Noten anfechten: So können Sie gegen schlechte Noten vorgehen

Immer wieder kommt es vor, dass Eltern von einer schlechten Note überrascht. Annette Holl, unsere Co-Autorin und Grundschullehrerin, erklärt Ihnen nachfolgend, welche Möglichkeiten Eltern haben, gegen schlechte Noten vorzugehen. 

Inhaltsverzeichnis

Regelmäßige Ärgernisse zur Zeugniszeit

Wie kann das sein, obwohl mein Kind doch das ganze Jahr über fleißig mitgearbeitet hat?“ fragen sich viele Eltern und sprechen den Lehrer darauf an. Falls dieser sich nicht kooperativ zeigt, schalten heute immer mehr Eltern einen Anwalt ein. Aber, Ist dieser Weg erfolgversprechend?

Wie kommen die Noten eigentlich zustande?

Frau Meister ist sauer: Ihre Tochter Nina hat im letzten halben Jahr in Mathematik nur dreimal ihre Hausaufgaben vergessen und ansonsten ausschließlich gute Noten geschrieben. Nun hat sie eine Drei im Zeugnis! Auf Nachfrage erklärt der Lehrer ihrer Tochter, dass diese Note durchaus gerechtfertigt ist. Auch wenn Frau Meister sich verständlicherweise darüber ärgert: So etwas ist erlaubt! Denn die Zeugnisnoten eines Kindes ergeben sich nicht allein durch die geschriebenen Klassenarbeiten. Hinzu kommen die praktischen Leistungen (z. B. ein Projekt oder eine Buchvorstellung) und die mündliche Mitarbeit. Eventuell gibt der Lehrer Ihres Kindes auch Noten für die Heftführung oder Hausaufgaben, die ebenfalls in die Gesamtnote einfließen.

Beachtenswert ist außerdem die unterschiedliche Gewichtung der schriftlichen und mündlichen Leistungen. In Deutsch und Mathematik zählen die schriftlichen zu den anderen Leistungen meist 70:30. In Fächern, in denen nur wenige Klassenarbeiten geschrieben werden (z. B. Musik oder Sachunterricht), kann es ein Verhältnis von 60:40 oder sogar 50:50 sein. Der Lehrer muss außerdem nicht zwingend die Durchschnittsnote vergeben, die sich aus dem mathematischen Mittel der Einzelleistungen ergibt (Beschluss des Braunschweiger Landgerichts von 2010); er hat einen Ermessensspielraum. Wenn sich also die Leistungen Ihres Kindes zum Schuljahresende hin stetig verschlechtert haben oder es große Lücken im Grundwissen hat, kann er aus pädagogischen Gründen die schlechtere Note geben. Allerdings muss der Lehrer eindeutig begründen können, warum er so vorgegangen ist.

Der Gang zum Anwalt lohnt nicht immer

Das kann doch nicht wahr sein!“ stöhnt Herr Zolg bei der Durchsicht der Klassenarbeit seines Sohnes Timo. „Du hast doch fast alle Aufgaben richtig, wie kann denn da die Zwei bis Drei zustande kommen?“ Beim genauen Hinsehen bemerkt er, dass der Lehrer beim Zusammenzählen der Punkte wohl einige richtige Lösungen übersehen hat. Solche Fehler sind menschlich, in der Regel jedoch keine böse Absicht. Fällt Ihnen so etwas auf, weisen Sie den Lehrer Ihres Kindes freundlich darauf hin und lassen ihn überprüfen, ob die fehlenden Punkte zu einer besseren Note führen. Der Gang zum Anwalt wegen schlechter Klassenarbeitsnoten lohnt aber nicht.

Nur Zeugnisnoten sind Verwaltungsakte, gegen die Widerspruch eingelegt werden kann, gegebenenfalls unter Hinzuziehung eines Anwalts. Gegen schullaufbahnentscheidende Noten, also in der Grundschule die Noten aus dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4, kann vor dem Verwaltungsgericht geklagt werden.

5 Maßnahmen, die Sie vor einer möglichen Klage ergreifen sollten

Das Wichtigste vorweg: Überlegen Sie unbedingt, ob es sich wirklich lohnt, die schlechte Note Ihres Kindes anzufechten, da es ein langwieriger Prozess ist. Wenn Sie eine schlechte Note aber auf keinen Fall hinnehmen möchten, sollten Sie folgendermaßen vorgehen:

  1. Informieren Sie sich bei einigen Mitschülern Ihres Kindes über deren Noten. Manchmal relativiert sich eine Note im Klassenvergleich.
  2. Sind Sie mit der Note dennoch nicht einverstanden, vereinbaren Sie einen Gesprächstermin mit dem betreffenden Lehrer. Fragen Sie nach seinen Bewertungskriterien, und lassen Sie sich Auskunft über die erbrachten Leistungen (mündlich und schriftlich) geben, die zur erlangten Zeugnisnote geführt haben.
  3. Vielleicht können Sie nach den Erklärungen des Lehrers noch immer nicht nachvollziehen, wie es zu der Note gekommen ist. Dann schalten Sie die Schulleitung ein. Eventuell führt ein Gespräch zwischen Direktor und Lehrer zu einer Lösung.
  4. Zudem besteht die Möglichkeit, ein formloses Anschreiben an das zuständige Schulamt zu richten. Dieses wird Kontakt mit der Schulleitung aufnehmen und über den Fall beraten.
  5. Führen diese Schritte nicht zu einer einvernehmlichen Lösung, können Sie einen Anwalt für Schulrecht zu Rate ziehen. Lassen Sie Ihre Aussicht auf Erfolg unbedingt vorab klären. Denn der Klageweg vor dem Verwaltungsgericht kann zum einen bis zu zwei Jahre dauern und kostet zum anderen bis zu 2.000 €, die nur von den wenigsten Rechtsschutzversicherungen übernommen werden.

Mein Tipp:

Auch wenn Ihr Ärger über das „verhunzte“ Zeugnis Ihres Kindes verständlich ist und Sie sich über den nicht einsichtigen Lehrer aufregen: Fragen Sie sich in einer ruhigen Minute, ob es sich wirklich lohnt, gegen die schlechte Note vorzugehen. Hat das Zeugnis im späteren Lebensweg Ihres Kindes eine so große Bedeutung? Der Übertritt ist ja weitestgehend Elternentscheidung und die Note somit nur in Ihren Augen störend. Im Normalfall sieht Ihr Kind den betreffenden Lehrer in der weiterführenden Schule nicht mehr wieder. Vielleicht können Sie Ihr Missfallen auch in Gesprächen mit anderen Eltern ausreichend zum Ausdruck bringen?