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		<title>Elternwissen.com</title>
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		<lastBuildDate>Tue, 02 Sep 2008 04:50:00 +0200</lastBuildDate>
		
		
		<item>
			<title>Staatliche Hilfen für Familien: Mutterschaftsgeld</title>
			<link>http://www.elternwissen.com/familienfinanzen/staatliche-hilfen-fuer-familien/art/tipp/staatliche-hilfen-fuer-familien-mutterschaftsgeld.html</link>
			<description>Geld während der Mutterschutzfrist</description>
			<content:encoded><![CDATA[Wenn Sie als werdende Mutter in einem Angestelltenverhältnis beschäftigt sind, müssen Sie laut Mutterschutzgesetz in den letzten sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin nicht mehr arbeiten. Nach der Geburt Ihres Babys dürfen Sie acht Wochen lang nicht arbeiten. Ist Ihr Kind eine Frühgeburt oder bringen Sie mehr als ein Kind zur Welt, gilt eine Mutterschutzfrist von zwölf Wochen. In dieser Zeit erhalten Sie als Lohnersatz Mutterschaftsgeld.
<h2>Wie hoch ist Ihr Mutterschaftsgeld?<strong></strong></h2>
<strong>Gesetzlich Versicherte </strong>erhalten während der Mutterschutzfrist netto genauso viel Geld, wie wenn sie arbeiten würden. <strong>Ihre Krankenkasse zahlt bis zu 13 </strong><strong>€ </strong><strong>pro Tag. Den Rest legt Ihr Arbeitgeber drauf</strong>, bis Ihr übliches Nettoeinkommen erreicht ist. Die Leistungen der Krankenkasse richten sich nach Ihrem <strong>durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten drei abgerechneten Kalendermonate</strong>. Während der Mutterschutzfrist müssen Sie zudem <strong>keine Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung </strong>bezahlen, sofern Sie pflichtversichert sind. Sind Sie freiwillig in einer gesetzlichen Kasse versichert, entfallen die Beiträge nur dann, wenn Sie in dieser Zeit bei Ihrem Ehemann familienversichert sind. Sie müssen z. B. einen Minimalbeitrag entrichten, wenn Ihr Mann privat versichert ist. 
<h2>Privat versicherte Frauen erhalten meist weniger Mutterschaftsgeld<strong></strong></h2>
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</script></span>Private Krankenversicherungen zahlen in der Regel nicht während der Mutterschutzfrist. Die private Krankentagegeld-Versicherung greift meist nicht, denn Schwangerschaft und Geburt sind keine Krankheit, deswegen stehen Ihnen während der Mutterschutzfrist darauf keine Leistungen zu. Als „Ersatz“, weil Ihre private Kasse im Mutterschutz keinen Tagessatz bezahlt, bekommen Sie auf Antrag <strong>einmalig 210 </strong><strong>€ </strong><strong>vom Bundesversicherungsamt </strong>(siehe unten). Ihr Arbeitgeber zahlt zwar während der Mutterschutzfrist, berechnet seinen Zuschuss aber so, als wären Sie gesetzlich versichert und bekämen den üblichen Kassensatz. Daher fehlen Ihnen pro Tag 13 € Ihres Gehaltes, also pro Monat etwa 390 €. Außerdem gibt es noch einen finanziellen Nachteil: Während der Mutterschutzfrist müssen Sie meist <strong>regulär die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung weiterbezahlen</strong>. Selbstständige Mütter müssen in dieser Zeit auch den üblichen Beitrag zur Rentenversicherung bzw. zu entsprechenden privaten Versicherungen entrichten. Sind Sie in einem Angestelltenverhältnis beschäftigt, fallen die Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung weg, allerdings auch der Arbeitgeberanteil zur privaten Krankenversicherung, sodass Sie diesen Beitrag in voller Höhe selbst tragen müssen.<table class="infobox-breit"><tbody><tr><th><strong>Wichtig für die spätere Elternzeit:</strong></th></tr><tr><td class="inhalt">Mütter, die privat krankenversichert sind (aber auch freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse Versicherte, sofern nicht die Familienversicherung des gesetzlich versicherten Ehemannes greift), müssen weiter Krankenversicherungsbeiträge bezahlen – und zwar auch den bisher vom Arbeitgeber übernommenen Anteil!</td></tr></tbody></table><h2>Regelungen zum Mutterschaftsgeld für Arbeitslose, Minijobberinnen und Hausfrauen<strong></strong></h2>
Sind Sie <strong>arbeitslos</strong>, beziehen Arbeitslosengeld I oder II und sind gesetzlich krankenversichert, bekommen Sie Mutterschaftsgeld von Ihrer Krankenkasse bezahlt. Es ist so hoch wie Ihr bisheriges Arbeitslosengeld. Arbeiten Sie in einem <strong>Minijob </strong>(400-Euro-Job), bekommen Sie auf Antrag als Mutterschaftsgeld einmalig 210 € vom Bundesversicherungsamt (siehe unten). Sind Sie als <strong>Hausfrau </strong>nicht erwerbstätig, gibt es leider kein Mutterschaftsgeld.
<h2>Das müssen Sie beim Antrag für Mutterschaftsgeld beachten<strong></strong></h2>
Das Mutterschaftsgeld gibt es nur auf Antrag: Sind Sie gesetzlich krankenversichert, wenden Sie sich zur Beantragung des Mutterschaftsgeldes an Ihre <strong>Krankenkasse</strong>. Sind Sie privat krankenversichert oder haben Sie einen Minijob, ist das <strong>Bundesversicherungsamt </strong>zuständig. Bundesversicherungsamt, Mutterschaftsgeldstelle, Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn, <em><a href="http://www.mutterschaftsgeld.de/" target="_blank" >www.mutterschaftsgeld.de</a></em>, Telefon 0228/6 19 18 88 (Montag bis Freitag 9 bis 12 Uhr, Donnerstag zusätzlich 13 bis 15 Uhr), Fax 0228/6 19 18 77.<br />Beantragen Sie das Mutterschaftsgeld möglichst frühzeitig. Sie benötigen dafür eine Bescheinigung des behandelnden Arztes, die den voraussichtlichen Geburtstermin enthält. Diese Bescheinigung darf Ihnen maximal sieben Wochen vor dem erwarteten Entbindungstermin ausgestellt werden.<strong><em>&nbsp;</em></strong>
<strong><em>Weitere Informationen </em></strong><em>zum Mutterschutz sowie zum Mutterschaftsgeld finden Sie z. B. unter <a href="http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Publikationen/Publikationen,did=3156.html" target="_blank" >www.bmfsfj.de/Kategorien/Publikationen/Publikationen,did=3156.html</a>.</em>
<div class="challenge-box"><a href="challenge-kg.html?bu=familienfinanzen%2Ffinanzen-rss%2Frss.xml" title="internal-link" target="_self" >Informationen zu den Regelungen zum Mutterschaftsgeld für Selbstständige sehen Sie an dieser Stelle exklusiv als Abonnent von &quot;Gesundheit und Erziehung für mein Kind“.</a></div>]]></content:encoded>
			<category>Baby</category>
			<category>Kleinkind</category>
			<category>Schulkind</category>
			<category>Teenager</category>
			<category>Staatliche Hilfen für Familien</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 02 Sep 2008 04:50:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Informationen über das Elterngeld</title>
			<link>http://www.elternwissen.com/familienfinanzen/staatliche-hilfen-fuer-familien/art/tipp/informationen-ueber-das-elterngeld.html</link>
			<description>Staatliche Hilfen für Familien</description>
			<content:encoded><![CDATA[Das Bundesfamilienministerium hat berechnet, dass durch das neue Elterngeld 365.000 Familien finanziell besser dastehen als mit dem bisherigen Erziehungsgeld. Doch leider können Sie sich nicht aussuchen, welche Leistung Sie in Anspruch nehmen wollen. Denn wenn Ihr Baby am 1.1.2007 oder später zur Welt gekommen ist, bekommen Sie Elterngeld. Wurde Ihr Kind am 31.12.2006 oder früher geboren, erhalten Sie Erziehungsgeld.
<h2>Wann und wo müssen Sie Elterngeld beantragen?<strong></strong></h2>
Stellen Sie den Antrag auf Elterngeld <strong>bald nach der Geburt</strong>, denn das Elterngeld wird rückwirkend nur für drei Monate gezahlt. Bereits im Antrag müssen Sie angeben, welcher Elternteil für welchen Zeitraum das Elterngeld ausgezahlt erhalten soll. Anträge auf Elterngeld werden von den bisherigen <strong>Erziehungsgeldstellen </strong>bearbeitet, die jetzt auch für das Elterngeld zuständig sind. Eine nach Bundesländern geordnete Auflistung finden Sie im Internet unter <em><a href="http://www.lernen-und-foerdern.com/" target="_blank" >www.lernen-und-foerdern.com</a></em>.
<h2>Wer bekommt überhaupt Elterngeld?<strong></strong></h2>
Elterngeld bekommen grundsätzlich <strong>alle Eltern, die in Deutschland wohnen </strong>(bzw. arbeiten – das Arbeitsverhältnis muss hier während des Bezuges von Elterngeld weiter bestehen), <strong>ihr Kind selbst betreuen und nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten</strong>. Ob Sie anspruchsberechtigt sind, können Sie über die Anspruchsprüfung unter <em><a href="http://www.elterngeld.net/elterngeld-anspruch.html" target="_blank" >www.elterngeld.net/elterngeld-anspruch.html</a> </em>herausfinden.<br />Das Elterngeld ist <strong>nicht </strong>an ein bestehendes Arbeitsverhältnis gebunden oder <strong>abhängig von irgendwelchen Einkommensgrenzen</strong>. Beansprucht eine Ehefrau Elterngeld, muss z. B. der Verdienst ihres Ehemannes nicht nachgewiesen werden. <strong>Elterngeld steht Erwerbstätigen, Beamten, Selbstständigen, erwerbslosen Elternteilen </strong>(Hausfrau/-mann, Empfänger von Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe), <strong>Studierenden und Auszubildenden zu</strong>.<br />Elterngeld gibt es auch für adoptierte Kinder. Auch ist es unerheblich, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht. Ein Vater, der nicht mit der Kindsmutter verheiratet ist, hat also Anspruch auf Elterngeld.<br />Da das Elterngeld den Lohnausfall während der Zeit der Kinderbetreuung ersetzen soll, erhalten Mütter erst dann Elterngeld, wenn kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld (mehr) besteht. Standen Sie während der Schwangerschaft in einem Arbeitsverhältnis, erhalten Sie in den ersten acht Wochen nach der Geburt <strong>Mutterschaftsgeld</strong>. Dieses <strong>wird auf das Elterngeld angerechnet</strong>. Das heißt: So lange Sie diese Lohnersatzleistung Ihres Arbeitgebers erhalten, können Sie kein Elterngeld beanspruchen. Selbstständige, Studenten (ohne Nebenjob), Hausfrauen oder Arbeitslose erhalten hingegen das Elterngeld ab Geburt, da sie kein Mutterschaftsgeld bekommen. 
