Was Sie über Schulveranstaltungen wissen sollten

Schulveranstaltungen wie Wanderungen und Klassenfahrten sind ein wichtiger Bestandteil der Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Schule. Lesen Sie hier, was Sie als Eltern über schulische Veranstaltungen wissen sollten. 

Inhaltsverzeichnis

Infos über schulische Veranstaltungen

Bei Schulwanderungen und Klassenfahrten handelt es sich um schulische Veranstaltungen, die nicht überwiegend touristischen Charakter haben dürfen. Je nach Klassenstufe oder Alter der Schülerinnen und Schüler gibt es unterschiedliche Schulveranstaltungen, die sich hauptsächlich über den zeitlichen Umfang definieren. Hier die bekanntesten:

  • Erkundungsgänge sind Schulveranstaltungen für die Grundschule oder die Förderstufe, die einen Umfang von vier Stunden nicht überschreiten.
  • Wandertage als schulische Veranstaltungen dienen dem Kennenlernen von Natur, Kultur und Landschaft der näheren Umgebung; sie erstrecken sich in der Regel über einen Tag.
  • Klassenfahrten sind mehrtägige Schulveranstaltungen, die Unterrichtsinhalte ergänzen und den Gemeinschaftssinn der Klasse stärken sollen.
  • Studienfahrten in der Schule sind mehrtägige Exkursionen der ganzen oder eines Teils der Klasse mit dem Ziel, bedeutsame Städte/Gegenden im In- oder Ausland kennen zu lernen.

Über die entsprechenden Richtlinien der Kultusministerkonferenz (KMK) für schulische Veranstaltungen können Sie sich auf dem Bildungsserver unter http://www.kultus-mv.de/_sites/bibo/richtlinien/schule/schulwanderungen.pdf informieren. Wie die Richtlinien für Schulveranstaltungen in den einzelnen Bundesländern umgesetzt werden, können Sie auf dem jeweiligen Bildungsserver nachlesen.

Wie ist mein Kind bei Schulveranstaltungen versichert?

Da es sich bei allen oben genannten Ausflügen um schulische Veranstaltungen handelt, gilt für Schülerinnen und Schüler staatlicher wie privater Schulen bei Schulunfällen ein kostenloser gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Versichert sind dabei der gesamte Unterricht inklusive der Pausen, alle schulischen Veranstaltungen sowie der Schulweg von und zu schulischen Veranstaltungen.

Dazu gehören folgende Schulveranstaltungen:

  • Wanderungen            
  • Lerngänge
  • Jahresausflüge                       
  • Klassenfahrten
  • Schullandheimaufenthalte                
  • Betriebsbesichtigungen 
  • Betriebspraktika        
  • Sportveranstaltungen (wie z. B. Sommer-/Winterbundesjugendspiele, Schulsporttage, Schwimmbadbesuche oder „Jugend trainiert für Olympia“)

Und wenn etwas während Schulveranstaltungen passiert?

Solange Ihr Kind direkt in der Schule oder bei einer schulischen Veranstaltung einen Unfall hat, muss das von der Schule selbst dem Versicherungsträger gemeldet werden. Passiert der Unfall auf dem Schulweg, müssen Sie als Eltern dies umgehend der Schule mitteilen, die dann den zuständigen Versicherungsträger benachrichtigt. Ist ein Arztbesuch während einer schulischen Veranstaltung notwendig, müssen Sie darauf hinweisen, dass es sich um einen Schulunfall oder einen Schulwegunfall handelt. In der Regel werden Sie als Eltern bei der Untersuchung auch danach gefragt. Viele Unfälle geschehen jedoch in der Freizeit und nicht bei schulischen Veranstaltungen, so dass eine private Kinderunfallversicherung auch eine sinnvolle Investition ist.

Mein Tipp
Schließen Sie für Ihr Kind zusätzlich eine private Unfallversicherung ab. Wichtig ist eine ausreichend hohe Versicherungssumme von mindestens 80.000€. Nachdenken sollten Sie auch über eine private Haftpflichtversicherung. Sie gilt für die ganze Familie und kommt zum Beispiel auch für Schäden auf, die Ihr Kind seinen Mitschülerinnen und Mitschülern ungewollt zufügt.