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Elternbrief


E-Mail Newsletter 20-01-2009
 

 


Themen:
 

 

Liebe Eltern,

die Grippewelle hat zumindest den Nordwesten Deutschlands bereits fest im Griff. Und zusätzlich zur echten Grippe kommen noch viele "normale" Erkältungskrankheiten. Kein Wunder, dass auch in den Kindergärten heftig geschnieft und gehustet wird.

Leider bleibt es oft nicht dabei und Krippen- oder Kita-Kinder brauchen ein paar Tage Schonzeit, weil sie wegen Fieber das Bett hüten müssen. Wenn Sie berufstätig sind und nicht das Glück haben, dass eine Oma in der Nähe wohnt und bei der Betreuung einspringen kann, sind Sie sicherlich heilfroh, dass Eltern einen Anspruch auf Freistellung bei Erkrankung ihres Kindes haben (so genanntes Kinderkrankengeld). Allerdings gilt der nur für gesetzlich krankenversicherte Eltern. Sind Sie privat versichert, haben Sie leider das Nachsehen. Ziemlich unfair, wie ich meine, aber da kennen die privaten Krankenkassen kein Pardon.


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Was tun, wenn Erbsen zum Wurfgeschoss werden oder eifrige kleine Baumeister den Teller Kartoffelbrei mit Soße in etwas verwandeln, das wie die Bewässerungsanlage eines Reisfeldes aussieht?
Wenn jedes Gemüsewürfelchen aus der neuen Auflaufkreation sorgsam aussortiert und am Tellerrand aufgetürmt wird?
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Frage: Liebes Gesundheit & Erziehung-Team!
Ich habe in einer Ihrer Ausgaben gelesen, dass man als arbeitende Mutter im Krankheitsfall des Kindes einen Anspruch auf bezahlte Freistellung an 10 Tagen im Jahr hat. Meine Tochter ist jedoch privat über meinen Mann versichert. Wie ist hier die Sachlage? Auf Rückfrage bei der privaten Krankenversicherung hieß es, man habe "hiervon" noch nie gehört! Wie ist die konkrete Gesetzeslage? Was ist mit dem Arbeitgeber? Kann es tatsächlich sein, dass meine Tochter bzw. ich mit der privaten Krankenversicherung schlechter gestellt sind? Vielen Dank für ein Feedback!
Herzliche Grüße
Linn Ann R.

Antwort: Liebe Frau R.,
der Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit bei Krankheit des Kindes gilt für alle gesetzlich versicherten Arbeitnehmer, sofern auch das Kind gesetzlich versichert ist. Sie sind hier im Falle einer privaten Krankenversicherung tatsächlich schlechter gestellt.

Hier ein Überblick, der die Sachlage erläutert: Wenn
- beide Eltern berufstätig sind und
- ein Kind unter 12 Jahren krank ist oder einen Unfall hatte und gepflegt werden muss und
- keine andere Person im Haushalt lebt, die das Kind betreuen kann,
darf jedes gesetzlich krankenversicherte Elternteil gegen Vorlage eines Attests 10 Tage pro Kind und Jahr zu Hause bleiben, bei mehreren Kindern insgesamt maximal 25 Tage. Alleinerziehende dürfen entsprechend die doppelten Zeiten in Anspruch nehmen, also 20 Tage pro Kind und insgesamt maximal 50 Tage bei mehreren Kindern. Außerdem gilt: Hat z. B. die Mutter ihre Fehltage schon ausgeschöpft, kann sie sich die Tage des Vaters übertragen lassen, sofern dieser die Betreuung des kranken Kindes nicht übernehmen kann.

Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen für diese Zeit ein Krankengeld: 70 Prozent des Bruttoverdienstes oder maximal 90 Prozent des Nettogehalts.

Selbständige, die in einer gesetzlichen Krankenkasse mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind, können - je nach Satzung der betreffenden Krankenkasse - Anspruch auf Freistellung haben. Hier hilft nur: Nachfragen im speziellen Einzelfall!

