Sie sind hier: Elternwissen.com – Kindergesundheit, Erziehung, Schule, Pubertät » Familienfinanzen » Staatliche Hilfen für Familien » Staatliche Hilfen für Familien: Mutterschaftsgeld
t
t

Staatliche Hilfen für Familien: Mutterschaftsgeld

Bookmark bei: Mr. Wong Bookmark bei: Del.icio.us Artikel '<a href="familienfinanzen/staatliche-hilfen-fuer-familien/art/tipp/staatliche-hilfen-fuer-familien-mutterschaftsgeld.html?tx_ttnews%5Bday%5D=&amp;cHash=e90ce58ba050af9126325c374da19513" rel="bookmark" title="Permanent Link: Staatliche Hilfen für Familien: Mutterschaftsgeld">Staatliche Hilfen für Familien: Mutterschaftsgeld</a>' ausdrucken Artikel '<a href="familienfinanzen/staatliche-hilfen-fuer-familien/art/tipp/staatliche-hilfen-fuer-familien-mutterschaftsgeld.html?tx_ttnews%5Bday%5D=&amp;cHash=e90ce58ba050af9126325c374da19513" rel="bookmark" title="Permanent Link: Staatliche Hilfen für Familien: Mutterschaftsgeld">Staatliche Hilfen für Familien: Mutterschaftsgeld</a>' weiterempfehlen

Staatliche Hilfen für Familien: Mutterschaftsgeld

» Geld während der Mutterschutzfrist

junge Familie

Für berufstätige Frauen gibt es in der Zeit des Mutterschutzes vor und nach der Geburt Geld. Doch macht es einen Unterschied, ob Sie angestellt oder selbstständig sind und ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind. Lesen Sie hier, was wann gilt.

Wenn Sie als werdende Mutter in einem Angestelltenverhältnis beschäftigt sind, müssen Sie laut Mutterschutzgesetz in den letzten sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin nicht mehr arbeiten. Nach der Geburt Ihres Babys dürfen Sie acht Wochen lang nicht arbeiten. Ist Ihr Kind eine Frühgeburt oder bringen Sie mehr als ein Kind zur Welt, gilt eine Mutterschutzfrist von zwölf Wochen. In dieser Zeit erhalten Sie als Lohnersatz Mutterschaftsgeld.

Wie hoch ist Ihr Mutterschaftsgeld?

Gesetzlich Versicherte erhalten während der Mutterschutzfrist netto genauso viel Geld, wie wenn sie arbeiten würden. Ihre Krankenkasse zahlt bis zu 13 pro Tag. Den Rest legt Ihr Arbeitgeber drauf, bis Ihr übliches Nettoeinkommen erreicht ist. Die Leistungen der Krankenkasse richten sich nach Ihrem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten drei abgerechneten Kalendermonate. Während der Mutterschutzfrist müssen Sie zudem keine Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung bezahlen, sofern Sie pflichtversichert sind. Sind Sie freiwillig in einer gesetzlichen Kasse versichert, entfallen die Beiträge nur dann, wenn Sie in dieser Zeit bei Ihrem Ehemann familienversichert sind. Sie müssen z. B. einen Minimalbeitrag entrichten, wenn Ihr Mann privat versichert ist.

