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Elterngeldantrag: So meistern Sie den Papierkram

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Elterngeldantrag: So meistern Sie den Papierkram

» Hilfreiche Tipps und Unterlagen zu Ihrem Elterngeldantrag

Wer kennt das nicht? Zahlreiche Formulare, zu jeder Zeile eine auführliche Beschreibung und jede Menge Fragezeichen im Hinterkopf. Auch wenn es sich nicht um die jährlich Steuererklärung handelt, gilt es auch bei einem Elterngeldantrag diverse Dinge zu beachten.

Schließlich möchten ja auch Sie Ihren Anspruch voll ausschöpfen und nicht auf wertvolle Euros verzichten die Ihrem Nachwuchs zu Gute kommen könnten. Aus diesem Grund geben wir Ihnen in diesem Artikel einige Hilfestellungen zum Elterngeldantrag und stellen Ihnen außerdem die notwenigen Formulare inklusive Erläuterungen zum Download zur Verfügung. 

Elterngeldantrag und zuständige Behörde

Auch wenn das Elterngeld eine Entgeltersatzleistung des Bundes ist, obliegt die Verwaltung sowie das Antragsverfahren der einzelnen Bundesländer. Aus diesem Grund gibt es bezüglich der Antragsstellung auch kleinere Differenzen, sodass es keinen einheitlichen Elterngeldantrag gibt. Die zuständige Behörde ist in der Regel das Jugendamt Ihrer jeweiligen Kreisverwaltung. Sie ist für Rückfragen sowie die Abwicklung des Elterngeldantrages zuständig.

Elterngeldantrag: So machen Sie alles richtig.

Sie können das Elterngeld erst nach der Geburt des Kindes beantragen. Es wird rückwirkend für maximal drei Lebensmonate vor dem Eingang des Elterngeldantrags bei der Elterngeldantragsstelle gezahlt. Wenn Sie den Elterngeldantrag rechtzeitig vor der Geburt vorbereiten, können Sie die Bearbeitung des Elterngeldantrags beschleunigen.

Für den Elterngeldantrag sind folgende Unterlagen zwingend erforderlich:

  • Geburtsbescheinigung Ihres Kindes
  • Nachweise zum Einkommen vor der Geburt

je nach Ihrer persönlichen Situation müssen weitere Unterlagen vorgelegt werden:

  • Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld
  • Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld
  • Bestätigung bzw. Eigenerklärung der beabsichtigten Arbeitszeit während des Elterngeldbezuges

Sie müssen im Elterngeldantrag angeben, in welchen Monaten Sie  das Elterngeld beziehen möchten. Wenn Sie die Verlängerungsoption in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie  das bei der Elterngeldantragstellung bereits angeben.

Formulare zum Elterngeldantrag

Um Ihnen das zeitaufwendige Suchen der jeweiligen Formulare zu ersparen haben wir Ihnen im Folgenden die einzelnen Formulare zum Elterngeldantrag sowie weiterführende Erklärungen als Download bereitgestellt. 

Häufige Fragen und Antworten zu Ihrem Elterngeldantrag

Häufige Fragen und Antworten zu Ihrem Elterngeldantrag finden Sie in unserem Ratgeber "Elterngeld aktuell"

Sie möchten wissen wie hoch Ihr Elterngeldanspruch ist? Dann nutzen Sie unseren Elterngeldrechner.  

 

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