<h2>Wie lange wird Ihnen das Elterngeld gezahlt?<span class="ads_right"><script type="text/javascript"><!--
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</script></span><strong></strong></h2>
Elterngeld gibt es ab der Geburt Ihres Kindes <strong>für 12 oder 14 Monate </strong>(inklusive der acht Wochen Lohnfortzahlung während der Mutterschutzfrist). 12 Monate Elterngeld sind die Regel, wenn sich nur die Mutter (oder der Vater) um die Betreuung des Kindes kümmert. Die zusätzlichen zwei Monate gibt es nur dann, wenn auch der andere Elternteil (meist der Vater) pausiert oder seine Arbeitszeit reduziert. Ausnahme: <strong>Alleinerziehende erhalten </strong>auch ohne die beiden „Partnermonate“ <strong>14 Monate lang Elterngeld</strong>, wenn das alleinige Sorgerecht oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind bei ihnen liegt, sie nicht mit einem Lebensgefährten zusammenleben und sie im Jahr vor der Geburt erwerbstätig waren. Waren sie jedoch arbeitslos oder ging der Job kurz vor der Geburt verloren, gibt es nur für 12 Monate Elterngeld.<table class="infobox-breit"><tbody><tr><th>Wichtig</th></tr><tr><td class="inhalt">Auch wenn das <strong>Elterngeld </strong>in der Regel nur für <strong>12 oder 14 Monate </strong>gezahlt wird, steht Ihnen weiterhin die <strong>Elternzeit </strong>von <strong>drei Jahren </strong>zu! </td></tr></tbody></table>Das <strong>Elterngeld kann auch „gestreckt“ werden</strong>. Es ist möglich, doppelt so lange Elterngeld zu beziehen, dann jedoch nur den halben Monatsbetrag. An der Gesamtsumme ändert sich somit also nichts. Wollen Sie zwei Jahre der Elternzeit in Anspruch nehmen und bei Ihrem Kind zu Hause bleiben, können Sie z. B. 24 Monate lang das halbe Elterngeld beziehen. 
<strong>Paare dürfen die 14 Monate Elternzeit nach Belieben untereinander aufteilen</strong>. Für jeden Monat gibt es einen Monatsbetrag, insgesamt also maximal 14. Daraus ergeben sich die <strong>folgenden möglichen Varianten</strong>: <ul><li>Ein Elternteil bezieht die vollen 12 Monatsbeträge, dann übernimmt der andere die zwei Partnermonate. </li><li>Beide Eltern können zusammen zu Hause bleiben und sich das Elterngeld gleichzeitig auszahlen lassen. Dann sind die verfügbaren 14 Monatsbeträge jedoch schon früher aufgebraucht. Wenn z. B. beide Eltern in den ersten sieben Monaten gleichzeitig Elterngeld beziehen, gibt es für jeden Elternteil die Hälfte: Der Vater bekommt sieben Monate lang 67 Prozent seines Einkommens, die Mutter erhält ebenfalls sieben Monate lang 67 Prozent des ihren. </li><li>Ein Elternteil kann für 24 Monate das halbe Elterngeld beziehen, und auch die zwei Partnermonate können auf diese Weise „gestreckt“ werden, sodass ein Paar auf maximal 28 halbe Monatsbeträge kommen kann.</li></ul><table class="infobox-breit"><tbody><tr><th>Gut zu wissen:</th></tr><tr><td class="inhalt">Wenn Sie als Mutter oder Vater Elterngeld beantragen, weil Sie Ihr Kind betreuen, genießen Sie <strong>Kündigungsschutz! </strong>Die Elternzeit muss beim Arbeitgeber sieben Wochen vor Antritt beantragt werden. Kündigungsschutz besteht rückwirkend bereits acht Wochen vor Beginn (wichtig für Väter, da Mütter zur Geburt ja ohnehin Mutterschutz genießen) und weiterhin während des Bezuges von Elterngeld bzw. der Inanspruchnahme der Elternzeit.</td></tr></tbody></table><h2>Wie viel Elterngeld steht Ihnen zu?<strong></strong></h2>
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</script></span>Dem betreuenden Elternteil werden <strong>67 Prozent des entfallenden Nettolohnes ersetzt, mindestens 300 </strong><strong>€ </strong><strong>und höchstens 1.800 </strong><strong>€ </strong><strong>monatlich</strong>. Den Maximalbetrag von 1.800 € erhalten Mütter oder Väter, die netto 2.700 € oder mehr verdient haben und ihren Job für die Betreuung ihres Kindes zeitweise aufgeben. Zur Berechnung des Elterngeldes wird das <strong>durchschnittliche Nettogehalt der vergangenen 12 Kalendermonate vor Geburt des Kindes </strong>herangezogen. Pausiert die Mutter, ist ihr ehemaliges Nettogehalt ausschlaggebend, macht der Vater „Babypause“, wird sein Nettogehalt zur Berechnung herangezogen.
<strong>Beispiel: </strong>Sie haben bis zum Einsetzen des Mutterschutzes monatlich 1.800 € netto verdient und pausieren nach der Geburt Ihres Kindes. Dann bekommen Sie 1.206 € Elterngeld (= 67 Prozent von 1.800 €).Wie viel Elterngeld in Ihrem Fall gezahlt wird, können Sie unter <em><a href="http://www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/" target="_blank" >www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/</a> </em>berechnen.
Bei <strong>Selbstständigen </strong>wird der wegen Betreuung des Kindes wegfallende Gewinn nach Abzug der darauf entfallenden Steuern zu 67 Prozent ersetzt. Der Gewinn wird nach steuerrechtlichen Grundsätzen ermittelt.
<strong>Mütter oder Väter, die nicht erwerbstätig sind </strong>(z. B. Arbeitslose, Hausfrauen, Studierende), erhaltenen 12 Monate den <strong>Sockelbetrag von 300 </strong><strong>€ </strong>monatlich.
<h2>Gekürztes Elterngeld bei Teilzeitarbeit<strong></strong></h2>
Eltern dürfen während des Bezuges von Elterngeld <strong>bis zu 30 Stunden wöchentlich arbeiten</strong>. In diesem Fall <strong>werden </strong>ihnen <strong>67 Prozent des Lohnausfalls ersetzt</strong>. 
<strong>Beispiel:</strong> Vor der Elternzeit haben Sie 1.800 € netto pro Monat verdient. Nach der Geburt Ihres Kindes reduzieren Sie Ihre Arbeitszeit und verdienen nur noch 900 €. Ihren Lohnausfall kompensieren 603 € Elterngeld (67 Prozent von den 900 €, die Sie nun weniger verdienen). Insgesamt erhalten Sie monatlich 900 € Lohn plus 603 € Elterngeld, also 1.503 €.
<h2>Minijobber und Geringverdiener bekommen einen „Geringverdienerbonus“<strong></strong></h2>
Wenn Eltern vor der Geburt ihres Kindes <strong>weniger als 1.000 </strong><strong>€ </strong><strong>netto monatlich </strong>verdient haben, bessert ein „Geringverdienerbonus“ das Elterngeld auf. Dann werden <strong>mehr als 67 Prozent des ausgefallenen Lohns </strong>ersetzt.
Die Berechnungsformel lautet:
67 + (1.000 – Netto-Einkommen): 20 = Prozentsatz für die Elterngeld-Berechnung.
Das heißt, pro 20 €, die das Netto-Einkommen vor der Geburt unter 1.000 € lag, steigt das Elterngeld um einen zusätzlichen Prozentpunkt an.<ul><li><strong>Beispiel 1: </strong>Sie arbeiten in Teilzeit und erhalten netto monatlich 700 €. Wenn Sie nach der Geburt Ihres Kindes pausieren, bekommen Sie Elterngeld in Höhe von 82 Prozent Ihres bisherigen Lohnes (Berechnung: 67 + (1.000 – 700) : 20 = 82 Prozent). Das sind 574 € monatlich.</li><li><strong>Beispiel 2: </strong>Sie arbeiten vor der Geburt Ihres Kindes in einem Minijob (= 400-Euro-Job). Wenn Sie nach der Entbindung pausieren, bekommen Sie Elterngeld in Höhe von 97 Prozent Ihres bisherigen Lohnes (Berechnung: 67 + (1.000 – 400) : 20 = 97 Prozent). Somit wird Ihnen fast Ihr ganzes entfallendes Nettoeinkommen ersetzt, denn Sie erhalten monatlich 388 € Elterngeld.</li></ul><table class="infobox-breit"><tbody><tr><th>Wichtig</th></tr><tr><td class="inhalt">Falls Sie Ihren Minijob nach der Geburt weiter ausüben, bekommen Sie zusätzlich 300 € Elterngeld!</td></tr></tbody></table><h2><span class="ads_right"><script type="text/javascript"><!--
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</script></span>Ist das erste Kind bei der Geburt des zweiten noch keine drei Jahre alt, gibt es einen „Geschwisterbonus“ beim Elterngeld<strong></strong></h2>
Der so genannte „Geschwisterbonus“ in Form eines erhöhten Elterngeldes wird gezahlt, <strong>wenn das zweite Kind auf die Welt kommt, bevor das erste drei Jahre </strong>(= 36 Monate) <strong>alt ist</strong>. Bei zwei Kindern fällt der Geschwisterbonus für das zweite Kind weg, sobald das ältere Kind seinen dritten Geburtstag feiert. Das heißt, ab dem auf den Geburtstag folgenden Lebensmonat gibt es nur noch das reguläre Elterngeld für das zweite Kind. Der Geschwisterbonus wird auch gezahlt, wenn Eltern außer dem Baby noch zwei weitere Kinder unter sechs Jahren haben. 