Privat versicherte Frauen erhalten meist weniger Mutterschaftsgeld

Private Krankenversicherungen zahlen in der Regel nicht während der Mutterschutzfrist. Die private Krankentagegeld-Versicherung greift meist nicht, denn Schwangerschaft und Geburt sind keine Krankheit, deswegen stehen Ihnen während der Mutterschutzfrist darauf keine Leistungen zu. Als „Ersatz“, weil Ihre private Kasse im Mutterschutz keinen Tagessatz bezahlt, bekommen Sie auf Antrag einmalig 210 vom Bundesversicherungsamt (siehe unten). Ihr Arbeitgeber zahlt zwar während der Mutterschutzfrist, berechnet seinen Zuschuss aber so, als wären Sie gesetzlich versichert und bekämen den üblichen Kassensatz. Daher fehlen Ihnen pro Tag 13 € Ihres Gehaltes, also pro Monat etwa 390 €. Außerdem gibt es noch einen finanziellen Nachteil: Während der Mutterschutzfrist müssen Sie meist regulär die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung weiterbezahlen. Selbstständige Mütter müssen in dieser Zeit auch den üblichen Beitrag zur Rentenversicherung bzw. zu entsprechenden privaten Versicherungen entrichten. Sind Sie in einem Angestelltenverhältnis beschäftigt, fallen die Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung weg, allerdings auch der Arbeitgeberanteil zur privaten Krankenversicherung, sodass Sie diesen Beitrag in voller Höhe selbst tragen müssen.

Wichtig für die spätere Elternzeit:

Mütter, die privat krankenversichert sind (aber auch freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse Versicherte, sofern nicht die Familienversicherung des gesetzlich versicherten Ehemannes greift), müssen weiter Krankenversicherungsbeiträge bezahlen – und zwar auch den bisher vom Arbeitgeber übernommenen Anteil!

Regelungen zum Mutterschaftsgeld für Arbeitslose, Minijobberinnen und Hausfrauen

Sind Sie arbeitslos, beziehen Arbeitslosengeld I oder II und sind gesetzlich krankenversichert, bekommen Sie Mutterschaftsgeld von Ihrer Krankenkasse bezahlt. Es ist so hoch wie Ihr bisheriges Arbeitslosengeld. Arbeiten Sie in einem Minijob (400-Euro-Job), bekommen Sie auf Antrag als Mutterschaftsgeld einmalig 210 € vom Bundesversicherungsamt (siehe unten). Sind Sie als Hausfrau nicht erwerbstätig, gibt es leider kein Mutterschaftsgeld.

Das müssen Sie beim Antrag für Mutterschaftsgeld beachten

Das Mutterschaftsgeld gibt es nur auf Antrag: Sind Sie gesetzlich krankenversichert, wenden Sie sich zur Beantragung des Mutterschaftsgeldes an Ihre Krankenkasse. Sind Sie privat krankenversichert oder haben Sie einen Minijob, ist das Bundesversicherungsamt zuständig. Bundesversicherungsamt, Mutterschaftsgeldstelle, Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn, www.mutterschaftsgeld.de, Telefon 0228/6 19 18 88 (Montag bis Freitag 9 bis 12 Uhr, Donnerstag zusätzlich 13 bis 15 Uhr), Fax 0228/6 19 18 77.
Beantragen Sie das Mutterschaftsgeld möglichst frühzeitig. Sie benötigen dafür eine Bescheinigung des behandelnden Arztes, die den voraussichtlichen Geburtstermin enthält. Diese Bescheinigung darf Ihnen maximal sieben Wochen vor dem erwarteten Entbindungstermin ausgestellt werden. 

Weitere Informationen zum Mutterschutz sowie zum Mutterschaftsgeld finden Sie z. B. unter www.bmfsfj.de/Kategorien/Publikationen/Publikationen,did=3156.html.

Bookmark bei: Mr. Wong Bookmark bei: Del.icio.us Artikel '<a href="familienfinanzen/staatliche-hilfen-fuer-familien/art/tipp/staatliche-hilfen-fuer-familien-mutterschaftsgeld.html?tx_ttnews%5Bday%5D=&amp;cHash=e90ce58ba050af9126325c374da19513" rel="bookmark" title="Permanent Link: Staatliche Hilfen für Familien: Mutterschaftsgeld">Staatliche Hilfen für Familien: Mutterschaftsgeld</a>' ausdrucken Artikel '<a href="familienfinanzen/staatliche-hilfen-fuer-familien/art/tipp/staatliche-hilfen-fuer-familien-mutterschaftsgeld.html?tx_ttnews%5Bday%5D=&amp;cHash=e90ce58ba050af9126325c374da19513" rel="bookmark" title="Permanent Link: Staatliche Hilfen für Familien: Mutterschaftsgeld">Staatliche Hilfen für Familien: Mutterschaftsgeld</a>' weiterempfehlen

Kostenlose Tipps zum Thema "Staatliche Hilfen für Familien" per E-Mail

Sollen wir Sie mit neuen Tipps und Artikeln zum Thema "Staatliche Hilfen für Familien" kostenlos per E-Mail auf dem Laufenden halten?

