetes Paar natürlich hofft, dass ein Scheidungsfall niemals eintreten möge.

Doch welche Rechte bleiben einem getrennten Paar?

Seit Januar 2008 ist im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegt, dass nach einer Ehescheidung grundsätzlich jeder Partner für sich selbst verantwortlich ist. Unterhaltsansprüche, also das Recht auf Unterhalt, besteht nur bei bestimmten Voraussetzungen. Elternteile, die ein Kind betreuen, können Unterhalt für dieses Kind erhalten, und zwar unabhängig davon, ob sie verheiratet waren oder nicht. Diese Neuregelung gilt seit Januar 2008. Damit ist die Gleichstellung der Kinder aus ehelichen und nichtehelichen Beziehungen geregelt. Denn diese Kinder sind laut Gesetz gleich zu behandeln.

Unterhaltsansprüche von Kindern haben immer Vorrang vor den Ansprüchen des nachehelichen Unterhalts.

Welche Pflichten haben Ehepartner nach einer Trennung und Scheidung?

Die Ehepartner haben natürlich die Verpflichtung, sich nach einer Trennung ein eigenes Leben aufzubauen, vor allem im Hinblick auf ihre Kinder. Der Partner, bei dem das gemeinsame Kind oder die gemeinsamen Kinder leben, muss dafür Sorge tragen, dass der andere Partner sein Besuchsrecht für den gemeinsamen Nachwuchs ausüben kann. Schon im Interesse der Kinder sollten solche Rechte nicht beschnitten werden. Der Partner, bei dem die Kinder nicht leben, hat die Pflicht, sein Umgangsrecht auch auszuüben und sich im Rahmen seiner Möglichkeiten um die Kinder zu kümmern. Das Umgangsrecht sollte nicht dazu verwendet werden, die eigenen besseren finanziellen Möglichkeiten dem Partner gegenüber auszuspielen sowie die Kinder entsprechend mit Geschenken zu überhäufen und ihnen alles zu kaufen, was der Partner nicht kann. 

Die Ehepartner haben im Interesse ihrer Kinder die Pflicht, sich nicht gegeneinander auszuspielen, sondern zum Wohle ihrer Kinder zu handeln. Im neuen Unterhaltsgesetz vom Januar 2008 wurde die Eigenverantwortung der Eltern gestärkt. Das bedeutet, dass der erziehende Elternteil trotz Kinder möglichst frühzeitig eine Arbeit aufnehmen muss. Wann das der Fall sein wird, hängt auch von den gegebenen Kinderbetreuungsmöglichkeiten ab. 

Trotzdem kann es auch nach der Scheidung für einen Partner die Verpflichtung geben, für den anderen Unterhalt zu zahlen. Die Voraussetzungen für diesen sogenannten Ehegattenunterhalt sind in §§ 1569 ff. BGB geregelt. 

Trennungsunterhalt – für den einen Recht, für den anderen Pflicht

Bevor es zu einer Ehescheidung kommt, trennen sich Partner üblicherweise. Während dieser Zeit kann der Ehegatte, der schlechter verdient und eventuell sogar bedürftig ist, einen Zahlungsanspruch gegenüber den besser verdienenden Ehegatten als Trennungsunterhalt geltend machen.

In welcher Höhe dieser Trennungsunterhalt erwartet werden kann, hängt von den ehelichen Erwerbs- und Vermögensverhältnissen ab. 

Da die Trennungszeit einen Zeitraum darstellt, in dem immerhin eine Versöhnung möglich erscheint, sollten in dieser Phase Veränderungen der familiären Verhältnisse nicht unbedingt angestrebt werden. Es ist eine Zeit der Orientierung, in der getrennt lebende Ehegatten nicht schlechter gestellt sein sollten als ein Geschiedener.

Wer zu Hause die Kinder versorgt hatte, muss sich auch jetzt noch nicht zwangsläufig eine Arbeit suchen. Hier spielen noch andere Faktoren hinein: beispielsweise Krankheit, Alter, die Dauer der Ehe und die gesamtwirtschaftlichen Verhältnisse. 

Das Familienrecht ist sehr komplex und jeder Fall anders. Deshalb ist es im Fall einer Trennung und Scheidung immer ratsam, sich kompetente Hilfe von einem Familienanwalt zu holen. Trennung und Scheidung betreffen nicht nur das äußere Gefüge einer Familie, sondern erschüttern manchen auch in seiner Psyche. Deshalb ist jeder gut beraten, diese Schritte nicht allein zu unternehmen, sondern sich mit fachlicher Begleitung unterstützen zu lassen. 

Der Inhalt dieses Artikels dient lediglich zur allgemeinen Information über die jeweiligen Rechtsgebiete beziehungsweise über die jeweiligen rechtlichen Situationen. Der Artikel stellt keine Rechtsberatung dar und kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen!