So verhindern oder beseitigen Sie Schimmelpilzbefall im Kinderzimmer

Schimmelpilze sind gesundheitsschädlich und können bei Ihrem Baby oder Kleinkind Allergien auslösen. Daher ist es besonders wichtig, eine Schimmelbildung im Kinderzimmer zu verhindern und im Notfall zu beseitigen. Wie das geht, lesen Sie hier. 

Inhaltsverzeichnis

Babys und Kinder vor Schimmelbefall schützen

  • Riecht es in der Wohnung muffig oder modrig, obwohl auf den ersten Blick kein Schimmel zu entdecken ist, sollten Sie hier suchen:
    • hinter Holzverkleidungen, Abdeckungen und großen Möbelstücken (besonders an Außenwänden),
    • unter Fußbodenbelägen bzw. Teppichböden, unter Matratzen (vor allem bei schlechter Belüftung von unten und stark schwitzendem Schläfer! Latexmatratzen sind besonders gefährdet) und in Polstermöbeln,
    • in allen Räumen mit vermehrter Luftfeuchtigkeit wie Bad, Küche, Keller,
    • alle Fliesenfugen, Fensterstöcke und Fensterbretter, Zimmerecken an Außenwänden kontrollieren,
    • Topfpflanzen, Kühlschränke, Luftbefeuchter und Klimaanlagen inspizieren.
  • Kleinere Flächen bis 40 Quadratzentimetern können häufig selbst saniert werden. Zur Reinigung von glatten Flächen und Möbelstücken (nicht aber Matratzen und Polstern!) oder vorübergehend bis zur endgültigen Sanierung können Sie befallene Flächen mit 80-prozentigem Ethylalkohol (Ethanol) gründlich abwischen. Bewährt hat sich auch eine Mischung aus 97 Teilen Ethylalkohol (80-prozentig) und drei Teilen Salizylsäure (in der Apotheke herstellen lassen).
  • Verschimmelte Silikonfugen, Tapeten und Gipskartonplatten vollständig entfernen. Bei befallenen Wänden muss fast immer der Putz abgeschlagen werden. Lassen Sie sich aber in jedem Fall von einem Fachmann (z. B. Baubiologen) beraten.
  • Bei Sanierungsmaßnahmen sollten Allergiker möglichst nicht in der Wohnung anwesend sein. Schützen Sie sich bei der Schimmelpilzsanierung durch Schutzhandschuhe, Mundschutz sowie eine (Schutz-)Brille, nach Abschluss der Arbeiten duschen und Arbeitskleidung umgehend waschen.
  • Bei Bauschäden oder großflächigem Befall muss die Sanierung durch einen Fachmann erfolgen.