Halbjahreszeugnis: Das sagt es aus!

Im Januar stehen immer Halbjahreszeugnisse an. Damit Sie als Eltern wissen, was das Zeugnis Ihres Schulkindes wirklich aussagt, haben wir für Sie ein paar Fakten zum Halbjahreszeugnis zusammengestellt. 

Inhaltsverzeichnis

Was das Zeugnis wirklich bedeutet

In der Grundschule umfassen Berichtszeugnisse ein oder zwei Seiten, je nachdem, ob eine  Erläuterung oder eine verbale Bewertung den Ziffernnoten zugefügt wird oder nicht. Auf der ersten Seite finden sich zunächst das Logo oder Erkennungszeichen und der Name der jeweiligen Schule. So ist auf einen Blick zu erkennen, um welche Schule es geht. Darunter wird differenziert aufgeführt, um welches Schuljahr, welches Halbjahr, welche Jahrgangsstufe und welche Klasse es sich handelt. Dann folgt der Name des Schülers, für den dieses Zeugnis geschrieben worden ist.

Das Halbjahreszeugnis ist nie einheitlich

Je nach Entscheidung der Schulkonferenz gibt es Zeugnisse für die ersten beiden Schuljahre entweder halbjährlich oder jährlich. Die Halbjahreszeugnisse werden am Ende des ersten Schulhalbjahres, Ende Januar oder Anfang Februar, ausgegeben. Einen einheitlichen Zeitpunkt aller Bundesländer für die Zeugnisvergabe gibt es nicht. Ziffernnoten mit oder ohne ergänzende Kommentare werden in der Regel ab Ende Klasse 2 erteilt. An manchen Schulen werden Rasterzeugnisse im Gegensatz zu den üblichen Berichtszeugnissen ausgegeben. Rasterzeugnisse sind umfangreicher, aber auch seltener.

Halbjahreszeugnis: Diese Zeugnisarten gibt es

In einem Berichtszeugnis werden Ziffernnoten für die Kopfnoten und die Pflichtfächer erteilt sowie gegebenenfalls durch schriftliche Erläuterungen ergänzt. Ein Rasterzeugnis ist wesentlich umfangreicher. Die Kompetenzen jeden Fachs werden aufgeschlüsselt und detailliert bewertet. Im Fach Deutsch bedeutet das beispielsweise eine detaillierte Bewertung der Rechtschreibung, des Sprachgebrauchs, des Lesens, Sprechens und Zuhörens.

Das Zeugnis: Kopfnoten gibt es fast wieder in jedem Bundesland

Bei den Kopfnoten handelt es sich um Zensuren zur Bewertung des Arbeits- und des Sozialverhaltens. Ob und wie viele Kopfnoten es gibt, ist unterschiedlich. Die Note 6 kommt bei Kopfnoten nicht vor, Lehrer können sich zwischen sehr gut (1), gut (2), befriedigend (3) und unbefriedigend (5) entscheiden.

Mein Tipp: Auch gegen Kopfnoten im Halbjahreszeugnis können Sie Einspruch einlegen
Wenn Sie mit den Kopfnoten Ihres Schulkindes nicht einverstanden sind, fordern Sie vom Lehrer eine Begründung. Sowohl das Sozial- (z. B. Regeln einhalten, Konfliktverhalten, Teamfähigkeit) als auch das Arbeitsverhalten (z. B. Unterrichtsbeteiligung, zielgerichtetes Arbeiten, Konzentration, Selbstständigkeit, Leistungsbereitschaft) lassen sich in verschiedene Punkte aufschlüsseln. Alle Aspekte zusammen ergeben die Kopfnote.

Pflichtunterricht: Diese Noten sind das Herzstück des Halbjahreszeugnisses

Die Zeugnisnoten in den Hauptfächern (Deutsch, Mathematik, Sachunterricht) entscheiden im Sommerzeugnis über die Versetzung Ihres Schulkindes. Kein Wunder, dass Eltern sich diese Noten ganz genau ansehen. Auch wenn es beim Halbjahreszeugnis nicht um die Versetzung des Schulkindes geht: Überprüfen Sie unbedingt, ob die Noten Ihrer Einschätzung entsprechen. Falls Sie eine oder mehrere Noten als ungerecht empfinden, können Sie etwas dagegen tun und die Noten anfechten. Unterschreiben Sie das Zeugnis nicht, und nehmen Sie sofort Kontakt zum Lehrer auf. Legen Sie parallel einen schriftlichen Widerspruch bei der Schulleitung ein und begründen Sie diesen.

Freiwillige Angebote und Fehlzeiten

Auch wenn freiwillige Angebote für die Versetzung nicht relevant sind, sollten Sie darauf achten, dass sie im Zeugnis erwähnt werden. Für die Bewerbung an der weiterführenden Schule kann es wichtig sein, ob und welche AGs Ihr Schulkind besucht hat. Auch eventuelle Fehlzeiten und deren Entschuldigung können den Ausschlag geben, ob Ihr Schulkind einen Platz in einer begehrten Schule bekommt. Prüfen Sie auf jeden Fall die unentschuldigten Stunden und  reichen Sie gegebenenfalls noch eine Entschuldigung nach.

Achtung: Bemerkungen können Noten im Halbjahreszeugnis erklären!

Bei vielen Schulkindern bleibt das Feld „Bemerkungen“ leer. Das bedeutet, dass für Ihr Schulkind keine zusätzlichen Erläuterungen oder Erklärungen notwendig sind, alles bewegt sich im normalen Bereich. Liegt jedoch eine Teilleistungsstörung wie Legasthenie oder Dyskalkulie vor, wird das Schulkind integrativ beschult, nimmt am Förderunterricht teil oder hat es einen sonderpädagogischen Förderbedarf, wird das in dieser Kategorie erwähnt. So wird bei einer Legasthenie unter anderem bemerkt: „Die Deutschnote enthält keine Bewertung von Leistungen im Rechtschreiben.“ Das ist für die weiterführende Schule eine wichtige Information.

Mein Tipp: Schauen Sie sich das Halbjahreszeugnis genau an
Prüfen Sie nach, ob das Zeugnis Ihres Schulkindes eine Rechtsbehelfsbelehrung enthält. Falls nicht, haben Sie ein Jahr lang Zeit, gegen die Noten (eine Note) Widerspruch einzulegen. Enthält das Zeugnis diesen Passus, müssen Sie innerhalb eines Monats reagieren. Notieren Sie sich alle Vorgänge, und legen Sie Kopien an.