<strong>Beispiel: </strong>Ist Ihr erstes Kind 30 Monate alt, wenn das zweite geboren wird, bekommen Sie für das zweite Kind sechs Monate lang den Geschwisterbonus. Wenn Sie den vollen Geschwisterbonus für 12 Monate ausschöpfen wollen, muss das zweite Kind zur Welt kommen, bevor das ältere Kind 24 Monate alt ist. 
Der <strong>Geschwisterbonus beträgt 10 Prozent des dem Elternteil regulär zustehenden Elterngeldes, mindestens jedoch 75 </strong><strong>€</strong><strong>. </strong>Bei der Ermittlung des Einkommens, aus dem das Elterngeld für das zweite Kind berechnet wird, werden Monate, in denen für ein älteres Kind Elterngeld bezogen und deshalb nicht oder weniger verdient worden ist, nicht mitgezählt.<ul><li><strong>Beispiel 1: </strong>Ihr erstes Kind wurde am 10.04.2005 geboren, Ihr zweites kommt am 10.06.2007 zur Welt. Da Sie ab Geburt des ersten Kindes in Elternzeit sind und kein eigenes Einkommen haben, bekommen Sie für das zweite Kind den Sockelbetrag von 300 €. Zusätzlich erhalten Sie 10 Monate lang den Geschwisterbonus in Höhe von 75 €. </li><li><strong>Beispiel 2: </strong>Ihr erstes Kind wurde am 19.01.2007 geboren, Ihr zweites kommt am 11.01.2008 zur Welt. Vor der Geburt des ersten Kindes waren Sie erwerbstätig und verdienten 1.500 € netto, nach der Geburt arbeiten Sie jedoch nicht mehr. Sie bekommen für das erste Kind Elterngeld in Höhe von 1.005 €. Ihr zweites Kind kommt innerhalb von 12 Monaten nach Geburt des ersten auf die Welt, sodass Sie noch Elterngeld beziehen. Daher müssen der Berechnung für das Elterngeld 2008 die Monate vor der Geburt des ersten Kindes zugrunde gelegt werden. Deswegen steht Ihnen für das zweite Kind Elterngeld in Höhe von 1.005 € zu plus 10 Prozent Geschwisterbonus, sodass Sie Elterngeld in Höhe von 1.105,50 € bekommen – und das volle 12 Monate lang.</li></ul><h2>Mehr &nbsp;Elterngeld auch für Zwillinge<strong></strong></h2>
<strong>Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld um je 300 </strong><strong>€ </strong><strong>für das zweite und jedes weitere Kind</strong>. Bei einer Zwillingsgeburt bedeutet das, dass zusätzlich zum Elterngeld in Höhe von mindestens 67 Prozent des wegfallenden Erwerbseinkommens oder zum Mindestbetrag von 300 € weitere 300 € für das zweite Kind gezahlt werden. Für Drillinge gäbe es entsprechend zusätzliche 600 € Elterngeld pro Monat.
Weitere Informationen rund um das Elterngeld gibt es z. B. unter <a href="http://www.elterngeld.net/" target="_blank" >www.elterngeld.net</a> oder <a href="http://www.bmfsfj.de/Politikbereiche/Familie/leistungen-und-foerderung.html" target="_blank" >www.bmfsfj.de/Politikbereiche/Familie/leistungen-und-foerderung.html</a>. 
<div class="challenge-box"><a href="challenge-kg.html?bu=familienfinanzen%2Ffinanzen-rss%2Frss.xml" title="internal-link" target="_self" >Warum die richtige Steuerklasse mehr Elterngeld bringt, sehen Sie an dieser Stelle exklusiv als Abonnent von „Gesundheit und Erziehung für mein Kind“.</a></div>]]></content:encoded>
			<category>Baby</category>
			<category>Kleinkind</category>
			<category>Schulkind</category>
			<category>Teenager</category>
			<category>Staatliche Hilfen für Familien</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 20 Aug 2008 06:01:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Was kosten Krippe, Tagesmutter oder Au-pair?</title>
			<link>http://www.elternwissen.com/familienfinanzen/familien-spartipps/art/tipp/was-kosten-krippe-tagesmutter-oder-au-pair.html</link>
			<description>Spartipps für die Kinderbetreuung</description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2><strong>Kinderkrippe und Kindergarten: Gesicherte Kinderbetreuung</strong></h2>
In Deutschland haben nur Kinder ab drei Jahren einen rechtlichen Anspruch auf einen Kindergartenplatz. Dafür sind Kindergartenplätze relativ leicht zu bekommen, wenn man sich nicht auf eine bestimmte Kindertagesstätte festlegt oder unbedingt einen Ganztagesplatz benötigt. Krippenplätze für Kinder unter drei Jahren sind hingegen Mangelware – zumindest in den alten Bundesländern. Sie sollten also schon möglichst früh bei den Krabbelgruppen und Kinderkrippen in Ihrer Umgebung anfragen. Oft kann auch das Jugendamt weiterhelfen. Wenn Sie selbst tätig werden und Kinderbetreuung im Rahmen einer Elterninitiative organisieren wollen, finden Sie Unterstützung bei der Bundesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen e.V. (<a href="http://www.bage.de/" target="_blank" >www.bage.de</a>). In einer Kinderkrippe oder im Kindergarten wird Ihr Kind von ausgebildeten Erzieherinnen und Kinderpflegerinnen betreut. Von Vorteil ist auch die sichere und zeitlich in vielen Fällen umfangreiche Betreuung. Die Kosten für die Kinderbetreuung in der Kinderkrippe oder im Kindergarten sind abhängig vom zeitlichen Rahmen und von Ihrem Einkommen. Eltern mit niedrigem Einkommen müssen eventuell überhaupt nichts bezahlen. Außerdem schwanken die Sätze je nach Bundesland und Träger der Einrichtung zwischen 50 und 500 € pro Monat. <table class="infobox-breit"><tbody><tr><th><strong>Meine Spartipps für Familien: </strong></th></tr><tr><td class="inhalt"><p class="MsoNormal">Bei geringem Einkommen haben Eltern Anspruch auf „wirtschaftliche Jugendhilfe“. Diese kann beim zuständigen Jugendamt beantragt werden. Dann werden die notwendigen Betreuungskosten für Kindergarten, Kinderkrippe oder Tagesmutter übernommen.</p></td></tr></tbody></table><h2><strong>Tagesmutter: Individuelle Kinderbetreuung in der Kleingruppe</strong></h2>
Bei einer Tagesmutter wird Ihr Nachwuchs im kleinen Kreis privat betreut und hat immer dieselbe Bezugsperson, was gerade für die Kleinsten ratsam ist. Meistens besteht die Gruppe aus maximal fünf Kindern. Sie können die Betreuungszeiten mit der Tagesmutter individuell vereinbaren. Problematisch kann es allerdings werden, wenn die Tagesmutter krankheitsbedingt ausfällt. Dann müssen Sie rasch für eine Ersatzbetreuung sorgen. Allerdings braucht eine Tagesmutter bislang keine geregelte Berufsausbildung. Erst wenn sie mehr als drei Kinder betreut, ist eine Pflegeerlaubnis vom Jugendamt erforderlich. Der Tagesmütter- Bundesverband für Kinderbetreuung in Tagespflege e.V. vergibt für einen erfolgreich abgeschlossenen Lehrgang mit 160 Unterrichtsstunden zu allen relevanten Themen ein Zertifikat. Achten Sie darauf, eine derart qualifizierte Tagesmutter zu finden. Wenn Sie eine Tagesmutter suchen, können Sie beim Jugendamt, bei Wohlfahrtsverbänden oder bei einem der Tagesmüttervereine nachfragen. Informationen erhalten Sie unter <a href="http://www.handbuch-kindertagespflege.de/" target="_blank" >www.handbuch-kindertagespflege.de</a> oder beim Tagesmütter-Bundesverband (<a href="http://www.tagesmuetter-bundesverband.de/" target="_blank" >www.tagesmuetter-bundesverband.de</a>). <table class="infobox-breit"><tbody><tr><th><strong>Meine Spartipps für Familien: </strong></th></tr><tr><td class="inhalt">Die <strong>Kosten für die Betreuung </strong>Ihres Kindes bei einer Tagesmutter können Sie <strong>individuell aushandeln</strong>. Der Tagesmütter-Bundesverband empfiehlt einen Stundensatz von 5,50 €. Darin sind alle Kosten enthalten, auch für das Essen.</td></tr></tbody></table><h2><strong>Au-pair: Unterstützung in der Kinderbetreuung</strong></h2>
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</script></span>Wenn Sie anderen Kulturen gegenüber aufgeschlossen sind und ein freies Zimmer übrig haben, kann ein Au-pair Sie in der Kinderbetreuung unterstützen. Doch gibt es hier einiges zu beachten: Ein Au-pair darf <strong>maximal sechs Stunden pro Tag </strong>(maximal 30 Stunden wöchentlich) Kinder betreuen und leichte Hausarbeit verrichten. Es hat Anspruch auf <ul><li>freie Unterkunft und Verpflegung,</li><li>vier Wochen bezahlten Urlaub,</li><li>ein monatliches Taschengeld von 260 €,</li><li>die Teilnahme an zwei Sprachkursen innerhalb von zwölf Monaten (von der Gastfamilie bezahlt),</li><li>eine Monatskarte für den öffentlichen Nahverkehr (20 bis 40 € monatlich),</li><li>eine Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung (30 bis 40 € monatlich, von der Gastfamilie bezahlt).</li></ul>Ein Au-pair bleibt <strong>für längstens zwölf Monate </strong>in der Gastfamilie, sodass nach spätestens einem Jahr ein Wechsel der Betreuungsperson erforderlich wird. Außerdem haben Au-pairs keine pädagogische Ausbildung und anfangs nicht selten Schwierigkeiten mit der deutschen Sprache. Wenn Sie ein Au-pair suchen, sollten Sie sich auf <em><a href="http://www.guetegemeinschaft-aupair.de/" target="_blank" >www.guetegemeinschaft-aupair.de</a> </em>informieren. Unter der Gütegemeinschaft Au-pair e.V. haben sich 63 streng überprüfte, seriöse Vermittlungsagenturen zusammengeschlossen. Auch folgende professionellen Organisationen vermitteln Au-pairs: Au-pair Society (<em><a href="http://www.au-pair-society.org/" target="_blank" >www.au-pair-society.org</a></em>), International Au-pair Association (<em><a href="http://www.iapa.org/" target="_blank" >www.iapa.org</a></em>), oder Sie suchen in der Datenbank von <em><a href="http://www.au-pair-agenturen.de/" target="_blank" >www.au-pair-agenturen.de</a></em>.
