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Gute Tipps zur Beantragung einer Kinderkur bei Ihrer Krankenkasse

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Gute Tipps zur Beantragung einer Kinderkur bei Ihrer Krankenkasse

» So beantragen Sie eine Kinderkur

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Weil die Krankenkassen sparen müssen, werden Kinderkur-Anträge häufig abgelehnt. Wir sagen Ihnen, was Sie wissen müssen, um trotzdem eine Kur für Ihr Kind genehmigt zu bekommen.

Für die gesetzlichen Krankenkassen ist der Leistungsumfang bei Kurmaßnahmen im Sozialgesetzbuch festgelegt. Deshalb sind die Leistungen bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich. Bei Privatversicherung kommt es auf den jeweiligen Vertrag an. Fragen Sie im Zweifelsfall nach!

 Wann wird eine Kur für Ihr Kind genehmigt?

Wenn die bisherigen Maßnahmen am Ort nicht mehr ausreichen, um eine Erkrankung zu bessern oder eine Verschlechterung zu verhindern, ist eine Kinderkur angezeigt. Für Kinder kommt meist ein stationärer Aufenthalt in einer Kurklinik in Betracht. Die häufigsten Erkrankungen, die in speziellen Einrichtungen für Kinder behandelt werden, sind Atemwegserkrankungen wie Asthma oder chronische Bronchitiden, Infektanfälligkeit, Hauterkrankungen wie Neurodermitis oder Schuppenflechte, Übergewicht oder Verhaltensaufälligkeiten bzw. Entwicklungsstörungen. Anspruch auf eine Kurmaßnahme besteht alle vier Jahre, in Ausnahmefällen bei medizinischer Notwendigkeit auch häufiger.

Welche Kur kommt für Ihr Kind in Frage?

Eine Vorsorgemaßnahme oder Kinderkur dient dazu, die Gesundheit des Kindes zu stärken und Krankheiten zu verhindern. Besteht bereits eine chronische Erkrankung oder Behinderung (z. B. Asthma, Neurodermitis, Herz- und Kreislaufstörungen oder Erkrankungen des Bewegungsapparates), ist eine Rehabilitationsmaßnahme (Reha-Maßnahme) angezeigt. Bei Kindern unter sechs Jahren wird normalerweise immer ein Elternteil als Begleitperson bewilligt. Das ist nicht nur aus psychischen Gründen sinnvoll. Oft ist auch eine begleitende Schulung der Eltern erforderlich. Die Kosten der Kurmaßnahme übernimmt die Krankenkasse, sowohl für Ihr Kind als auch für Sie als Begleitperson.

Wo muss die Kur  für Ihr Kind beantragt werden?

Am Anfang steht ein Gespräch mit dem Kinderarzt. Dieser entscheidet, ob Ihr Kind eine Vorsorge- oder eine Rehabilitationsmaßnahme braucht. Danach genügt meist ein Anruf bei Ihrer Krankenkasse, die Ihnen dann ein entsprechendes Antragsformular zusendet. Häufig können Sie das Formular auch auf der Homepage der Krankenkasse herunterladen. Das ausgefüllte Formular samt dem ärztlichen Attest, in dem der Arzt den Kuraufenthalt für Ihr Kind empfiehlt, reichen Sie dann bei der Krankenkasse ein. Für Reha-Maßnahmen kann der Antrag auch beim Rentenversicherungsträger gestellt werden (BfA oder LVA).

Mein Tipp: 

Informieren Sie sich vorab über die verschiedenen Kinderkur- und Rehabilitationskliniken (z. B. unter www.arbeitskreis-gesundheit.de), denn Sie dürfen im Antrag angeben, in welche Klinik Sie mit Ihrem Kind fahren wolle

Was tun bei einer Ablehnung?

Haben Sie eine Ablehnung der Kostenübernahme erhalten, können Sie gegen diesen Bescheid innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen. Ihr Widerspruch gegen die Ablehnung muss medizinisch begründet sein. Fügen Sie Ihrem Widerspruch deshalb immer eine ausführliche medizinische Begründung für den Widerspruch durch den behandelnden Arzt Ihres Kindes bei. Reichen Sie gleichzeitig alle Unterlagen,
die die Behandlungsbedürftigkeit Ihres Kindes belegen können (Berichte von Ärzten, aber auch Psychologen, Ergotherapeuten, Logopäden usw.), bei der Krankenkasse ein.

 

 

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