Dürfen Schuhe „vererbt“ werden?

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Ihren Artikel über Kinderschuhe im April-Heft fand ich sehr interessant. Leider stand dort nichts darüber, ob gut erhaltene, getragene Kinderschuhe für jüngere Geschwister geeignet sind. Ich habe zwei Töchter im Alter von drei Jahren bzw. 16 Monaten und möchte gerne wissen, ob die Kleine die Schuhe von der Großen tragen darf. Es heißt ja immer wieder, es sei schlecht für die Füße,wenn ein Kind in gebrauchten Schuhen laufen muss.

von Kerstin M.

Antwort von: Dr. med. Andrea Schmelz

Liebe Kerstin,

ob Schuhe „vererbt“ werden dürfen,wird selbst unter Experten kontrovers diskutiert. Einigkeit besteht darin, dass gebrauchte Sportschuhe wie Eislauf- oder Fußballschuhe sowie Roller-Skates nicht empfehlenswert sind. Kaufen Sie Sportschuhe also für jedes Kind neu. Flexible Schuhe wie etwa Badeschuhe oder Gummistiefel, die nicht am Fuß anliegen, kann Ihre Kleine hingegen problemlos von der großen Schwester übernehmen. Bei Haus- und Straßenschuhen gibt es selbst unter Kinderärzten unterschiedliche Meinungen. Natürlich müssen Länge und Breite des „vererbten“ Schuhs dem Fuß Ihrer jüngeren Tochter entsprechen. Erfüllt der Schuh zusätzlich folgende Kriterien, sind Schäden für die Füße der Kleinen äußerst unwahrscheinlich:

  • neuwertiger Zustand, also keinesfalls „ausgelatscht“!
  • keine asymmetrischen Gebrauchsspuren wie eine einseitig abgelaufene Sohle
  • günstig: eine herausnehmbare Innensohle, sodass für das zweite Kind eine neue Einlegsohle gekauft werden kann.

Ganz auf Nummer sicher gehen Sie natürlich, wenn Sie für Ihre Kleine immer neue Schuhe kaufen, was ich persönlich allerdings – gerade in Anbetracht dessen, was gute Kinderschuhe kosten! – für nicht erforderlich halte.

Alles Gute für Sie und Ihre beiden Mädchen!

Herzlichst Ihre Andrea Schmelz