<h2><strong>Kinderfrau: Ganz auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten, aber teuer</strong></h2>
Eine Kinderfrau kommt zu Ihnen nach Hause und betreut dort Ihr Kind bzw. Ihre Kinder, was Ihnen als Eltern die Organisation erleichtert. Sie <strong>rechnet sich insbesondere dann, wenn Sie mehrere Kinder haben</strong>. Nachteilig ist – wie bei der Tagesmutter –, dass Sie im Krankheitsfall selbst für Ersatz sorgen müssen. Der Umfang der Kinderbetreuung kann frei verhandelt werden, ebenso der Stundenlohn, der zwischen 7,50 und 10 € beträgt. Doch damit ist häufig noch nicht alles bezahlt. <strong>Wenn Sie für die Kinderbetreuung eine Kinderfrau anstellen, werden Sie zum Arbeitgeber </strong>– mit allen damit verbundenen Pflichten (arbeitsrechtliche Bestimmungen usw.).<br />Relativ einfach liegt der Fall, wenn Ihre Kinderfrau als <strong>Minijobberin auf 400-Euro-Basis </strong>bei Ihnen arbeitet. Dann müssen Sie sie lediglich per „Haushaltsscheck“ bei der Minijob-Zentrale anmelden (weitere Informationen unter <em><a href="http://www.minijobzentrale.de/" target="_blank" >www.minijobzentrale.de</a></em>).<br />Ihre Kinderfrau bekommt den Arbeitslohn komplett ausgezahlt, Sie als Arbeitgeber müssen darüber hinaus zusätzliche <strong>Abgaben an die Minijob-Zentrale </strong>entrichten (werden halbjährlich von Ihrem Konto abgebucht). Diese betragen pauschal 13,7 Prozent vom Arbeitslohn. Etwas komplizierter wird es, wenn Ihre Kinderfrau <strong>mehr als 400 </strong><strong>€ </strong><strong>verdient</strong>:<ol><li><strong></strong>Melden Sie sich beim <strong>Arbeitsamt </strong>als Arbeitgeber und lassen Sie sich eine Betriebsnummer geben.</li><li><strong></strong>Rufen Sie die <strong>Krankenkasse </strong>Ihrer Kinderfrau an und lassen Sie sich auch dort als Arbeitgeber registrieren. Erkundigen Sie sich nach dem Beitragssatz.</li><li><strong></strong>Setzen Sie sich mit Ihrem <strong>Finanzamt </strong>in Verbindung, denn dorthin müssen Sie die einbehaltene Lohnsteuer Ihrer Kinderfrau abführen. Lassen Sie sich die Beträge für Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer für ihr Bruttogehalt nennen. Sie können sich die Steuer auch mit dem Lohnsteuerrechner auf <em><a href="http://www.steuertipps.de/" target="_blank" >www.steuertipps.de</a> </em>(„Lohnsteuerrechner“ in die Suchfunktion eingeben) ausrechnen lassen.</li><li><strong></strong>Berechnen Sie bei der <strong>Gehaltsabrechnung </strong>vom Bruttogehalt den Beitrag für die<br>– Krankenversicherung (13 bis 15,5 Prozent),<br>– Pflegeversicherung (1,7 Prozent, Kinderlose<br>+ 0,25 Prozent, die selbst zu tragen sind),<br>– Arbeitslosen-Versicherung (4,2 Prozent) und<br>– Rentenversicherung (19,9 Prozent).<br><br>Teilen Sie die Summe durch zwei. Die Hälfte ziehen Sie der Kinderfrau ab, die andere Hälfte (macht etwas mehr als 20 Prozent vom Bruttolohn aus) legen Sie als Arbeitgeber dazu. Überweisen Sie den gesamten Betrag an die Krankenkasse. Ziehen Sie vom Bruttolohn neben den anteiligen Sozialbeiträgen auch die Lohnsteuer ab und überweisen Sie das Nettogehalt an Ihre Kinderfrau.</li><li><strong></strong>Melden Sie Ihre Kinderfrau bei der <strong>gesetzlichen Unfallversicherung </strong>an. Informationen dazu finden Sie unter <em><a href="http://www.rguvv.de/" target="_blank" >www.rguvv.de</a> </em>(Rubrik „Versicherte“, „Private Haushaltshilfen“). Sie zahlen für den Versicherungsschutz einen jährlichen Beitrag in Höhe von 30 €. Bedenken Sie, dass Ihre Kinderfrau Anspruch auf bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall hat!</li></ol><table class="infobox-breit"><tbody><tr><th><strong>Meine Spartipps für Familien: </strong></th></tr><tr><td class="inhalt">Sollten Sie sich dafür entscheiden eine Kinderfrau einzustellen, fällt es schwer bei der Kinderbetreuung zu sparen. Allerdings hat eine Kinderfrau den Vorteil, dass nur selten ein Wechsel der Betreuungsperson erforderlich ist.</td></tr></tbody></table><div class="challenge-box"><a href="challenge-kg.html?bu=familienfinanzen%2Ffinanzen-rss%2Frss.xml" title="internal-link" target="_self" >Unsere Übersichtstabelle mit dem Kostenvergleich der einzelnen Formen der Kinderbetreuung sehen Sie an dieser Stelle exklusiv als Abonnent von „Gesundheit und Erziehung für mein Kind“.</a></div>]]></content:encoded>
			<category>Baby</category>
			<category>Kleinkind</category>
			<category>Schulkind</category>
			<category>Teenager</category>
			<category>Spartipps für Familien</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 06 Aug 2008 06:45:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Unterstützung für Alleinerziehende </title>
			<link>http://www.elternwissen.com/familienfinanzen/staatliche-hilfen-fuer-familien/art/tipp/unterstuetzung-fuer-alleinerziehende.html</link>
			<description>Staatliche Hilfen für Familien</description>
			<content:encoded><![CDATA[Manche der hier aufgeführten Hilfen sind nicht an den Status als alleinerziehende Mutter oder alleinerziehender Vater gekoppelt, sondern stehen allen Eltern mit geringem Einkommen zu. Dies gilt für Kinderzuschlag und Wohngeld.<br />Alleinerziehende erhalten das volle <strong>Kindergeld</strong>, während ihnen die <strong>Kinderfreibeträge</strong> in der Regel nur zur Hälfte zugerechnet werden – es sei denn, der andere Elternteil ist gestorben, erfüllt seine Unterhaltspflichten nicht oder das bzw. die Kinder sind nicht bei ihm gemeldet. Natürlich bekommen auch Alleinerziehende Unterstützung in Form von <strong>Elterngeld</strong>.
<h2>Unterstützung für Alleinerziehende: Kindesunterhalt</h2>
Haben sich Eltern (egal, ob mit oder ohne Trauschein) getrennt, steht demjenigen Elternteil, in dessen Haushalt das oder die gemeinsamen Kinder leben, <strong>Kindesunterhalt</strong> zu. Die Höhe des Unterhaltes, die der andere Elternteil zu leisten hat, richtet sich nach seinem Einkommen sowie dem Alter des Kindes. Richtwerte für den Kindesunterhalt finden sich in der so genannten „Düsseldorfer Tabelle“ (für die alten Bundesländer) bzw. der „Berliner Tabelle“ (für die neuen Bundesländer). Beide Tabellen in der jeweils aktuellsten Fassung finden Sie unter <a href="http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/service/ddorftab/intro.htm" target="_blank" >www.olg-duesseldorf.nrw.de/service/ddorftab/intro.htm</a>.<br />Zusätzlich zum regulären Kindesunterhalt kann in bestimmten Fällen ein <strong>Mehr- oder Sonderbedarf </strong>geltend gemacht werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Kindergartenbeiträge bezahlt werden müssen oder wenn Ihr Kind aufgrund einer Erkrankung eine besondere Therapie braucht (z.&nbsp;B. besondere Diät, spezielle, nicht von den Krankenkassen erstattete Behandlung).
<h2>Unterstützung für Alleinerziehende: Betreuungsunterhalt</h2>
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</script></span>Nach einer <strong>Scheidung</strong> kann derjenige Ex-Ehepartner, der das oder die gemeinsamen Kinder erzieht und betreut, nicht arbeiten gehen, so lange das bzw. die Kinder noch klein sind. Deswegen hat er Anspruch auf Ehegattenunterhalt vom anderen Ehepartner. Der so genannte <strong>Betreuungsunterhalt</strong> richtet sich nach dem Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen.
Für die Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit gelten folgende Richtwerte:<ul><li>Ist das jüngste Kind acht Jahre alt, kann dem alleinerziehenden Elternteil eine Halbtagstätigkeit zugemutet werden.</li><li>Ist das jüngste Kind 12&nbsp;Jahre alt, ist eine Ganztagstätigkeit zumutbar.</li></ul><strong>Ledigen Müttern oder Vätern</strong> steht hingegen nur ein Betreuungsunterhalt in den ersten drei Lebensjahren ihres Kindes zu. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur unter besonderen Umständen möglich, etwa, wenn ihnen wegen einer Behinderung des Kindes keine Erwerbstätigkeit zugemutet werden kann.
Nähere Informationen zum Betreuungsunterhalt gibt Ihnen das zuständige Jugendamt.
<h2>Unterstützung für Alleinerziehende: Unterhaltsvorschuss</h2>
Zahlt der andere Elternteil (bzw. der Kindsvater im Falle einer ledigen Mutter) keinen Kindesunterhalt, kann der alleinerziehende Elternteil einen <strong>Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen</strong>. Das ist auch bei ungeklärter Vaterschaft möglich.<br />Der Unterhaltsvorschuss wird maximal bis zum 12. Geburtstag und nicht länger als 72 Monate (sechs Jahre) gezahlt. Die Höhe richtet sich nach dem Alter des Kindes und dem Wohnsitz:<table class="contenttable"><thead><tr><td>Alter des Kindes</td><td>alte Bundesländer</td><td>neue Bundesländer</td></tr></thead><tbody><tr><td>bis zum 6. Geburtstag</td><td>127 €</td><td>111 €</td></tr><tr><td>zwischen 6. und 12. Geburtstag</td><td>170 €</td><td>151 €</td></tr></tbody></table>Weitere Informationen für Alleinerziehende finden Sie z.&nbsp;B. beim Verband alleinerziehender Mütter und Väter (<a href="http://www.vamv.de/" target="_blank" >www.vamv.de</a>). Dort können Sie alle Kapitel des Buches „Allein erziehend – Tipps und Informationen“ kostenlos herunterladen. Weitere Informationen gibt es auch unter <a href="http://www.allein-erziehend.net/" target="_blank" >www.allein-erziehend.net</a> oder – für die neuen Bundesländer – bei den Selbsthilfe-Initiativen Alleinerziehender (SHIA) unter <a href="http://www.shia.de/" target="_blank" >www.shia.de</a>.
