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So handeln Sie richtig, wenn Ihr Kind sich versehentlich vergiftet hat

So handeln Sie richtig, wenn Ihr Kind sich versehentlich vergiftet hat

» Erste Hilfe bei Kindern

Kind hat sich vergiftet

Kinder zwischen sechs Monaten und drei Jahren sind durch Vergiftungen besonders gefährdet. Zum einen nehmen sie alles in den Mund, zum anderen reagieren sie auf viele Substanzen wesentlich empfindlicher als Erwachsene. Erfahren Sie hier, was Sie im Vergiftungsfall unbedingt beachten müssen.

Die häufigsten Vergiftungen bei Kindern erfolgen durch Medikamente, Tabak (Zigaretten), Reinigungsmittel und Giftpflanzen. Da es sich häufig um schlecht schmeckende Substanzen handelt, nehmen Kinder glücklicherweise nur selten so viel davon auf, dass sie daran sterben. Oft ist die Gefahr durch eine falsche oder überzogene „Therapie“ sogar größer. Laut Statistik stirbt ein Fünftel der Kinder, die durch eine Vergiftung zu Tode kamen, nicht an der Giftwirkung, sondern an der übertriebenen Behandlung!

Wie erkennen Sie eine Vergiftung bei Ihrem Kind?

Meist finden Sie noch Hinweise auf die Substanz, die Ihr Kind aufgenommen hat, etwa eine geöffnete oder leere Flasche bzw. Packung, ein leerer Medikamentenblister usw. Verfärbungen um den Mund und an den Händen können auf eine Vergiftung durch Pflanzen hindeuten. Nach dem Genuss roher Holunderbeeren sind Mund und Hände z. B. dunkelrot gefärbt. Verdacht auf eine Vergiftung besteht auch bei plötzlichem Unwohlsein, Erbrechen und unerklärlicher Müdigkeit. In schweren Fällen kann Ihr Kind aber auch bewusstlos sein.

Mein Tipp bei einer möglichen Vergiftung: Erbricht Ihr Kind, und wissen Sie nicht genau, womit es sich vergiftet hat, sollten Sie das Erbrochene aufheben!

Giftnotrufnummern für die einzelnen Bundesländer, Österreich und die Schweiz.

Die aktuellsten Informationen und Links zu den Giftinformationszentren, zu Giftnotrufnummern und Vergiftungen erhalten Sie unter www.giftnotruf.de oder www.giftberatung.de

Bundesland

Telefonnummer

Baden-Württemberg

0761/1 92 40

Bayern

089/1 92 40 oder 0911/3 98 24 51

Berlin, Brandenburg

030/1 92 40

Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein

0551/1 92 40

Hessen, Rheinland-Pfalz

06131/1 92 40

Saarland

06841/1 92 40

Nordrhein-Westfalen

0228/1 92 40

Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen

0361/73 07 30

Österreich

01/4 06 43 43

Schweiz

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Erste Hilfe für Ihr Kind bei einer Vergiftung

1. Unterbrechen Sie die Giftzufuhr, und entfernen Sie noch nicht Verschlucktes aus dem Mund.

2. Liegt Ihr Kind reglos am Boden, überprüfen Sie Bewusstsein und Atmung anhand des Schemas „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“ auf Seite 12. Führen Sie die dort beschriebenen Notfallmaßnahmen durch.

3. Zeigt Ihr Kind schwere Vergiftungssymptome wie starke Bauchschmerzen, Schwindel oder Schmerzen nach einer Verätzung, rufen Sie sofort den Rettungsdienst (siehe Seite 2). Unternehmen Sie niemals irgendwelche Behandlungsmaßnahmen (keine „Hausmittel“ wie Milch, Salzwasser zum Auslösen von Erbrechen!) ohne ausdrückliche Anweisung Ihres Arztes oder der telefonisch kontaktierten Vergiftungszentrale! Ausnahme: Bei Verätzungen (siehe Seite 18) Wasser zu trinken geben, bei Verätzungen von Haut oder Auge mit Wasser spülen.

