Ein Blick auf den ellenlangen Beipackzettel des genügt – und Sie wollen Ihrem Kind das verschriebene Medikament am liebsten gar nicht geben! Einer Umfrage zufolge sind Sie damit nicht allein, denn 46 Prozent der Befragten gaben an, dass sie der Beipackzettel verunsichere oder gar ängstige. 15 Prozent der verschriebenen Arzneimittel wandern sogar aus Angst vor den aufgeführten Nebenwirkungen direkt in den Müll.
Beipackzettel: Das verrät der Namenszusatz des Präparats
Dem Namen des Präparats ist eventuell ein Zusatz beigefügt, der auf die Zusammensetzung oder die Wirkungsweise des Medikaments hinweist:
mono: Es enthält nur einen einzigen Wirkstoff.
comp oder plus: Es handelt sich um eine Kombination von zwei oder mehr Wirkstoffen.
Depot, retard, long oder lente: Der oder die Wirkstoff(e) des Präparats werden langsamer freigesetzt, sodass die Wirkung länger anhält, z. B. den ganzen Tag lang.
Achtung |
|---|
Medikamente dürfen nicht zerkleinert, zerkaut oder in Wasser aufgelöst werden – es sei denn, es handelt sich um ein Präparat mit einer Bruchrille, dann darf die Tablette halbiert werden. |
S oder K: Diese Zusätze zeigen in der Regel an, dass es sich um ein Medikament für Säuglinge bzw. Kinder handelt.
N: Dieser Buchstabe verrät, dass das Präparat eine andere Zusammensetzung (z. B. andere Wirkstoffe oder geänderte Dosierung) aufweist als früher.
Das kleine Einmaleins des Beipackzettels
Wie ein Beipackzettel aufgebaut ist, welche Informationen er enthalten muss und in welcher Reihenfolge, ist genau vorgeschrieben. Arzneilich wirksame Bestandteile: Inhaltsstoffe, die für die Wirkung des Medikaments verantwortlich sind. Zusammensetzung: sonstige Bestandteile wie Füllstoffe von Kapseln, Hilfsstoffe in Tabletten, Aromen oder Farbstoffe.
Achtung |
|---|
Ist Ihr Kind allergisch oder verträgt es keine Zusatzstoffe, müssen Sie hier besonders gut hinsehen! An allergischen Reaktionen ist nicht immer der Wirkstoff schuld. Auch Konservierungsstoffe oder Aromen können unverträglich sein. |
Darreichungsform: gibt Aufschluss, in welcher Form das Mittel vorliegt, etwa als Tablette, Kapsel, Saft oder Tropfen. Die Angabe N1, N2 oder N3 bezeichnet die Packungsgröße.
Anwendungsgebiete: Auflistung der Erkrankungen oder Beschwerden, gegen die das Mittel eingesetzt werden kann und für die es vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen ist.
Gegenanzeigen: Auflistung von Krankheiten und anderen Umständen, bei denen das Mittel nicht oder nur nach Rücksprache mit dem Arzt angewendet werden darf. Die Formulierung „relative Gegenanzeige“ (oder Kontraindikation) bedeutet, dass der Arzt das Mittel nach Abwägung von Nutzen und Risiken trotzdem einsetzen kann. Bei einer „absoluten Kontraindikation“ verbietet sich eine Behandlung mit dem Wirkstoff.
Vorsichtsmaßnahmen und Warnhinweise: Hier steht z. B., ob das Mittel in Schwangerschaft und Stillzeit eingenommen werden darf.
Nebenwirkungen: Auflistung aller Nebenwirkungen, die jemals während der Einnahme dieses Wirkstoffs beobachtet wurden. Arzneimittelhersteller sind gesetzlich verpflichtet, jede bekannte Nebenwirkung – und sei sie noch so selten – im Beipackzettel aufzuführen.
Wechselwirkungen: Auflistung von anderen Medikamenten oder auch Lebensmitteln (z. B.Milch bei Eisenpräparaten oder Fruchtsaft bei manchen Antibiotika), die die Wirkung des Medikaments verstärken oder abschwächen können und deshalb nicht gleichzeitig gegeben werden sollten.
Dosierungsanleitung: Falls der Kinderarzt nichts anderes verordnet hat, finden Sie hier, wann, wie, wie oft, wie viel (meist ist eine Dosierung nach dem Gewicht Ihres Kindes angegeben) und wie lange Ihr Kind das Mittel einnehmen muss.
Achtung |
|---|
Die Angabe „nach dem Essen“ bedeutet, dass das Medikament eine Stunde bis 90 Minuten nach einer Mahlzeit gegeben werden sollte. Die Angabe „vor dem Essen“ besagt, dass Sie es Ihrem Kind eine Stunde vor der nächsten Mahlzeit geben sollten. Ansonsten heißt es „während der Mahlzeit“ oder „zum Essen“. |
Überdosierung/Anwendungsfehler: Hier steht, was zu tun ist, wenn Sie Ihrem Kind z. B. zu viel von dem Mittel gegeben oder eine Gabe vergessen haben.
Nebenwirkungen: Wachsamkeit ist geboten, Panik jedoch fehl am Platz
Auch wenn die auf dem Beipackzettel aufgelisteten Nebenwirkungen erst einmal abschreckend wirken, können Sie an den Häufigkeitsangaben erkennen, dass vor allem die gefährlicheren Nebenwirkungen meist sehr selten vorkommen:
sehr häufig: bei mehr als 10 von 100 Behandelten (Häufigkeit: über 10 Prozent)
häufig: bei einem bis 10 von 100 Behandelten (Häufigkeit: 1 bis 10 Prozent)
gelegentlich: maximal bei einem von 100 Behandelten (Häufigkeit: 0,1 bis 1 Prozent)
selten: bei höchstens einem von 1.000 Behandelten (Häufigkeit: 0,01 bis 0,1 Prozent)
sehr selten: bei höchstens einem von 10.000 Behandelten (Häufigkeit: ca. 0,01 Prozent)
Einzelfälle: Bisher wurden nur einzelne Fälle beobachtet.
Magen-Darm-Beschwerden oder allergische Reaktionen können im Prinzip immer auftreten, selbst wenn in der Packungsbeilage keine Nebenwirkungen aufgeführt sind.