<div class="challenge-box"><a href="challenge-kg.html?bu=familienfinanzen%2Ffinanzen-rss%2Frss.xml" title="internal-link" target="_self" >Weitere unterstützende Maßnahmen für Alleinerziehende sehen Sie an dieser Stelle exklusiv als Abonnent von „Gesundheit und Erziehung für mein Kind“.</a></div>]]></content:encoded>
			<category>Baby</category>
			<category>Kleinkind</category>
			<category>Schulkind</category>
			<category>Teenager</category>
			<category>Staatliche Hilfen für Familien</category>
			
			
			<pubDate>Sat, 02 Aug 2008 00:40:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Geld vom Finanzamt: So helfen Kinder beim Steuern sparen</title>
			<link>http://www.elternwissen.com/familienfinanzen/familien-steuertipps/art/tipp/geld-vom-finanzamt-so-helfen-kinder-beim-steuern-sparen.html</link>
			<description>Steuertipps für Familien</description>
			<content:encoded><![CDATA[Ein Tipp zum Steuern sparen vorweg: Wenn Sie sich Kosten, die sich steuermindernd auswirken und die Ihnen während des Jahres entstehen (z.&nbsp;B. Kinderbetreuungskosten, aber auch Werbungskosten), als <strong>Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen</strong>, zahlen Sie schon während des Jahres weniger Lohnsteuer. Einen solchen Freibetrag können Sie sich bis zum 30. November des laufenden Jahres eintragen lassen. Voraussetzung für das Umsetzen dieses Steuertipps ist, <ul><li>dass Sie einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung beim zuständigen Finanzamt abgeben und</li><li>dass die einzutragenden Kosten mindestens 600&nbsp;€ betragen und so die Antragsgrenze von 600&nbsp;€ übersteigen. Werbungskosten müssen sogar 920&nbsp;€ übersteigen.</li></ul><h2>Steuern sparen bei Mutterschafts-, Erziehungs- oder Elterngeld</h2>
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</script></span>Es gibt eine ganze Reihe von Einnahmen, häufig so genannte Lohnersatzleistungen, die nicht versteuert werden müssen. Dazu zählen neben Kindergeld auch Mutterschaftsgeld, Erziehungsgeld, Elterngeld oder Arbeitslosengeld. Allerdings unterliegen beispielsweise das Mutterschafts- und das neue Elterngeld dem <strong>Progressionsvorbehalt</strong>.<br />Wie Sie sicher wissen, ist der prozentuale Steuersatz umso höher, je höher das Einkommen ist. Das wird als Steuerprogression bezeichnet. Auf steuerfreie Einnahmen müssen Sie zwar tatsächlich keine Einkommensteuer zahlen, doch wirken sich diese auf den Steuersatz aus, mit dem die steuerpflichtigen Einkünfte besteuert werden. Für die Berechnung des Steuersatzes Ihrer Einkünfte werden diese steuerfreien Einnahmen zu Ihrem Verdienst dazugezählt.
Beispiel: Bei einem zu versteuernden Einkommen von 60.000&nbsp;€ plus 5.000&nbsp;€ Mutterschaftsgeld ergibt sich nach dem Splittingtarif ein Steuersatz von 20,3723&nbsp;Prozent, mit dem die 60.000&nbsp;€ versteuert werden müssen. Das führt zu einer Einkommenssteuer in Höhe von 12.223,38&nbsp;€. Ohne die 5.000&nbsp;€ Mutterschaftsgeld hätte der Steuersatz bei einem Einkommen von 60.000&nbsp;€ bei 19,3767&nbsp;Prozent gelegen, was einer Steuerbelastung von 11.626,02&nbsp;€ entspricht. Das heißt, Sie müssen durch das Mutterschaftsgeld 597,36&nbsp;€ mehr an Steuern zahlen.
<strong>Legen Sie also sicherheitshalber etwas Geld auf die hohe Kante, damit es Sie bei der nächsten Steuererklärung nicht kalt erwischt!</strong> Das Kindergeld und das bisherige Erziehungsgeld unterliegen übrigens nicht dem Progressionsvorbehalt und wirken sich somit nicht steuerlich aus.
<h2>Steuern sparen und das Finanzamt an Kinderbetreuungskosten beteiligen</h2>
Seit dem 1. Januar 2006 können höhere Kinderbetreuungskosten abgesetzt werden.<br />Früher konnten Eltern nur den Teil der Kinderbetreuungskosten, der den Freibetrag von 1.548&nbsp;€ überstieg, steuerlich absetzen. Nach der neuen Regelung können Sie <strong>zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten</strong> von der Steuer absetzen, und zwar vom ersten Euro an – <strong>höchstens jedoch 4.000&nbsp;€ pro Kind</strong>. Das heißt, dass Sie tatsächlich 6.000&nbsp;€ Kinderbetreuungskosten nachweisen müssen, um den Höchstbetrag von 4.000&nbsp;€ absetzen zu können. Außerdem müssen Sie folgende <strong>Voraussetzungen</strong> erfüllen:<ul><li>Das zu betreuende Kind ist unter 14 Jahre alt (bzw. unter 27 Jahre, wenn es aufgrund einer Behinderung darüber hinaus betreut werden muss).</li><li>Beide Eltern sind bzw. der allein erziehende Elternteil ist erwerbstätig: Dann werden die Kinderbetreuungskosten als Betriebskosten bzw. Werbungskosten anerkannt.</li><li>Beide Elternteile befinden sich in der Ausbildung, sind behindert oder längere Zeit krank oder ein Elternteil erfüllt diese Voraussetzungen, der andere ist erwerbstätig: In diesem Fall werden die Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben anerkannt.</li><li>Ist in einer Familie nur ein Elternteil berufstätig (Alleinverdiener) und der andere Elternteil bleibt zu Hause bei dem oder den Kind/ern, werden als Sonderausgabe nur diejenigen Kinderbetreuungskosten anerkannt, die für ein Kind im Alter von drei bis sechs Jahren anfallen – also für „klassische“ Kindergartenkinder.</li><li>Die Kinderbetreuungskosten müssen durch eine „Rechnung“ sowie durch die Zahlung auf das Konto des Empfängers (z.&nbsp;B. durch abgestempelten Einzahlungs- oder Überweisungsbeleg, Kontoauszug) nachgewiesen werden. Also sammeln Sie unbedingt alle Belege!</li></ul><table class="infobox-breit"><tbody><tr><th><strong>Meine Steuertipps zum Steuern sparen für Familien:</strong> </th></tr><tr><td class="inhalt">Je nachdem, wie „pingelig“ Ihr zuständiger Finanzbeamter ist, könnte es eventuell Probleme bei der Anerkennung der Kinderbetreuungskosten geben, wenn die Rechnung über die Kinderbetreuung (z.&nbsp;B. der Kindertagesstätte) auf den Namen der Mutter lautet, die Zahlung jedoch vom Konto des Vaters erfolgt. Dann erfüllt – streng genommen – keiner der beiden Elternteile die gesetzlichen Vorgaben. Achten Sie sicherheitshalber darauf, dass beides übereinstimmt!</td></tr></tbody></table>Folgende Kosten sind als Kinderbetreuungskosten <strong>absetzbar</strong>:<ul><li>Beiträge für Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorte, Internate oder ähnliche Einrichtungen</li><li>Honorare für selbstständige Tagesmütter, Kosten für Babysitter</li><li>Lohn- und Gehaltszahlungen an eine Tagesmutter, die Sie anstellen (z.&nbsp;B. als Minijobberin)</li><li>Taschengeld für eine Aupair-Hilfe</li></ul>Daneben könnten Sie weitere <strong>nachgewiesene Nebenkosten der Kinderbetreuung</strong> absetzen. Dazu zählen Fahrkosten, wenn Sie die betreuende Person abholen oder nach Hause fahren (z.&nbsp;B. pauschal 0,30&nbsp;€ pro Kilometer). Wird die Kinderbetreuung durch einen Angehörigen (z.&nbsp;B. Oma oder Opa) übernommen, können diese Kosten ebenfalls geltend gemacht werden, wenn sie tatsächlich bezahlt werden. Die Finanzbeamten prüfen jedoch Verträge mit Angehörigen besonders genau. Deshalb sollten Sie darauf achten, dass eine eindeutige schriftliche Vereinbarung vorliegt – entsprechend einem Vertrag mit einer fremden Person, die für Sie arbeitet.
