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Sicherheit auf der Straße
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Verfasst am: 19.02.2010 [12:10]
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Eva
Junior
Themenersteller
Dabei seit: 04.06.2008
Beiträge: 5
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Hi, bei uns in der Neubau-Siedlung ist es normal, das die Kinder alleine unterwegs sind. Ab 3,5 jahren haben sie keine Aufsicht mehr und machen was sie wollen. Hier werden die Kids auch schon stundenlang von heulenden Eltern gesucht oder werden oftmals "fast" überfahren. Wohl gemerkt, das sind Kleinkinder, die alleine unterwegs sind, ohne ältere Kids, o.ä. Meine Kids werden im Nov 4 aber ich lasse sie nicht alleine auf der Straße spielen - bin deswegen eher der Außenseiter, behüte meine Kinder wohl zu sehr. Aber das ist doch nicht falsch, oder? Wenn die anderen Kinder bei uns auftauchen und spielen wollen, rufe ich in der Regel die Eltern an und sage dann Bescheid. Habe jetzt aber schon die Erfahrung gemacht, das es den Eltern nervt, das ich ständig anrufe. Heute habe ich es mal nicht gemacht und der Junge (4,5 Jahre) war 2 Stunden bei uns. Mein Mann hat ihn dann zum Mittagessen nach Hause gebracht (bringe die Kinder immer nach dem Spielen nach Hause) und der Vater sagte nur "ach - bei Euch war er". Wobei die Anwohner-Kinder nicht oft bei uns sind, denn ich versuche den Konakt derzeit noch zu vermeiden, nicht das unsere irgendwann bei denen zu Besuch ohne Aufsicht sind. Aber ich frage mich immer wieder, wie man Kinder mit 3 -4 Jahren unbeaufsichtigt auf der Straße spielen lassen kann. Das ist doch unverantwortlich???? Oder nehme ich meinen Kindern die Freiräume, indem ich sie zu sehr behüte? Grüße Eva [Dieser Beitrag wurde 2mal bearbeitet, zuletzt am 19.02.2010 um 12:28.] |
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Verfasst am: 19.02.2010 [19:36]
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AndreaSchmelz
Super-Nanny
Dabei seit: 31.03.2008
Beiträge: 1612
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Liebe Eva, Sie sind mit Sicherheit keine "Glucke", die übervorsichtig ist, wenn Sie Ihre 3-jährigen Kinder nicht alleine ohne Aufsicht draußen spielen lassen. Allenfalls in einem abgegrenzten, eingezäunten Bereich, in dem keine Autos fahren, kann man es aus meiner Sicht verantworten, 3-jährige Kinder draußen spielen zu lassen und alle 10 bis 15 Minuten nach ihnen zu sehen. Andernfalls würden Sie sogar Ihre Aufsichtspflicht verletzen. Hier ein paar Links zu Seiten, die aktuelle Urteile dazu enthalten: www.aufsichtspflicht.de/knowhow/rechtsprech/allgemein.htm www.aufsichtspflicht.de/knowhow/rechtsprech/verkehr.htm www.rechtsanwaltdrpalm.de/haftung.htm Es gibt z.B. Urteile, die die Eltern einer Vierjährigen, die Autos verkratzt hat, wegen Verletzung der Aufsichtspflicht veruteilen. Das Landgericht Lüneburg verurteilte die Eltern zum Ersatz des Schadens, da Kinder in diesem Alter noch eine umfangreiche Beaufsichtigung benötigen. Der ständige Blickkontakt zu dem Kind - allenfalls für jeweils fünf Minuten unterbrochen - reiche nicht aus. Hier geht es zwar um einen Schaden, den das Kind angerichtet hat, und nicht um Schaden, den ein Kind genommen hat, weil es nicht ordentlich beaufsichtigt wurde. Aber die Fähigkeiten von Kindern in diesem Alter, auf sich selbst aufzupassen, sind eben noch sehr limitiert! Ich persönlich habe meine Kinder erst im Alter von 6 Jahren zu zweit für eine Stunde (ohne meine Aufsicht) auf den nahegelegenen Spielplatz gelassen, habe sie aber hinbegleitet und wieder abgeholt. Herzliche Grüße Ihre Andrea Schmelz Hat Frau Dr. Schmelz Ihnen schon einmal bei einem Problem weitergeholfen? Unterstützen Sie bitte Frau Dr. Schmelz und das Elternwissen-Team und werden Sie Fan von Elternwissen.com und empfehlen Sie unsere Seite Ihren Freunden weiter!
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