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Internet-Versicherungen für Familien
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Familienversicherung gegen Betrug im Internet: Lohnt sich das?

Versicherungen für Familien

Gerade Familien mit jugendlichen Kindern könnten das Problem kennen: Es flattert eine Abmahnung ins Haus, weil das Kind mutmaßlich nicht ganz legale Dinge, wie Filme zu streamen, im Internet getan hat. Doch was, wenn diese Anschuldigungen nicht wahr sind? Versicherer bieten Schutz gegen Betrug und Identitäts- und Datendiebstahl an. Doch lohnt sich das wirklich? 

Dr. Dietmar Kowertz: Verbraucherschutz-Experte
Expertenrat von 
Dr. Dietmar Kowertz, Verbraucherschutz-Experte

Ihre Familie bekommt eine teure Abmahnung, weil Sie angeblich Musik oder Fotos aus dem Internet illegal heruntergeladen haben? Ihrer Familie ist ein großer finanzieller Schaden entstanden, weil persönliche Daten von Ihrem PC ausspioniert worden sind? Ein Foto von Ihnen oder einem Familienmitglied, das im Internet auf dubiosen Seiten kursiert, wird trotz Ihres Einspruchs nicht gelöscht? Solche Dinge passieren leider tagtäglich. Wäre es nicht hilfreich, eine Familienversicherung abzuschließen, die in diesen Fällen Ihre Auslagen bzw. Verluste ersetzt und Ihnen zu Ihrem Recht verhilft?

Was versichern Internet-Versicherungen für Familien?

Das fragte sich die Versicherungswirtschaft auch und offeriert seit Kurzem Policen, die Internet-Geschädigten in solchen Fällen zur Seite stehen sollen. Anbieter wie Arag, D.A.S., DEVK und Jurapartner bieten zu Monatsbeiträgen zwischen 3 und 26 Euro Identitätsschutz, Schutz gegen Abo-Fallen, Cyber-Mobbing und Rufschäden. Gerade diese Dinge passieren in Haushalten mit Kindern, die noch nicht auseinanderhalten können, ob Angebote möglicherweise dubios sind, oder naiv und unwissend eine Abofalle abschließen. Die ganze Familie leidet darunter und muss unter Umständen tief in die Tasche greifen. Eine Versicherung gegen so etwas, wäre tatsächlich hilfreich.

Problem jedoch: In den allermeisten Fällen sind und bleiben die Datendiebe anonym und agieren vom Ausland aus, können also gar nicht für Regressforderungen in Anspruch genommen werden. Dann existiert juristisch auch kein Versicherungsfall – und Geld zurück gibt’s schon gar nicht.

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