Je nach den Klauseln im Arbeitsvertrag können berufstätige Mütter und Väter, die gesetzlich krankenversichert sind, auch über den Arbeitgeber einen Anspruch auf bezahlte Freistellung haben. In dieser Zeit zahlt der Arbeitgeber das reguläre Gehalt weiter - so, als wäre Sie selbst krank. Leider gilt auch diese Regelung wieder nur für gesetzlich versicherte Eltern!
Herzliche Grüße
Ihre
Andrea Schmelz



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Gestern bekamen Martin und Hanna eine Religionsprobe heraus, in der die erste Aufgabe gelautet hatte: "Wir alle hinterlassen Spuren. Welche Spuren deiner Familie kannst du am Nachmittag zuhause finden? Nenne Beispiele (von Eltern, Geschwistern, anderen Familienmitgliedern, Haustieren…)" Es war durchaus spannend zu lesen, was Martin und Hanna als "typisch" für unsere Familie empfanden...

Lesen Sie hier weiter:


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Wohnen Sie gesund?
 

Ihre kleine Tochter hat dauernd Husten und Schnupfen. Könnte es an der Wohnung liegen?
Welcher Bodenbelag ist für Krabbelkinder am gesündesten?
In der Zimmerecke "blüht" ein Schimmelpilz. Wie wird man den wieder los?
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Was sollten Sie beim Möbelkauf beachten, damit im neuen Kinderzimmer nicht
gleich "dicke Luft" herrscht?

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Ich habe Ihnen letzte Woche im Elternbrief schon einige erfreuliche finanzielle Neuerungen für Eltern vorgestellt. Heute gibt es noch einen Nachschlag. Mit Ausnahme einer Änderung sind alle Neuregelungen für Sie als Familie positiv.

Wenn Sie allein erziehend sind, haben Sie bisher für ein Kind unter sechs Jahren 125 Euro Unterhaltsvorschuss bekommen. Ab 1. Januar 2009 sind es nur noch 117 Euro. Für ältere Kinder bis zum vierzehnten Geburtstag reduziert sich der Unterhaltsvorschuss von monatlich 168 auf 158 Euro.

2009 erhalten Eltern für jedes Kind, für das sie Anspruch auf Kindergeld haben, einen Einmalbonus in Höhe von 100 Euro. Dieser Kinderbonus soll im März oder April 2009 ausgezahlt werden. Er wird nach Aussagen der Bundesregierung nicht als Einkommen beim ALG II oder anderen Sozialleistungen angerechnet, aber bei der Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 2009 mit den Kinderfreibeträgen verrechnet.

Verbesserungen gibt es auch für Familien, die Leistungen nach Hartz IV erhalten: Wird bisher für alle Kinder bis zum 14. Geburtstag ein Regelsatz von 210 Euro pro Monat gezahlt, gibt es ab 1. Juli 2009 für Kinder vom sechsten bis 14. Lebensjahr mehr Geld. Der monatliche Regelsatz für Kinder ab sechs Jahren wird dann auf 245 Euro angehoben.

Um die Mehrbelastung durch erhöhte Beiträge zur Krankenversicherung (ab 1. Januar 2009 einheitlicher Beitragssatz von 15,5 Prozent) ein wenig abzumildern, sinkt der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung von 3,3 Prozent auf 2,8 Prozent. Leider ist diese Entlastung nicht von Dauer, sondern bis Mitte 2010 befristet. Dafür gibt es ab 1. Juli 2009 eine Entlastung bei den Krankenkassenbeiträgen: Vor einer Woche hat sich die Bundesregierung auf das größte Konjunkturprogramm der Nachkriegsgeschichte geeinigt, das eine Absenkung des Beitragssatzes auf 14,9 Prozent enthält. Das fehlende Geld will dann der Staat zuschießen.

Im Bereich der Krankenversicherung gibt es weitere Änderungen: Wer bisher nicht krankenversichert war, hat seit 2009 die Pflicht, einer Krankenkasse beizutreten.

Selbständige, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, haben nach neuer Rechtslage ein Problem: Sie haben seit 1. Januar ihren Anspruch auf Krankengeld verloren. Nach derzeitiger Rechtslage müssen sie sich seit dem 1. Januar 2009 für das Krankengeld extra versichern, entweder bei einer privaten Versicherung oder durch einen Wahltarif ihrer Krankenkasse. Das Problem dabei: Manche Kassen bieten noch gar keine Wahltarife an. Und zudem ist man bei Abschluss eines Wahltarifes drei Jahre lang an diese Kasse gebunden. Doch Rettung naht! Der Verbraucherzentrale Bundesverband und die Verbraucherzentrale Berlin hatten das Bundesgesundheitsministerium jüngst auf diese Problemlage aufmerksam gemacht. Das Ministerium hat daraufhin eine Gesetzeskorrektur auf den Weg gebracht, die rückwirkend zum 1.1.2009 in Kraft treten soll. Danach würden die Betroffenen ihren gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld behalten, eine Extraversicherung wäre nicht mehr nötig. Der Bundestag muss dem allerdings noch zustimmen.

