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Einspruch gegen den Zeugnisbericht?


Autor Nachricht
Verfasst am: 31.07.2008 [10:31]
Anne
Fleißiger Helfer
Themenersteller
Dabei seit: 30.04.2008
Beiträge: 11
Hallo,

meine Tochter hat gerade die erste Klasse beendet und ihren ersten Zeugnisbericht erhalten. Beim lesen bin leider negativ überrascht worden. Da standen Dinge drin, die mir völlig neu sind und auch im letzten Elterngespräch nicht mitgeteilt wurden. Darf das so sein? Was kann ich jetzt dagegen unternehmen? Hat jemand einen Tipp für mich?

Antworten Profil
Verfasst am: 31.07.2008 [12:47]
AnnetteHoll
Quelle der Weisheit
Dabei seit: 26.06.2008
Beiträge: 52
Liebe Leserin,

Ein Zeugnisbericht ist eine Bestandsaufnahme des momentanen Lernstandes Ihres Kindes. Außerdem beschreibt die Lehrerin/der Lehrer darin wie sich das Lernen, das Arbeiten und das Verhalten Ihres Kindes im vergangenen Schuljahr entwickelt hat. Dabei muss die Lehrerin/der Lehrer Ihnen zuvor keineswegs alle Inhalte in Elterngesprächen mitteilen. Sie/er muss aber in sachlicher und ehrlicher Form über Ihr Kind schreiben.



Wann war denn das letzte Elterngespräch mit der Lehrerin/dem Lehrer Ihrer Tochter? Falls es schon länger zurück liegt, ist es durchaus möglich, dass sich noch Dinge ereignet oder Lernstände verändert haben, die nun im Schulbericht beschrieben werden.



Wenn Sie mit etwas überhaupt nicht einverstanden sind, würde ich Ihnen raten, das Gespräch mit der Lehrerin/dem Lehrer zu suchen. Kontaktieren Sie diese/n schon bald, denn nach den Ferien ist zu viel Zeit vergangen. Jetzt ist alles noch relativ frisch und bei Ihnen und bei der Lehrerin/dem Lehrer ist das Zeugnis noch präsent.



Falls Sie die Lehrerin/den Lehrer nicht erreichen, weil er im Urlaub ist oder Sie sie/ihn nicht stören möchten, sollten Sie das Zeugnis solange nicht unterschreiben, bis Sie ein klärendes Gespräch geführt haben. Denn wenn Sie es unterschrieben haben, gilt es als quittiertes amtliches Dokument und Sie zeigen Ihr Einverständnis.



Ich verstehe Ihren Unmut, bitte Sie aber die entsprechende Lehrperson nicht zu übergehen und sich direkt an die Schulleitung zu wenden. Vielleicht klärt sich alles in einem Gespräch. Falls Sie darauf drängen, dass eine Textpassage geändert werden soll, wird es nötig sein, die Schulleitung einzuschalten, weil diese hierzu Ihr Einverständnis geben muss. Dann muss die Lehrerin erklären wie Sie zu der beschriebenen Einschätzung kommt. Falls noch weitere Lehrer in der Klasse unterrichten, so müssen auch die bei diesem Gespräch anwesend sein, weil ein Zeugnis nur von der Klassenkonferenz geändert werden kann.



Mit freundlichem Gruß,

Annette Faiss

Grundschullehrerin und Co-Autorin von "Lernen und Fördern mit Spaß!"

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