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</script></span>Nicht absetzbar</strong> sind hingegen folgende Kosten:<ul><li>Tanz-, Musik- oder Ballettunterricht; Beiträge zu Sportvereinen</li><li>Nachhilfe und spezielle Hausaufgabenbetreuung (Ausnahme: Kontrolliert und überwacht die Betreuungsperson die Hausaufgaben Ihres Kindes lediglich nebenbei, brauchen Sie Kosten dieses nicht herauszurechnen)</li><li>Klassenfahrten und Freizeitaktivitäten wie z.&nbsp;B. Kino</li><li>Speisen und Getränke, z.&nbsp;B. Mittagessen im Kindergarten</li><li>Spielzeug, Bücher usw.</li></ul>Übrigens: Die geltenden Freibeträge von 5.808&nbsp;€ und das jährliche Kindergeld von 1.848&nbsp;€ pro Kind werden von der neuen Regelung zur Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten nicht berührt.<table class="infobox-breit"><tbody><tr><th><strong>Meine Steuertipps zum Steuern sparen für Selbstständige:</strong> </th></tr><tr><td class="inhalt"><p class="bodytext">Wenn Sie als Selbstständige/r oder Unternehmer/in mit dem anderen Elternteil zusammenleben, müssen beide Eltern erwerbstätig sein, damit Sie die Kinderbetreuungskosten als Betriebsausgaben absetzen können, was steuerlich immer besonders günstig ist. Weil es dabei nicht auf den Umfang der Erwerbstätigkeit ankommt, können Sie einen legalen Trick zum Steuern sparen anwenden, damit auch Ihr/e bisher nicht erwerbstätige/r Partner/in berufstätig wird: Stellen Sie sie bzw. ihn offiziell in Ihrem Unternehmen an, etwa als 400-Euro-Kraft, die Ihre Buchführung erledigt.</p></td></tr></tbody></table><div class="challenge-box"><a href="challenge-kg.html?bu=familienfinanzen%2Ffinanzen-rss%2Frss.xml" title="internal-link" target="_self" >Weitere Steuertipps zu den Themen Kinderfreibetrag und Entlastungsbetrag für allein Erziehende sehen Sie an dieser Stelle exklusiv als Abonnent von „Gesundheit und Erziehung für mein Kind“.</a></div>]]></content:encoded>
			<category>Baby</category>
			<category>Kleinkind</category>
			<category>Schulkind</category>
			<category>Teenager</category>
			<category>Steuertipps für Familien</category>
			
			
			<pubDate>Mon, 28 Jul 2008 06:01:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Die besten Spartipps für Familien</title>
			<link>http://www.elternwissen.com/familienfinanzen/familien-spartipps/art/tipp/die-besten-spartipps-fuer-familien.html</link>
			<description>Sparen im Haushalt und beim Einkauf</description>
			<content:encoded><![CDATA[Wi ommt s, dss m End ds Glds noch so vil Mont üig ist? Dis Fg stlln sich imm mh Fmilin, dnn dn stigndn Pisn fü Bnzin, Öl, Gs od Stom stndn in ltzt Zit häufig Nullundn i dn Einommn ggnü. So schumpft d finnzill Spilum mh und mh. Ds muss jdoch nicht sin. Ativin Si di schlummndn Spsvn in Ihm „Fmilinuntnhmn“!
<h2>Mit disn Sptipps fü Fmilin schlu inufn</h2><ul><li>&lt;stong&gt;Kindlidung und oft uch Spilzug ommn Si günstig uf spzilln Kindlidmätn od -sn.&lt;/stong&gt; Dis wdn mist von Kindgätn od Kichngmindn ognisit und findn n inm od zwi Tgn po Mont od  zwiml jählich (mist Fühjh und Hst) sttt. Dot önnn Si noch mh spn ls in Scondhnd-Lädn, wil hi Eltn vufn und in Händl. Auch uf dm Flohmt ist s illig, dfü muss mn  mnchml Astich im Zustnd mchn.</li></ul>&lt;tl clss=&quot;infoox-it&quot;&gt;&lt;tody&gt;&lt;t&gt;&lt;th&gt;Min Sptipps fü Fmilin&lt;/th&gt;&lt;/t&gt;&lt;t&gt;&lt;td clss=&quot;inhlt&quot;&gt; <p>Bvo Si ühupt tws ufn, st ml i Vwndtn und Bnntn nchfgn, o Si dot nicht tws uslihn önnn. Ds gilt inssond fü Nugonnlidung (di Klinn sind so schnll usgwchsn, dss gntit lls noch gut hltn ist) und sltn nötigt Ding wi z.&nsp;B. in Ristt od in Rücntg fü dn Ulu.</p> &lt;/td&gt;&lt;/t&gt;&lt;/tody&gt;&lt;/tl&gt;<ul><li> &lt;stong&gt;Schlgn Si i Angotn zu.&lt;/stong&gt; Kufn Si hlt Lnsmittl, Dogitil (vo llm Wschmittl!) od Tinhung, wnn s si gd günstig git. Dmit spn Si nicht nu Gld, sondn oftmls uch Zit, wil Si imm inn gwissn Vot zu Hus hn und nicht imm wid „schnll noch ws sogn“ müssn.</li><li>&lt;stong&gt;Gifn Si zu No-Nm-Podutn.&lt;/stong&gt; Di sind lut ÖKO-TEST und Stiftung Wntst oft gnuso gut wi Mnpodut (z.&nsp;B. Bttin, Kosmti). Dfü müssn Si sich im Discount od Dogimt  häufig ücn, dnn Günstigs stht mist untn im Rgl.</li><li>&lt;stong&gt;Nutzn Si di Hppy Hou in d Bäci.&lt;/stong&gt; Kuz vo Ldnschluss ostt ds Bot vom Tg oft nu noch di Hälft. Auch uf dm Wochnmt wid Ost und Gmüs uz vo Schluss illig.</li><li>&lt;stong&gt;Achtung: Npp mit Goßpcungn!&lt;/stong&gt; Vglichn Si im Supmt di Pis, dnn nds ls mn nnhmn möcht, sind Goßpcungn nicht undingt günstig. Achtn Si im Pisvglich uf di Lit- und Kilopis, di uf d Pisuszichnung m Rgl nggn sin müssn.</li><li>&lt;stong&gt;Achtn Si uf Ationsw&lt;/stong&gt;, di s i dn Discountn jd Woch git. Egl, o Fhäd, Comput, Kindlidung od Gtngät, unt &lt;lin http://www.supmtngot.d/&gt;www.supmtngot.d&lt;/lin&gt; önnn Si nchshn, wlch Schnäppchn s wo gd im Angot git.</li><li>&lt;stong&gt;Ghn Si ni mit lm Mgn inufn.&lt;/stong&gt; Estlln Si sich zu Hus in Einufslist. So ufn Si nicht ds Flsch od dopplt, vgssn  uch nichts. Kufn Si so sltn wi möglich in, dnn i jdm Einuf gät mn in Vsuchung, doch noch ds in od nd mitzunhmn – oft unwidsthlich „Schnäppchn“, di mn igntlich g nicht ucht.</li><li>&lt;stong&gt;Mchn Si Schnäppchn i Autionn im Intnt.&lt;/stong&gt; Unt &lt;lin http://www.y.d/&gt;www.y.d&lt;/lin&gt; od &lt;lin http://www.hood.d/&gt;www.hood.d&lt;/lin&gt; önnn Si gd Kindschn oft günstig sthn. Achtung: Bitn Si nicht zu hoch, sondn stzn Si sich voh in Limit, wi wit Si mit itn wolln! Im Intnt önnn Si ntülich uch Ding, di Si nicht mh uchn, zu Gld mchn.</li><li>&lt;stong&gt;Btin Si Pis-Rchch im W.&lt;/stong&gt; Pissuchmschinn wi w&lt;lin http://www.gunstig.d _ln - &quot;ww.gunstig.d&quot;&gt;ww.gunstig.d&lt;/lin&gt;, &lt;lin http://www.pis.d/&gt;www.pis.d&lt;/lin&gt;, &lt;lin http://www.pisusunft.d/&gt;www.pisusunft.d&lt;/lin&gt; od &lt;lin http://www.gizgn.d _ln - &quot;www.gizgn.d&quot;&gt;www.gizgn.d&lt;/lin&gt; hlfn Ihnn, dn günstigstn Anit im Intnt zu findn und hlich Gldsummn zu spn. Onlin-Schnäppchn git s uch unt &lt;lin http://www.discount24.d/&gt;www.discount24.d&lt;/lin&gt;.</li><li>&lt;stong&gt;Buftgn Si in Pisgntu.&lt;/stong&gt; Dot suchn Pofis (z.&nsp;B. &lt;lin http://www.tt-pic.d _ln - &quot;www.tt-pic.d&quot;&gt;www.tt-pic.d&lt;/lin&gt;) fü Si nch dm stn Angot. Ds chnt sich schnll i gößn Anschffungn und Si önnn nu gwinnn: Si nnnn ds gwünscht Podut und dn von Ihnn gfundnn Pis. Di Agntu sucht dfü dn günstigstn Anit und chnt ls Hono 30&nsp;Poznt d ziltn Espnis.</li><li>&lt;stong&gt;Kufn Si dit  Fi.&lt;/stong&gt; Di önnn Si oft is zu 50&nsp;Poznt und mh spn (Anit z.&nsp;B. unt &lt;lin http://www.montnfuchs.d/indx5.htm&gt;www.montnfuchs.d/indx5.htm&lt;/lin&gt; od &lt;lin http://www.w-zu-wm.d/fivuf/&gt;www.w-zu-wm.d/fivuf/&lt;/lin&gt;). Infomin Si sich voh jdoch gut, dnn vo Ot git s in d Rgl in Btung. Wnn Si in wit Anfht hn, ist d Fivuf oft wnig ntl – s si dnn, Si plnn ihn i in Ulusfht in od mchn in ichtig „Shopping-Tou“, i d Si mh Einufszil nfhn.</li><li>&lt;stong&gt;Nutzn Si Tuschösn.&lt;/stong&gt; Üs Intnt önnn Si z.&nsp;B. gut Spilzug od Kindlidung tuschn (z.&nsp;B. uf &lt;lin http://www.schnullos.d/&gt;www.schnullos.d&lt;/lin&gt; od &lt;lin http://www.mli.d/&gt;www.mli.d&lt;/lin&gt;). A uch Dinstlistungn wi Bysittn ggn Bügln od Hcnschnidn ggn Hschnitt lssn sich tuschn (z.&nsp;B. uf &lt;lin http://www.dinstlistungn-ostnlos.d/&gt;www.dinstlistungn-ostnlos.d&lt;/lin&gt; od &lt;lin http://www.tusching.d/&gt;www.tusching.d&lt;/lin&gt;).</li></ul>_dsns002_[] 
