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Elterngeld
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Verfasst am: 11.07.2011 [21:57]
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Nastja
Newbie
Themenersteller
Dabei seit: 11.07.2011
Beiträge: 1
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Ich bin Studentitn, mein Freund macht ein Ausbildung. Wird er eine Anspruch auf Elterngelg haben, wenn er nach der Ausbildung nur 2 Monate arbeiten würde??? |
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Verfasst am: 13.07.2011 [16:34]
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bjoernmuehle
Alter Hase
Dabei seit: 16.02.2011
Beiträge: 26
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Hallo Nastja, so wie ich das verstanden habe möchte dein Freund dann also die Elternzeit in Anspruch nehmen. Prinzipiell hat jeder Anspruch auf Elterngeld. Also auch dein Freund. Nun geht es aber um die Höhe des Anspruches. Da dein Freund vermutlich auch in der Ausbildung ein wenig Geld bekommen hat zählt das ebenfalls mit ein. Um die Höhe Eures Elterngeldanspruches zu berechnen braucht ihr das druchschnittliche Einkommen der letzten 12 Monate. Angenommen er hat in der Ausbildung 500 Euro netto verdient und in den zwei Monaten 1200 Euro netto. Dann hat er in den zwölf Monaten also 10 x 500 + 2x 1200 = 7400 Euro verdient. Der Schnitt pro Monat würde dann bei 7400 : 12 = 616 Euro liegen. Da Ihr mit dem Einkommen 384 € unter der 1000€ Marke liegt entspricht der Kindergeldanspruch unter Berücksichtigung der Geringverdienerkomponente 86% (sonst nur 67%) des monatlichen durchschnittseinkommens der letzten 12 Monate. Im oben erwähnten Beispiel also dann: 0,86 * 616 = 529 Euro. Das ganze ist aber nur ein Beispiel. Am besten geht Ihr zusammen mal den Elternwissenratgeber zum Elterngeld durch: http://www.elternwissen.com/fileadmin/content/gratis-downloads/pdf/Elterngeld_Elternwissen_WEB_links.pdf Den genauen Anspruch kann man auch ganz unkompliziert über den Elterngeldrechner auf der Seite hier ermitteln: http://www.elternwissen.com/familienfinanzen/elterngeld/elterngeldrechner.html Alternativ könntest du aber auch Elterngeld beantragen und dir zwei Urlaubssemster nehmen. Ihr müsst halt mal durchrechnen was für euch am Besten ist. LG Björn |
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