Private Krankenkassen müssen ab 2009 einen Basistarif anbieten, in dem die Versicherten nicht abgewiesen oder Zuschläge erhoben werden dürfen. Die Leistungen in diesem Basistarif entsprechen denen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die Kürzung der Pendlerpauschale war verfassungswidrig, so das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Sie können vorerst also wieder die gesamte Strecke zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz mit 30 Cent pro Entfernungskilometer steuerlich absetzen. Außerdem dürfen sich viele Pendler in den ersten drei Monaten des Jahres 2009 über eine Steuerrückerstattung freuen, wenn die zu viel gezahlte Steuer für 2007 und 2008 rückwirkend ausbezahlt wird. Sofern Sie in Ihrer Steuererklärung 2007 und 2008 Ihre Fahrten zum Arbeitsplatz angegeben haben, bekommen Sie die Nachzahlung der Pendlerpauschale automatisch, ohne dass ein Antrag gestellt werden muss. Nur für den Fall, dass Sie die Fahrten zur Arbeit in Ihren Steuererklärungen 2007 und 2008 nicht aufgeführt haben, sollten Sie jetzt umgehend aktiv werden und Ihrem Finanzamt die Kilometerangabe für den Arbeitsweg und die Zahl der Arbeitstage mitteilen.

Ab dem 1. Januar 2009 wird mehr Wohngeld gezahlt. Die bisherigen Höchstbeträge für das Wohngeld werden um zehn Prozent angehoben. Zudem gibt es ergänzend eine neue Heizkostenkomponente, die beim Wohngeld mit einem Pauschalbetrag von 50 Cent je Quadratmeter Wohnfläche als Teil der Miete berücksichtigt wird. Das Wohngeld erhöht sich damit für die bisherigen Empfänger um durchschnittlich 60 Prozent. Eine Familie, die bisher 90 Euro erhielt, wird mit den neuen Regelungen rund 140 Euro erhalten.

Im Frühjahr 2009 wird es zusätzlich einen einmaligen Heizkostenzuschuss für alle Wohngeldempfänger geben, denen in der Zeit von Oktober 2008 bis März 2009 mindestens für einen Monat Wohngeld bewilligt wurde oder wird. Diese Einmalzahlung soll als Ausgleich für die stark angestiegenen Energiepreise dienen. Einpersonenhaushalte werden 100 Euro erhalten, Zweipersonenhaushalte 130 Euro und für jedes weitere Haushaltsmitglied gibt es jeweils 25 Euro mehr.

Trotz der vielen beschlossenen Entlastungen bzw. der Erhöhung von Zuwendungen fragen sich immer mehr Familien, warum am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig ist. Ich arbeite gerade an einem Beitrag mit geldwerten Finanz- und Spartipps für Familien, den Sie in einer der kommenden Ausgaben von "Gesundheit & Erziehung für mein Kind" finden werden.



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Sind Sie auch unzufrieden mit der Schule Ihres Kindes und denken über einen Wechsel an die Privatschule nach? Zahlreiche neue Privatschulen wurden in den letzten Jahren und Monaten neu gegründet. Kein Wunder, dass Eltern bei der großen Auswahl und unterschiedlichen Schulformen, die Entscheidung schwer fällt. Und nicht alle Konzepte sind auch langfristig erfolgreich. Eine intensive Vorbereitung ist daher wichtig.
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Natürlich soll das, was Sie Ihrer Familie auftischen, gesund sein und lecker schmecken, aber bitteschön nicht zu viel kosten. Obst und Gemüse mit Bio Siegel schlägt "normales" Gemüse um Längen, doch bei einigen anderen Lebensmitteln sind die Unterschiede gar nicht so gravierend. Wir verraten Ihnen, wie Sie gut und günstig Einkaufen und Schadstoffe im Essen vermeiden!