<h2>Sptipps fü Fmilin im Hushlt</h2><ul><li>&lt;stong&gt;Duschn sttt dn.&lt;/stong&gt; Ein viöpfig Fmili nn 240&nsp;€ po Jh spn, wnn mit inm Spduschopf (von vschidnn Hstlln im Fchhndl fü 15 is 35&nsp;€) gduscht wid. Günstig: Ein Mischtti, i d mn schnll ds Wss us-  uch wid mit d pssndn Tmptu ingstllt ht.</li><li>&lt;stong&gt;Noch mh Wssspmöglichitn.&lt;/stong&gt; Bun Si in d Toiltt inn WC-Spülstn mit Di-Lit-Sptst in. Bnutzn Si im Zähnputzn inn Bch, sttt wähnddssn ds Wss lufn zu lssn (dmit spn Si is zu 3500&nsp;Lit Wss po Jh!).</li><li>&lt;stong&gt;Billig wschn.&lt;/stong&gt; Vzichtn Si uf di Kochwäsch (vucht dopplt so vil Stom!) und wschn Si i mximl 60 Gd. Bldn Si di Wschmschin imm voll. Nhmn Si nicht mh Wschpulv ls vom Hstll nggn. Dmit spn Si i vi Psonn is zu 200&nsp;€ po Jh. Schludn Si di Wäsch mit d höchstmöglichn Dhzhl, wnn Si inn Wäschtocn nutzn, dmit dis duch dn üzn Tocnvogng wnig Stom vucht.</li><li>&lt;stong&gt;Wschn sttt inign.&lt;/stong&gt; Achtn Si schon im Kuf von Klidung duf, dss Si dis slst wschn önnn. Rinign ght mächtig ins Gld (z.&nsp;B. schsml Hos inign ostt c. 20&nsp;€).</li><li>&lt;stong&gt;Lihn sttt ufn.&lt;/stong&gt; Sltn nötigt Gät od Wzug lssn sich ggn inn gingn Pis mitn, z.&nsp;B. in Bumätn (sih uch in dn Gln Sitn unt „Wzugvlih“). Auch fü Büch, DVDs und CDs önnn Si dn Kufpis spn, wnn Si dis in d Büchi uslihn.</li><li>&lt;stong&gt;Picn Si sich im Tlfonin und Sufn di Rosinn hus.&lt;/stong&gt; Di günstigstn Tlfontif findn Si unt &lt;lin http://www.tltif.d _slf - &quot;www.tltif.d&quot;&gt;www.tltif.d&lt;/lin&gt; od &lt;lin http://www.gldspn.d/&gt;www.gldspn.d&lt;/lin&gt;. Vo llm tgsü lässt sich duch Cll-y-cll is zu 70&nsp;Poznt spn. Dn stn Hndytif findn Si unt &lt;lin http://www.hndytif.d/&gt;www.hndytif.d&lt;/lin&gt; – spt is zu 50 Poznt Tlfonostn. Wo Si im Sufn spn önnn, vät Ihnn &lt;lin http://www.illig-sufn.d/&gt;www.illig-sufn.d&lt;/lin&gt; – Sppotnzil nflls is zu 50&nsp;Poznt.</li></ul><h2>Mit disn Sptipps fü Fmilin Engi spn</h2><ul><li>&lt;stong&gt;Hizn Si spsm.&lt;/stong&gt; Mhmls täglichs Stoßlüftn sttt Duippstllung d Fnst – di Hizöp usdhn zw. Thmostt untstlln, Hizöp fihltn (nichts dvo stlln, lng Vohäng ntfnn), Rumtmptu um in Gd snn. Dmit önnn Si is zu 20 Poznt Hizostn spn (is zu 250&nsp;€ po Jh).</li><li>&lt;stong&gt;Billig Hizöl ufn.&lt;/stong&gt; Dn Intnt önnn Si Hizölpis vglichn zw. Auftäg n dn günstigstn Lifntn vgn (z.&nsp;B. unt &lt;lin http://www.syoil.com/&gt;www.syoil.com&lt;/lin&gt; od &lt;lin http://www.hizolos.d/&gt;www.hizolos.d&lt;/lin&gt;). Tipp: Tun Si sich fü di Hizölstllung mit mhn Nchn zusmmn, dnn i höhn Anhmmngn önnn Si inn ssn Pis ushndln. Wnn Si po Lit Öl 0,05&nsp;€ wnig zhln, ingt ds i inm 3000-Lit-Tn in Espnis von 150&nsp;€.</li><li>&lt;stong&gt;Stomfss usmustn.&lt;/stong&gt; Etw 20 Poznt ds Stoms in inm Duchschnittshushlt wdn von Kühl- und Gfigätn vucht. Bi in Ult-Gfituh im Kll chnt sich in Nunschffung. Achtn Si uf di Engiffizinzlss A. Bsonds spsm Hushltsgät findn Si unt &lt;lin http://www.spgt.d/&gt;www.spgt.d&lt;/lin&gt;. Mit in nun Gfituh önnn Si is zu 400&nsp;Kilowttstundn Stom po Jh spn (ntspicht c. 80&nsp;€), d ist d Kufpis nch wnign Jhn wid ingspt.</li></ul>&lt;tl clss=&quot;infoox-it&quot;&gt;&lt;tody&gt;&lt;t&gt;&lt;th&gt;Min Sptipps fü Fmilin&lt;/th&gt;&lt;/t&gt;&lt;t&gt;&lt;td clss=&quot;inhlt&quot;&gt;In Räumn, in dnn läng Zit ds Licht nnt, solltn Si di Glühin ggn in Engisplmp ustuschn.&lt;/td&gt;&lt;/t&gt;&lt;/tody&gt;&lt;/tl&gt;
&nbsp;<ul><li>&lt;stong&gt;Spsm ochn.&lt;/stong&gt; Eltisch Wssoch vuchn tw 50&nsp;Poznt wnig Stom ls d Wssssl od Topf uf dm Hd. Auch ds Kochn mit dm Schnllochtopf nn noch inml 40&nsp;Poznt spn.</li><li>&lt;stong&gt;Stndy usschltn.&lt;/stong&gt; PC, Stonlg od Fnsh fssn im Stndy-Bti jd Mng Stom. 24 Stundn Stndy-Bti ds Fnshs ostn z.&nsp;B. gnu so vil Stom, wi wnn ds Gät 19 Stundn lufn wüd! Ds nn insgsmt is zu 75&nsp;€ po Jh ostn. Schlißn Si Ih Gät n in Mhfchstcdos mit Schlt n, dnn önnn Si schnll und qum us- und inschltn. Üigns: Auch Tfos (von Lmpn,  uch Rnn- od Eisnhnn) sind ichtig Stomfss!</li><li>&lt;stong&gt;Günstign Stomnit wähln.&lt;/stong&gt; Vglichn Si di Tif unt &lt;lin http://www.vivox.d/&gt;www.vivox.d&lt;/lin&gt;. Bim günstigstn Anit önnn Si im Vglich zu Ihm ltn Tif is zu 200&nsp;€ und mh spn.</li></ul>_dsns002_&lt; /&gt; 
<h2>Gsund spn mit folgndn Sptipps</h2><ul><li>&lt;stong&gt;Spn Si i Mdimntn.&lt;/stong&gt; Fü Aznimittl fü Ih Kind ntsthn ohnhin mist in Kostn. Wnn Si in Mdimnt uf Rzpt hltn müssn Si zhn Poznt zuzhln (mindstns 5, höchstns 10&nsp;€). Spn Si, indm Si sich tu Aznin, di Si öft uchn od lngfistig nhmn müssn, ls Goßpcung vschin lssn. Fgn Si in d Apoth nch Nchhm-Podutn od ufn Si Ih Mdimnt in in Intnt-Apoth. Dn günstigstn Intnt-Anit fü in stimmts Mdimnt önnn Si ü &lt;lin http://www.mdizinfuchs.d/&gt;www.mdizinfuchs.d&lt;/lin&gt; mittln. Tipp: Achtn Si di uf di Vsndostn!</li><li>&lt;stong&gt;Spn Si im Azt.&lt;/stong&gt; Fü Ewchsn wid jds Vitljh wid di Pxisgüh fällig. Wnn Si sich onsqunt üwisn lssn, müssn Si di 10&nsp;€ wnigstns nu inml in di Montn zhln. Si önnn sich nicht nu vom Huszt zum Fchzt, sondn uch vom Fchzt zum Huszt od von Fchzt zu Fchzt üwisn lssn.</li><li>&lt;stong&gt;Suchn Si sich in günstig Knnss us.&lt;/stong&gt; Di Listungn ll gstzlichn Knnssn sind fst idntisch. Bundswit ist di IKK Dit (&lt;lin http://www.i-dit.d/&gt;www.i-dit.d&lt;/lin&gt;) mit inm Bitgsstz von 12,0&nsp;Poznt m günstigstn. Im Vglich zu tustn Knnss mit inm Bitgsstz von 15,5&nsp;Poznt önnn Aitnhm hi is zu 740&nsp;€ po Jh spn. Einn Kssnvglich hltn Si unt &lt;lin http://www.nnssnsuch.d/&gt;www.nnssnsuch.d&lt;/lin&gt;. Wnn Si in gstzlich Knnss suchn, di uch in homöopthisch Bhndlung zhlt, wdn Si unt &lt;lin http://www.dzvh.com/potl/lod.php?og=1113&amp;sit=Indx&gt;www.dzvh.com/potl/lod.php?og=1113&amp;sit=Indx&lt;/lin&gt; (Rui „Homöopthi fü Kssnptintn“) fündig.</li></ul><div clss="chllng-ox">&lt;lin chllng-g.html?u=fmilinfinnzn%2Ffinnzn-ss%2Fss.xml _slf - intnl-lin&gt;Wit Sptipps fü Fmilin shn Si n dis Stll xlusiv ls Aonnnt von „Gsundhit und Ezihung fü min Kind“.&lt;/lin&gt;</div>]]></content:encoded>
			<category>Baby</category>
			<category>Kleinkind</category>
			<category>Schulkind</category>
			<category>Teenager</category>
			<category>Spartipps für Familien</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 22 Jul 2008 05:21:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Versicherungen für Familien: Welche brauchen Sie wirklich?</title>
			<link>http://www.elternwissen.com/familienfinanzen/familien-versicherungen/art/tipp/versicherungen-fuer-familien-welche-brauchen-sie-wirklich.html</link>
			<description>Familien Versicherung</description>
			<content:encoded><![CDATA[Versicherungen gibt es für Sie und Ihre Familie für oder gegen fast alles. Doch nicht alle Versicherungen für Familien sind wirklich sinnvoll. Es gilt die <strong>Grundregel: Je höher das finanzielle Risiko, desto wichtiger ist eine entsprechende Versicherung</strong>. Als Beispiele sind z.&nbsp;B. die private Haftpflichtversicherung und die Gebäudeversicherung anzuführen. Bei einem Haftpflichtschaden haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen – und zwar lebenslang. Brennt Ihr Eigenheim, das oft noch nicht einmal abbezahlt ist, bis auf die Grundmauern nieder, lässt sich das Gebäude nicht ohne weiteres ersetzen, weil in der Regel die dazu nötigen finanziellen Reserven fehlen. Beide Versicherungen sind für vergleichsweise wenig Beitrag zu haben.
