

Versetzung in Gefahr? So besteht Ihr Kind die Nachprüfung
Versetzung in Gefahr? So besteht Ihr Kind die Nachprüfung
» Schlechte Benotung: Die Nachprüfung kann helfen
Will Ihr Kind auf jeden Fall in seiner Klasse bleiben? Zeigt es von sich aus den Wunsch und Ehrgeiz, die Versetzung unbedingt schaffen zu wollen? Raten die Lehrer zu? Dann bietet sich unter bestimmten Umständen eine letzte Chance: die Nachprüfung. In vielen Bundesländern haben Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen die Möglichkeit, ein Sitzenbleiben nach einem schlechten Schulzeugnis zu verhindern, indem sie am Ende der Sommerferien oder Anfang des neuen Schuljahres eine Nachprüfung absolvieren. Sie erhalten hierbei die Chance, die Benotung „mangelhaft“ in einem Fach zu verbessern. Besteht der Schüler diese Prüfung mit mindestens „ausreichend“, wird das Schulzeugnis entsprechend geändert, und der Schüler wird für die Versetzung zugelassen.
Unter welchen Voraussetzungen ist eine Nachprüfung möglich?
Da die Bestimmungen für die Nachprüfungen in den Bundesländern unterschiedlich geregelt sind, erkundigen Sie sich am besten direkt in Ihrer Schule nach den entsprechenden Voraussetzungen. Grundsätzlich aber gilt:
- Hat ein Schüler in nicht mehr als zwei Fächern die Note „mangelhaft“, kann die Versetzungskonferenz eine Nachprüfung genehmigen.
- Die Zulassung zur Nachprüfung ist Ermessenssache; so wird eine Nachprüfung eher genehmigt, wenn die schlechte Benotung unverschuldet ist, z.B. bei einer längeren Krankheit oder wenn zu einer besseren Note nicht viel gefehlt hat.
- Die Konferenz entscheidet darüber, in welchem der beiden Fächer die Nachprüfung abgelegt werden soll; dies kann auch in Absprache mit den Eltern erfolgen.
- Zwei Lehrer bestimmen die Inhalte der Nachprüfung und führen diese auch gemeinsam durch; einer von ihnen muss das Kind im letzten Schuljahr in dem ausgewählten Fach unterrichtet haben.
- In einem Beratungsgespräch besprechen die Lehrer mit den Eltern Form, Ablauf und Inhalt der Nachprüfung.
Wie die Nachprüfung vonstatten geht
In den Fächern Deutsch, Mathematik und den Fremdsprachen wird bei der Nachprüfung sowohl ein schriftlicher Leistungsnachweis als auch eine zusätzliche mündliche Prüfung durchgeführt. Die schriftliche Nachprüfung entspricht vom Anspruch her einer Klassenarbeit des letzten Schuljahres. In der mündlichen Nachprüfung wird ein Thema gewählt, das im letzten Schuljahr ausführlich behandelt wurde. Besteht der Schüler den schriftlichen Teil der Nachprüfung mit der Note „gut“, kann auf die mündliche Nachprüfung verzichtet werden. In anderen Fächern, z.B. den Naturwissenschaften, ist die Nachprüfung meistens nur mündlich
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