E-Mail:
Datenschutz
ENL-0002-GEN

Weitere Tipps zum Thema "Staatliche Hilfen für Familien"

Unterstützung für Alleinerziehende

Die neuesten Kommentare zu diesem Artikel:

Sagen Sie Ihre Meinung und schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel!
Lernen und Fördern mit Spaß
Die besten Tipps für die Gesundheit und Erziehung Ihres Kindes:
  • Wie Sie Infekte, Kinderkrankheiten und Beschwerden natürlich, sanft und wirksam behandeln
  • Wie Sie das Immunsystem Ihres Kindes in Bestform bringen
  • Reden Sie mit Ihrem Kind - aber richtig! Welche Worte im Alltag kleine Wunder bewirken
  • Grenzen setzen - warum das schon bei Kleinkindern so wichtig ist
  • ... und vieles mehr!
Jetzt GRATIS testen

 Bitte nehmen Sie mich 30 Tage lang kostenlos in diesen umfassenden Beratungsservice auf. Wenn ich Ihnen innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der ersten Test-Ausgabe keine gegenteilige Mitteilung mache, möchte ich "Gesundheit und Erziehung für mein Kind" regelmäßig erhalten und nutzen. Ich erhalte 30% Kennenlern-Rabatt in den ersten 6 Monaten und bezahle für die ersten 6 Ausgaben nur je 6,86 Euro. Ab der siebten Ausgabe beträgt mein Beitrag dann 9,80 Euro pro Ausgabe. Pro Jahr erscheinen 12 Ausgaben sowie 4 Spezialreports zu Schwerpunkthemen. Den Bezug kann ich jederzeit beenden. Eine kurze schriftliche Mitteilung genügt.

Anrede: *
 
Vorname: *
Nachname: *
Straße und Hausnr.: *
Postleitzahl: *
Stadt: *
Land: *
E-Mail-Adresse: *
Ggf. nach dem Testzeitraum anfallende Beträge zahle ich per:
Kreditinstitut: *
Bankleitzahl: *
Kontonummer: *

Sie können diese Einwilligung jederzeit durch eine formlose Nachricht widerrufen.

meine Adresse für zukünftige Anforderungen merken
KG5905
Datenschutz
SSLDieses Formular wird über eine gesicherte SSL-Verbindung übertragen.
GRATIS: "So entdecken und fördern Sie die Talente Ihres Kindes" und "Erste HIlfe bei Klassenarbeiten"
Amicella Network
t
t

Anzeige

t
t

Erziehungstipps per E-Mai

Über welche Themen möchten Sie von uns regelmäßig und gratis informiert werden?
Datenschutz-Hinweis
An diese E-Mail-Adresse senden wir Ihren Newsletter.
Wir geben Ihre E-Mail-Adresse niemals an Dritte weiter.
Sie können sich jederzeit über einen Link abmelden.

Elternwissen.kompakt

Ihr medizinisch-pädagogisch kompetenter Ratgeber zu Gesundheits- und Erziehungsthemen!


Elternwissen.Lerntipps

Pisa war gestern - Ab jetzt blüht Ihr Kind in der Schule richtig auf!
t
t

Nettes aus Kindermund :)

Trockenes Wetter: Heute Morgen verließen wir bei dickem Nebel das Haus. Meine Tochter Ira (3 Jahre) fragte: „Warum ist das so staubig?“