Vorsicht, Alkohol im Essen!

Natürlich würden Sie Ihrem Kind kein Bier anbieten, denn dass Alkohol Kindern schadet, ist inzwischen hinlänglich bekannt. Manchmal versteckt sich dieser aber so trickreich in Lebensmitteln, dass er Ihnen gar nicht auffällt. Wir verraten Ihnen, wo Alkohol sich überall versteckt und wie Sie Ihr Kind davor schützen können.  

Inhaltsverzeichnis

Gesunde Kinderernährung

Kinder sind durch Alkohol besonders gefährdet, da ihr Gehirn besonders empfindlich darauf reagiert: Sie bekommen schon bei kleinen Mengen Gleichgewichtsstörungen und Schwindel. Auch der Alkoholabbau in der Leber funktioniert noch nicht so richtig. Deshalb kann 1 Gramm Alkohol pro kg Körpergewicht bereits tödlich sein. Das entspricht bei einem 10 kg schweren Kleinkind etwa einem Glas Wein!

 Leider steckt Alkohol auch in „normalen“ Lebensmitteln

Hätten Sie gedacht, dass in Fruchtsaft oder Brot Alkohol steckt? Er wird diesen Nahrungsmitteln nicht zugesetzt, sondern entsteht durch Gärung im Verlauf des Reife- bzw. Herstellungsprozesses. Die enthaltenen Mengen sind meist gering und daher für eine gesunde Kinderernährung unbedenklich.

Natürlicher Alkoholgehalt in Lebensmitteln
Lebensmittel                                              Alkoholgehalt
Weinsauerkrautbis 2 % (!)
Malzbier0,3 bis 1 %
reife Banane (10 Tage nach dem Kauf)0,6 %
Sauerkraut0,5 %
Kefir0,5 %
Traubensaft0,4 %
Roggenbrot0,3 %
Apfelsaft0,2 %
Weißbrot0,1 bis 0,2 %

1 % entspricht 1 g Alkohol auf 100 ml bzw. 100 g

So orientieren Sie sich auf dem Etikett

Natürlich gibt es auch eine ganze Reihe von (Fertig-)Produkten, die Alkohol enthalten können.

Hierzu gehören z. B.

  • Schwarzwälder Kirschtorte und Dresdner Stollen,
  • Süßigkeiten (siehe unten),
  • Tiramisu,
  • Cocktailsoßen,
  • manche Eissorten (z. B. Malaga) und Konfitüren sowie
  • Fertigprodukte wie Suppen oder Soßen in der Dose oder im Glas, die mit Alkohol (etwa Wein, Sherry, Rum, Kirschwasser) verfeinert wurden.
Wichtig für eine gesunde Kinderernährung
Alkohol im Essen wird meist als Ethylalkohol/Äthylalkohol oder Ethanol/Äthanol deklariert. Er wird nur dann in der Zutatenliste aufgeführt, wenn er als Zutat eingesetzt wird oder der Konservierung dient. Wird er jedoch als Lösungsmittel für Aromen und Fruchtauszüge verwendet, muss er nicht deklariert werden. Der Alkoholgehalt muss nicht ausgewiesen werden
  • bei Schokoladenprodukten,
  • bei losen Lebensmitteln (etwa beim Bäcker oder in der Eisdiele) und bei Speisen im Restaurant oder
  • wenn er in den Lebensmitteln entsteht (etwa in Fruchtsaft, Kefir, Weinessig oder Sauerkraut).

In Getränken muss der Alkoholgehalt erst ab 1,2 % angegeben werden. Selbst alkoholfrei genannte Getränke dürfen 0,5 % Alkohol enthalten!

Süße „Prozente“

Besonders problematisch ist der Alkoholgehalt in Süßigkeiten (siehe Tabelle 2). Er zwar meist gering, aber hier kann man die „Prozente“ (ab 0,2 bis 0,5 % Alkoholgehalt) riechen und schmecken! Und Süßigkeiten werden bekanntlich besonders gerne von Kindern gegessen. Da besteht durchaus die Gefahr, dass sich Ihr Kind an den Alkohol gewöhnt, da es ihn mit etwas Süßem und Angenehmem verbindet.

Alkoholgehalt in Süßigkeiten
Entwarnung hier steckt kein Alkohol drin!
Kinder Happy Hippo Snack (Ferrero), Twix Knusperkeks,

Hanuta Haselnuss-Schnitte, KitKat (Nestlé), Knoppers Milch-

Haselnuss-Schnitte, Nesquick-Snack (Nestlé), Bärensnack

(Nestlé),Milchschnitte (Ferrero), Kinder Pingui (Ferrero),

Kinder Maxi King (Ferrero), Kindersüßigkeiten und Fruchtschnitten

aus dem Reformhaus (z. B. von Allos oder Lubs)
Vorsicht, hier kann eventuell Alkohol enthalten sein!
Cremeschnitten,Marzipan, Trüffel, Pralinen, gefüllte Schokoladenartikel

(Ostereier,Weihnachtsartikel), Traubenschokolade,

Weingummi
Achtung, hier ist Alkohol drin!

Rum-Trauben-Nuss-Schokolade (0,36 %), Rumkugeln,Weinbrandbohnen,

Likörpralinen, YES-Törtchen (0,25 %),Milka

Tender (je nach Sorte 0,27 bis 0,48 %), Baumkuchenkonfekt

So schützen Sie Ihr Kind vor Alkohol im Essen:

Wenn Sie vermeiden wollen, dass Ihr Kind unwissentlich „Hochprozentiges“ verspeist, sollten Sie Folgendes beachten:

  • Studieren Sie die Zutatenliste ganz genau.
  • Vor allem saftige Schnitten, Rouladen und kuchenähnliche Snacks enthalten Alkohol. Sie können sich aber auf Ihre Nase verlassen. Tipp: Zugesetzter Alkohol riecht gleich nach dem Öffnen der Packung am intensivsten.
  • In aller Regel „promillefrei“ sind trockene, knusprige Kekse, Schnitten und Riegel, die beim Hineinbeißen bröseln. Auch Anbieter im Naturwarenhandel verzichten bei Kindersüßigkeiten auf Prozente.
  • Schokolade ist immer alkoholfrei (Ausnahme: Trauben-Nuss-Schokolade, denn die Rosinen sind meist in Rum getränkt). Alkoholisch sind jedoch häufig die Schokoladenfüllungen. Auch Rumkugeln und Trüffel sind nichts für Ihr Kind.

Wenn Sie ganz sichergehen wollen, dass Alkohol nicht einmal in Spuren enthalten ist, sollten Sie auf Süßes mit Aromastoffen und Fruchtzubereitungen verzichten und auf naturbelassene Zutaten achten.