4. Ist Ihr Kind in gutem Zustand oder besteht nur der Verdacht einer Vergiftung, klären Sie sofort die unten aufgezählten Punkte, die Ihr Arzt oder die Vergiftungszentrale wissen müssen, um Ihnen Anweisungen zu geben, wie Sie weiter vorgehen sollen.

Mein Tipp

Beruhigen Sie Ihr Kind und schimpfen Sie nicht mit ihm. So bekommen Sie am ehesten heraus, was und wie viel es gegessen bzw. getrunken hat.

Diese Angaben werden benötigt:

  • Alter und Gewicht Ihres Kindes
  • Was wurde eingenommen? Name des Medikamentes oder des Putzmittels (leere Flasche oder Packung bereithalten!) oder der Pflanze (soweit bekannt), ansonsten Beschreibung der Pflanze, Angabe,welche Pflanzenteile verzehrt wurden, gegebenenfalls Beeren oder andere Pflanzenteile mitnehmen.
  • Wie wurde das Gift aufgenommen? Verschluckt, eingeatmet, Hautkontakt?
  • Wie viel wurde eingenommen? Ganze/halbe Packung bei Medikamenten, wie viele Blätter oder Beeren bei Pflanzen?
  • Wann war die Giftaufnahme? Uhrzeit bei Giftaufnahme bzw. wie viel Zeit ist seitdem vergangen?
  • Welche Beschwerden bestehen? Schmerzen, Erbrechen, ungewöhnliches Verhalten?

5. Rufen Sie die nächste Giftnotrufzentrale an (Telefonnummern siehe oben). Sie werden vom Arzt in der Vergiftungszentrale alles Nötige gefragt. Warten Sie am Ende des Gesprächs auf eventuelle Rückfragen. Legen Sie erst auf, wenn die Vergiftungszentrale das Gespräch beendet hat.

6. Handeln Sie nach den Anweisungen, die Sie vom Arzt bzw. der Vergiftungszentrale erhalten haben.Muss Ihr Kind ins Krankenhaus, nehmen Sie den Rest der Substanz, die leere Packung oder die gesammelten Pflanzenteile mit.

Bringen Sie Ihr Kind bei Vergiftung nicht selbst ins Krankenhaus, sondern fordern Sie dazu den Rettungswagen an. Ihr Kind könnte während der Fahrt bewusstlos werden oder erbrechen und das Erbrochene einatmen!

Weitere Maßnahmen, wenn Ihr Kind an einer Vergiftung leidet

Geben Sie wenig oder gar nichts zu trinken, wenn es sich um Spülmittel oder neutralen Haushaltsreiniger handelt. Solche Produkte sind relativ ungiftig, können aber im Magen umso stärker schäumen, je mehr Flüssigkeit Ihr Kind getrunken hat! Kein Erbrechen auslösen! In vielen Fällen schadet das Erbrechen mehr, als es nützt, und meist kann der Giftstoff damit ohnehin nicht mehr vollständig entfernt werden. Erbrechen ist besonders gefährlich, wenn Ihr Kind nicht richtig wach oder gar bewusstlos ist, eine ätzende Substanz aufgenommen hat, Lösungsmittel, Benzin oder Lampenöl getrunken hat (falls diese beim Erbrechen in die Lunge gelangen, kann es zu schweren Lungenschäden kommen!), schaumbildende Mittel wie Wasch- und Spülmittel aufgenommen hat (Schaum darf nicht in die Lunge gelangen!).

Kohle geben: Medizinische Kohle ist die ungefährlichste und wirksamste Form der Entgiftung. Für eine ausreichende Wirkung wird ein halbes bis ein Gramm Kohlepulver pro Kilogramm Körpergewicht in 200 bis 300 Milliliter Flüssigkeit empfohlen. Die Vergiftungszentrale gibt Ihnen hierzu genaue Anweisungen.