<h2>Versicherungen für Familien: Privat-Haftpflicht </h2>
Die private Haftpflichtversicherung gilt unter Experten als die wichtigste Versicherung überhaupt. Diese Versicherung kommt für Schäden auf, die im privaten Umfeld entstehen – in der Freizeit, im Sport oder in der Nachbarschaft. Kommt durch Ihr Verschulden ein anderer zu Schaden, können die Schadenersatzansprüche im Falle einer Invalidität schnell in die Millionen gehen! Die Prämie für eine private Haftpflichtversicherung ist demgegenüber günstig: Versicherungsschutz gibt es schon ab 60&nbsp;€ pro Jahr. Vereinbaren Sie unbedingt unbegrenzte Deckung! Familienangehörige sind automatisch mitversichert. Extra versichern müssen Sie hingegen zusätzliche Risiken wie etwa Hunde oder Pferde sowie Grundstücke oder Immobilien.<br />Achtung: <strong>Kinder unter sieben Jahren können grundsätzlich für Schäden nicht haftbar gemacht werden. </strong>Haben Sie als Eltern Ihre Aufsichtspflicht verletzt, wird die Haftpflicht den entstandenen Schaden bezahlen. Kommt die Versicherung jedoch zu dem Schluss, dass Sie Ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sind, geht der Geschädigte leer aus. Beispiel: Sie sind bei Freunden zu Besuch und spielen dort mit Ihrem fünfjährigen Sohn und den Kindern Ihrer Freunde im Garten Fußball. Plötzlich schießt Ihr Sohn den Ball in die Terrassentür und die Scheibe geht zu Bruch. Da Sie Ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben (Sie haben Ihren Sohn ständig beaufsichtigt), wird die Versicherung diesen Schaden nicht ersetzen. Hätten Sie selbst den Ball in die Scheibe geschossen, würde die Haftpflichtversicherung anstandslos zahlen.
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</script></span>Lebensversicherung: Versicherung für junge Familien</h2>
Stellen Sie sich vor, in einer Familie mit zwei kleinen Kindern stirbt der Vater, der Haupternährer der Familie. Die Mutter kann wegen der Kinder nicht oder zumindest nicht voll arbeiten gehen. Die staatliche Witwenrente ist so niedrig, dass damit oft nicht einmal das Existenzminimum gesichert ist, geschweige denn Kredite getilgt oder Darlehen finanziert werden können.<br />Deshalb ist eine Risiko-Lebensversicherung gerade für junge Familien so wichtig. Ein 30-jähriger Mann zahlt für eine Versicherungssumme von 100.000&nbsp;€ einen jährlichen Beitrag ab 65&nbsp;€. <strong>Eine Kapital-Lebensversicherung wäre hingegen wesentlich teurer, denn sie ist eine Kombination aus Risiko-Absicherung plus Sparen.</strong> Leider ist sie weder für das eine noch für das andere wirklich ideal. Zum Vermögensaufbau gibt es z.&nbsp;B. bei den Banken attraktivere Angebote mit höherer Rendite. Außerdem müssen Sie sich bei einer Kapital-Lebensversicherung lange binden, denn eine Kündigung während der Laufzeit ist meist unrentabel.<br />Auch mit der Steuerfreiheit für Erträge aus Kapital-Lebensversicherungen (Ertrag = ausgezahlte Summe - eingezahlter Beiträge) ist es inzwischen vorbei. Alle ab 2005 neu abgeschlossenen Lebensversicherungen werden voll versteuert, sofern der Vertrag nicht mindestens zwölf Jahre läuft und erst nach dem 60. Geburtstag des Versicherungsnehmers fällig wird. In diesen Fällen müssen Sie zumindest für die Hälfte der Erträge Steuern zahlen.
<h2>Versicherungen für Familien: Auch Kinder-Unfallversicherung abschließen </h2>
Eine Unfallversicherung leistet bei Behinderung oder Vollinvalidität infolge eines Unfalls. Sinnvoll ist jedoch nicht nur eine Unfallversicherung für Mutter und Vater, sondern auch für jedes Kind. Einen gesetzlichen Unfallschutz haben Kinder nur im Kindergarten und in der Schule sowie auf den Wegen dorthin. Allerdings sind die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung relativ gering. Eine <strong>private Kinder-Unfallversicherung</strong> leistet auch bei Freizeitunfällen, etwa, wenn Ihr Kind vom Rad stürzt. Doch das Hauptrisiko für eine Invalidität im Kindesalter sind Krankheiten (z.&nbsp;B. Behinderung infolge einer Gehirnhautentzündung) – und da lässt Sie die reine Unfallversicherung im Stich.<br />Hier leistet nur eine spezielle <strong>Kinder-Invaliditätsversicherung</strong>. Diese kann in der Regel erst ab dem ersten Geburtstag des Kindes abgeschlossen werden, zahlt ab einer Behinderung von 50 Prozent und ist teurer als eine reine Unfallversicherung. Für etwa 100&nbsp;€ pro Jahr erhält Ihr Kind im Falle einer Invalidität einmalig 100.000&nbsp;€. Versicherungen, die bei einer unfall- oder krankheitsbedingten Behinderung über 50&nbsp;Prozent eine monatliche Rente zahlen, sind deutlich teurer (meist ab 300&nbsp;€ jährlich).
<h2>Versicherungen für Familien rund um Haus und Hof</h2>
Wenn Sie stolzer Hausbesitzer sind, brauchen Sie unbedingt eine <strong>Gebäudeversicherung</strong> gegen Brand, Blitzschlag, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Ist Ihr Haus noch nicht abbezahlt, kommen Sie um eine derartige Versicherung gar nicht herum, denn Banken und Bausparkassen verlangen den Abschluss eines entsprechenden Vertrages. Der Beitrag richtet sich nach Art, Größe, Ausstattung und Lage des Hauses sowie Höhe des Selbstbehalts. Für ein Einfamilienhaus mit 125&nbsp;Quadratmetern Wohnfläche bezahlen Sie meist ab 150&nbsp;€.<br />Um das gesamte Inventar Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung gegen Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Hagel, Leitungswasserschaden und Einbruch abzusichern, brauchen sie eine <strong>Hausratversicherung</strong>. Damit ist alles versichert, was ein Mieter bei einem Auszug mitnehmen würde.<br /><strong>Zusatzverträge</strong> wie z.&nbsp;B. eine spezielle Elektronik-, Fahrrad- oder Glasversicherung <strong>können Sie sich meist sparen</strong>. Fahrräder sind teilweise in der Hausratversicherung mitversichert und die Beiträge der Glasversicherung sind im Vergleich zur möglichen Schadenshöhe viel zu hoch.<table class="infobox-breit"><tbody><tr><th><strong>Versicherungen für Familien - Mein Tipp:</strong> </th></tr><tr><td class="inhalt">Wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, eine spezielle Mietrechtsschutz-Police abzuschließen, könnte die Mitgliedschaft im Mieterbund (<a href="http://www.mieterbund.de/" target="_blank" >www.mieterbund.de</a>) eine attraktive Alternative für Sie sein.</td></tr></tbody></table><h2><span class="ads_right"><script type="text/javascript"><!--
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</script></span>Versicherungen für Familien, die im Krankheitsfall schützen</h2>
Eine Krankenversicherung ist unerlässlich. Wenn Sie mehr als 47.250&nbsp;€ Bruttoeinkommen pro Jahr haben (Stand 2006) oder aber Selbstständiger oder Freiberufler (unabhängig von der Höhe des Einkommens) sind, können Sie sich privat versichern. Ansonsten sind Sie automatisch Pflichtmitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. <strong>Bedenken Sie, dass es bei den privaten Versicherungen keine kostenlose Mitversicherung der Ehefrau und aller Kinder gibt!</strong> Es muss dann jedes Familienmitglied selbst versichert werden – das kann bei Familien mit mehreren Kindern teuer werden. Außerdem gibt es gerade rund um die Geburt und in der Elternzeit für Schwangere bzw. Mütter einige Nachteile. Der Beitrag ist abhängig vom Eintrittsalter, dem Geschlecht (Frauen zahlen mehr!) und etwaigen Vorerkrankungen.<br />Eine <strong>Krankenzusatzversicherung</strong> für gesetzlich Versicherte bietet bei einem Krankenhausaufenthalt „Luxus“ in Form von Einzelzimmer und Chefarztbehandlung. Wirklich nötig ist das aber nicht. Wenn Sie eine Versicherung für <strong>Krankenhaustagegeld</strong> abgeschlossen haben, bekommen Sie wirklich erst dann etwas, wenn Sie in die Klinik müssen. <strong>Krankentagegeld</strong> gibt es hingegen immer dann, wenn Sie krankheitsbedingt nicht arbeiten können. Das ist jedoch nur erforderlich, wenn Sie selbstständig und privat versichert sind. Gesetzlich versicherte Selbstständige können gegen einen etwas erhöhten Beitragssatz die Zahlung von Krankengeld (70&nbsp;Prozent des Nettoeinkommens) bereits vor der sechsten Krankheitswoche versichern.
<strong><em>Informationen rund um das Thema Versicherungen sowie über Versicherungen mit günstigem Preis-Leistungsverhältnis</em></strong><em> finden Sie z.&nbsp;B. beim Bund der Versicherten (<a href="http://www.bundderversicherten.de/" target="_blank" >www.bundderversicherten.de</a>) oder bei der Stiftung Warentest (<a href="http://www.stiftung-warentest.de/" target="_blank" >www.stiftung-warentest.de</a>). </em>
<div class="challenge-box"><a href="challenge-kg.html?bu=familienfinanzen%2Ffinanzen-rss%2Frss.xml" title="internal-link" target="_self" >Informationen zu KFZ- und Berufsunfähigkeits-Versicherungen sowie unsere Übersichtstabelle  mit Informationen, wie wichtig welche Versicherung für Familien ist, sehen Sie an dieser Stelle exklusiv als Abonnent von „Gesundheit und Erziehung für mein Kind“.</a></div>]]></content:encoded>
			<category>Baby</category>
			<category>Kleinkind</category>
			<category>Schulkind</category>
			<category>Teenager</category>
			<category>Versicherungen für Familien</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 18 Jul 2008 10:39:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
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