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Nun aber noch eine wichtige Warnung: Der Textildiscounter Kik hat den Verkauf des Produkts "Flummis zum Selberbauen" mit sofortiger Wirkung gestoppt. Das Granulat kann von Kindern leicht mit Süßigkeiten verwechselt und verschluckt werden. Es ist gesundheitsschädlich beim Verschlucken (dann unbedingt einen Arzt aufsuchen!). Falls Sie einen dieser "Flummis zum Selberbauen" gekauft haben, können Sie ihn in jeder Kik-Filiale zurückgeben.



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Hallo,
unser Sohn ist drei Jahre und sieben Monate alt und geht seit seinem dritten Geburtstag in den Kindergarten. Wir haben sechs Wochen davor die Windel tagsüber weggelassen, und nach ein paar Tagen hat es auch wunderbar geklappt. Zum Wasserlassen setzt sich unser Sohn ohne Probleme auf die Toilette, aber zum Stuhlgang nicht - dafür braucht er unbedingt seine Windel. Weder gutes Zureden, Bücher zu diesem Thema oder Belohnungen brachten Erfolg. Wie kann ich ihn ohne Zwang dazu bringen, denn ich befürchte, dass er ansonsten seinen Stuhlgang einfach unterdrückt.
Vielen Dank und liebe Grüße

Antwort von Frau Schmelz


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So, nach all der "schweren Kost" heute eine kleine Aufmunterung aus dem Kindermund!

Umwerfend minimalistisch
Am 6. Dezember war der Nikolaus bei uns zuhause und Klein-Lara (gerade 2 Jahre) war total von ihm angetan. Als er sich verabschiedete, flüsterte ich ihr ins Ohr, sie solle ihm sagen: "Lieber Nikolaus, danke für deinen Besuch und auf Wiedersehen." Sie hat es ganz schnell gelöst und sagte begeistert: "... danke, lieber, tschüss...", schmiss ihm einen Schmatz zu und hat gewinkt. (von Simone Ledermann aus Wallern)

Guter Vorsatz
In der Weihnachtszeit haben wir einige Kerzen auf dem Esstisch stehen. Wer wie viele anzünden bzw. auspusten darf, wird jedes Mal zwischen unseren Kindern (Simon, 7 Jahre, und Ira, 5 Jahre) aufs Neue ausgehandelt und es muss äußerst gerecht zugehen, sonst gibt es Tränen. Beim Frühstück unterhielten wir uns dieser Tage darüber, dass auch 2009 nach Fasching die Fastenzeit kommt und dass ich dann 7 Wochen keine Schokolade esse (was mir wirklich schwer fällt). Simon verkündete, er wolle dann auch 7 Wochen lang auf etwas verzichten, und war nun auf der Suche nach etwas, das er auch durchhalten könnte. Wir besprachen dies und das (kein/e Schokolade, Eis, Gummibärchen essen), als Ira auf einmal dazwischenplatzte: "Ich will 7 Wochen keine Kerzen auspusten!" (von Janina Hesse aus Langen)

Vielen Dank an alle Einsender/innen!
Wenn Sie auch einen netten Spruch Ihres Kindes auf Lager haben, senden Sie ihn bitte an gesundheit.erziehung@onlinehome.de. Dann können wir im Newsletter alle darüber schmunzeln!





 


Herzlichst

Ihre


Dr. med Andrea Schmelz

P.S. Hier können Sie eine Gratis-Testausgabe der monatlich erscheinenden Print-Ausgabe von Gesundheit & Erziehung für mein Kind bestellen: Gratisausgabe

Als Dankeschön für Ihr Interesse erhalten Sie als Geschenk die folgenden 4
wertvollen Broschüren:

1. Die homöopathische Hausapotheke für Kinder

2. Die kleine Erziehungs-Notfall-Fibel

3. Schnelldiagnosen bei Kinderbeschwerden

4. So isst Ihr Kind richtig

 


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So kommt Ihr Kind zur Ruhe: Die besten Entspannungsübungen


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Nettes aus Kindermund :)

Trockenes Wetter: Heute Morgen verließen wir bei dickem Nebel das Haus. Meine Tochter Ira (3 Jahre) fragte: „Warum ist das so staubig?“