Mein Tipp: Leider trinken Kinder die „schwarze Brühe“ mit der aufgelösten Kohle meist nicht freiwillig. Am ehesten lässt sich die Kohle in einer dunklen Flüssigkeit wie Kinder- Cola (ohne Koffein), rotem Traubensaft oder Malzbier „verstecken“. Auch der Geschmack ist dann angenehmer.

Entschäumer geben: Nach Aufnahme schaumbildender Substanzen lässt ein Entschäumer wie Sab simplex® (siehe Seite 2, auch andere Mittel gegen Blähungen wie Lefax® sind geeignet, wenn sie Simeticon enthalten) die Schaumbläschen im Magen zusammenfallen. Geben Sie Ihrem Kind je nach Anweisung den Inhalt einer halben bis ganzen Flasche ein.

Richtiges Handeln bei einer möglichen Vergiftung: Bei Verätzungen Substanz schnell verdünnen

Ätzend wirken starke Säuren oder Laugen, z. B. Abflussoder WC-Reiniger, Backofenspray, Geschirrspülmittel für die Maschine, Batteriesäure oder Essigessenz. Hat Ihr Kind die Substanz geschluckt, sind Verätzungen an den Lippen, im Mund sowie in Speiseröhre und Magen möglich. Anzeichen dafür können sein:

  • starke, schmerzhafte Rötung und eventuell andere Ätzspuren (Schorf, Blasen) an den Lippen oder im Mund starkes Speicheln
  • Schluckbeschwerden, Würgreiz und/oder Erbrechen

Bei Hautkontakt ist die betroffene Hautstelle gerötet und schmerzhaft, eventuell zeigen sich weitere Ätzspuren. Ist die ätzende Substanz ins Auge gelangt, ist dieses stark gerötet, tränt und es besteht meist ein Lidkrampf (Kind kann das Auge nicht öffnen). Ihr Kind hat starke Schmerzen.

Erste Hilfe bei Verätzungen:

Nach Verschlucken ätzender Substanzen trinken lassen: Durch das schluckweise Nachtrinken von Wasser (stilles oder Leitungswasser, keine Kohlensäure!) können ätzende Substanzen verdünnt werden. Geben Sie anfangs nicht mehr als 200 Milliliter (ein Glas, mehr nur nach Rücksprache mit dem Giftnotruf ), da Ihr Kind sonst eventuell zu erbrechen beginnt. Das ist bei ätzenden Stoffen immer zu vermeiden, da die Schleimhäute im Mund und in der Speiseröhre dann noch einmal verätzt würden. Kann Ihr Kind schon ausspucken, lassen Sie es nach dem Trinken noch fünf bis zehn Minuten lang den Mund mit Wasser ausspülen. Bei Verätzung der Haut mindestens 15 Minuten lang mit lauwarmem Wasser spülen. Kleidungsstücke, die mit ätzender Flüssigkeit benetzt sind, sofort ausziehen. Bei Verätzung der Augen das betroffene Auge mindestens 15 Minuten lang mit lauwarmem Wasser spülen. Wegen des Lidkrampfes müssen Sie das Auge mit den Fingern öffnen und offen halten (am besten durch einen zweiten Helfer). Drehen Sie den Kopf Ihres Kindes zum Spülen so, dass das betroffene Auge unten liegt, damit das Wasser nicht über das gesunde Auge Ihres Kindes läuft!

 

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Pisa war gestern - Ab jetzt blüht Ihr Kind in der Schule richtig auf!
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Nettes aus Kindermund :)

Innovative Theorie: Letztens gab es bei uns gebratenes Hühnchen. Meine Tochter (3 Jahre) kann nicht genug bekommen und leckt sich die fettigen Finger. Zum Schluss gibt es noch ein Stück von der knusprigen Haut mit etwas Fett darunter. Meine andere Tochter (6 Jahre), die nur ein wenig vom mageren Fleisch gegessen hat, beobachtet ihre Schwester eine Weile und gibt dann zu bedenken: „Iss nicht so viel Fett, sonst bekommst du Ohrenschmalz!“ Wir haben uns köstlich amüsiert.