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Elternabend & Co: Mitspracherecht in der Grundschule nutzen

Elternabend & Co: Mitspracherecht in der Grundschule nutzen

» Mitsprache in der Grundschule über den Elternabend hinaus

Lehrergespräch

Bereits am ersten Elternabend können Sie entscheiden, ob die Arbeit als Vertreter der Klasse etwas für Sie ist. Lesen Sie, welche Möglichkeiten der Mitbestimmung und Kooperation es für Eltern in der Grundschule sonst noch gibt.

Wenn Ihr Kind in die Schule kommt, müssen Sie es zwar stundenweise in die Verantwortung anderer Personen geben, einige Einflussmöglichkeiten in Bezug auf die Schulentwicklung stehen Ihnen aber trotzdem zur Verfügung. Eltern und Schule sind rechtlich betrachtet gemeinsam verantwortlich für die Erziehung von Schulkindern. Die Mitwirkung von Eltern in der Schule ist daher kein freiwilliges Angebot, sondern eine Verpflichtung. In verschiedenen Gremien wird dem Rechnung getragen.

Für die Mitwirkung in der Schule hat jedes Bundesland ein eigenes Konzept erstellt, wonach die Mitwirkung der Eltern auf schulischer und überschulischer Ebene in unterschiedlichem Umfang und in vielfältiger Ausgestaltung in den Landesverfassungen sowie in den Schulverfassungs- und Schulgesetzen geregelt ist.

Mitsprache in der Grundschule auf Landesebene

Generell gilt aber, dass die Elternmitwirkung innerhalb der Schule auf zwei Ebenen erfolgen kann: auf der unteren Ebene in der Klasse des Schulkindes (Klassenelternsprecher, Klassenpflegschaft) und auf der oberen Ebene für die Schule insgesamt (Schulelternbeirat, Elternvertretung). Danach folgen außerhalb einer bestimmten Schule die regionale Ebene (Elternrat auf Stadt-, Kreis- oder Gemeindeebene) und schließlich die Ebene des Bundeslandes (Landeselternrat, teilweise auch schulartspezifische Elternvertretungen). Ihre Einflussmöglichkeiten auf die schulische Entwicklung steigen, je höher Sie in der Pyramide klettern.

  1. Landeselternrat
  2. Elternrat auf Kreisebene
  3. Schulelternbeirat/Elternvertretung
  4. Klassenelternsprecher/Klassenpflegschaft

Mitsprache in der Grundschule auf Bundesebene

Auf Bundesebene haben sich die Landeselternräte zum Bundeselternrat zusammengeschlossen, um die Elternschaft über Entwicklungen im Bereich der Bildungspolitik zu informieren und Eltern in schulischen Fragen zu beraten.

  1. Bundeselternrat (Vertreter aller gewählten Elternvertreter der Länder)
  2. Landeselternrat (Vertreter aller gewählten Elternbeiräte der Schulen eines Landes)
  3. Elternrat (Vertreter auf Stadt-, Kreis-, Gemeindeebene)
  4. Elternbeirat, Schulpflegschaft (gewählt von den Klassenelternsprechern/der Klassenpflegschaft einer Schule)
  5. Klassenelternsprecher, Klassenpflegschaft (von den Eltern einer Schulklasse gewählte Klassenvertretung, bestehend aus zwei Personen)

Je nach Bundesland tragen diese Gremien unterschiedliche Bezeichnungen, und es können ihnen unter Umständen neben den Eltern auch Lehrer- oder Schülervertreter angehören. Ebenso können Eltern in schulische Fachkonferenzen gewählt werden, um dort ihren Einfluss geltend zu machen (z.B. auf die Anschaffung von Schulbüchern). Die grundlegende Aufgabe der Elternvertretung besteht dabei in der Unterstützung der Schule bei der Verwirklichung der Erziehungsziele sowie in der Durchsetzung der Interessen von Eltern und ihren Kindern.

Aufgaben der Klassenelternsprecher in der Grundschule

Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer hat den Klassenelternsprecher über alle grundsätzlichen, die Klasse gemeinsam interessierenden Fragen zu unterrichten und ihm die notwendigen Auskünfte zu erteilen. Der oder die Klassenelternvertreter/in hat folgende Aufgaben:

  • Kontakt zwischen den Lehrkräften der Klasse und den Eltern zu pflegen,
  • Vorschläge der Eltern zu beraten und der Schule zu unterbreiten,
  • der Elternschaft Gelegenheit zur Aussprache zu geben.

Aufgaben des Elternbeirats in der Grundschule

Der Elternbeirat hält engen Kontakt zum Kollegium und zur Schulleitung. Zu seinen Aufgaben zählen neben den bereits oben genannten:

  • die Interessen der Eltern aller Schüler der gesamten Schule zu vertreten,
  • allen Eltern der Schule die Gelegenheit zur Information zu geben,
  • Wünsche und Anregungen der Eltern aufzunehmen,
  • darüber zu beraten und sie weiterzuleiten,
  • die Entscheidung über einen unterrichtsfreien Tag zu beraten,
  • über die Verwendung von Lernmitteln zu beraten,
  • bei Verfahren, die zur Entlassung eines Schülers führen können, gehört zu werden.

Wenn Sie gerne die Interessen von anderen vertreten, dann ist eine Position als Klassenelternsprecher oder im Elternbeirat genau das Richtige für Sie. In der Grundschule wird er auf ein Jahr, in den weiterführenden Schulen für die Dauer von zwei Jahren von den wahlberechtigten Eltern der Schule bzw. den Vertretern der einzelnen Klassen gewählt. Jede als Elternbeirat gewählte Person hat auch einen Vertreter, der sie unterstützt und unter Umständen auch ab und zu einspringen muss.

Ob eine Wahl zum Klassenelternsprecher oder Elternbeirat etwas für Sie ist, beantwortet Ihnen unsere Checkliste. Außerdem: alles über Schulkonferenz, Schulleitung und sonstige Einflussmöglichkeiten.

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Nettes aus Kindermund :)

Da fehlt doch was! Heute Morgen hat sich mein Mann mit meiner Tochter (23 Monate) einen Sonnenaufgang angesehen. Da die Sonne aber noch nicht ganz aufgegangen war, sah man nur einen Kreisabschnitt über dem Horizont leuchten, woraufhin meine Tochter ganz erstaunt ausrief: „Nonne babutt!“ (= Sonne kaputt)