Mietrecht für Familien

Das Mietrecht für Familien hält einige Tücken parat, mit denen mancher gar nicht rechnet. So wird der Dampf vom Holzkohlengrill in Mehrfamilienhäusern meist als störend empfunden, aber dafür dürfen Kinderwägen in Fluren geparkt werden. 

Inhaltsverzeichnis

Was ist erlaubt, was verboten?

Eine kindgerechte Wohnung zu finden, ist gar nicht so einfach. Mal gibt es Kinderzimmer in der Größe einer Hundehütte, mal ist die Wohnung viel zu eng geschnitten, oder der Vermieter winkt gleich ab, wenn zur Familie mehr als ein Kind gehört. Deshalb sind viele Familien froh, überhaupt eine Wohnung zu finden. Dem Mietvertrag wird dabei wenig Beachtung geschenkt. Trotzdem gibt es für Mieter nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Da Sie als Mieter froh sind, eine Wohnung zu haben, sollten Sie dem Vermieter keinen Grund zum Ärgern geben und sich an die Spielregeln halten.

Auf Ruhebedürfnisse eingehen

Kinder sind leider ein möglicher Grund, weshalb Nachbarn sich beschweren könnten. Darum ist es wichtig, dass Sie als Eltern auf Ihre Kinder einwirken und ihnen begreiflich machen, dass in einem Haus, in dem viele Menschen zusammenwohnen, auch andere gewisse Rechte haben. Erklären Sie Ihrem Kind, dass manche Nachbarn eventuell nachts arbeiten und deshalb tagsüber schlafen müssen. Darum sollte Ihr Kind nicht gerade durchs Treppenhaus toben, sondern möglichst ruhig die Treppen hinab- oder hinaufsteigen. Lautes Rufen ist genauso wenig angebracht, wie  Ballspiele, oder Fangenspiele im Treppenhaus. Kinder reagieren im Allgemeinen durchaus verständnisvoll und sind auch zur Rücksichtnahme bereit, auch wenn sie meist öfters daran erinnert werden müssen. Doch Ihr Nachbar, der Schicht arbeitet, oder krank im Bett liegt, wird es Ihnen danken. Es gibt auch Ruhezeiten, die im Mietvertrag stehen und die Sie auf jeden Fall einhalten müssen, auch hinsichtlich Ihrer Kinder. In welchen Fällen Kinderlärm für die Nachbarn unzumutbar ist und weitere interessante Infos zum Thema "Kinderlärm in der Mietwohnung finden Sie auf immowelt.de .

Ein Innenhof darf von Ihren Kindern zum Spielen genutzt werden, es sei denn andere Nachbarn würden dabei so sehr in ihrer Ruhe gestört, dass sie eine Mietminderung geltend machen könnten.

Bei einer Geburtstagsfeier geht es oft ein wenig lauter zu. Das gilt nicht nur für eine Kindergeburtstagsfeier. Auch Eltern wollen mal feiern. Trotzdem dürfen sich Nachbarn dabei nicht gestört fühlen. Kleiner Tipp: Laden Sie Ihre Nachbarn einfach ein. Bei einem Kindergeburtstag: Vielleicht gibt es auch in der Nachbarfamilie Kinder die gerne dabei wären, auch wenn diese eventuell schon älter, oder noch jünger sind. Bei einem Geburtstag spielt das keine so große Rolle.

Wenn Sie gerne grillen, sollten Sie aufpassen: Das Landgericht Essen (10 S 438/01, vom 7.2.2002) befürwortet ein absolutes Grillverbot in Mehrfamilienhäusern. Bei Verstoß können Sie sehr schnell eine Abmahnung, oder sogar eine fristlose Kündigung bekommen. Deshalb lieber erst die Nachbarn fragen, wie gerne das „Grillen“ auf dem Balkon gesehen wird. Vielleicht lieber auf öffentliche Grillplätze ausweichen. Manchmal gibt es solche Plätze an Seen. Dort haben auch die Kinder Auslauf und Sie können entspannt einen Grillabend genießen.

Abstellmöglichkeiten für Kinderwagen

Wenn sie ein Baby haben und deshalb nach einer Unterstellmöglichkeit für Ihren Kinderwagen suchen, so dürfen Sie diesen im Hausflur abstellen. Jedenfalls immer dann, wenn der Flur groß genug dafür ist und deshalb die Mitbewohner dadurch nicht beeinträchtigt werden. Falls in der Hausordnung eine Verbotsklausel enthalten ist, so gibt es dazu ein Urteil, nach dem so eine Klausel wegen des Verstoßes gegen Paragraph307 Abs. 2 Satz 2 BGB unwirksam ist. (AG Hamburg 40b C 622/99, Urteil vom 5.4.2000 – WuM 2000, 303).

Der Bundesgerichtshof gab am 10.11.2006 einem Kläger Recht und beschied, dass Mieter berechtigt sind, Kinderwägen, oder auch einen Rollstuhl im Hausflur abzustellen, wenn es keine andere Möglichkeit gibt und die Größe des Hausflurs dies zulässt. Denn Gemeinschaftsflächen dürfen mit benutzt werden. Das gilt auch für das Spielen im Hof. Trotzdem darf das Treppenhaus nicht als Abstellfläche für Schuhe, Pflanzen, oder sogar Schränke missbraucht werden.