Kinderkrippe und Kindergarten: Gesicherte Kinderbetreuung
In Deutschland haben nur Kinder ab drei Jahren einen rechtlichen Anspruch auf einen Kindergartenplatz. Dafür sind Kindergartenplätze relativ leicht zu bekommen, wenn man sich nicht auf eine bestimmte Kindertagesstätte festlegt oder unbedingt einen Ganztagesplatz benötigt. Krippenplätze für Kinder unter drei Jahren sind hingegen Mangelware – zumindest in den alten Bundesländern. Sie sollten also schon möglichst früh bei den Krabbelgruppen und Kinderkrippen in Ihrer Umgebung anfragen. Oft kann auch das Jugendamt weiterhelfen. Wenn Sie selbst tätig werden und Kinderbetreuung im Rahmen einer Elterninitiative organisieren wollen, finden Sie Unterstützung bei der Bundesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen e.V. (www.bage.de). In einer Kinderkrippe oder im Kindergarten wird Ihr Kind von ausgebildeten Erzieherinnen und Kinderpflegerinnen betreut. Von Vorteil ist auch die sichere und zeitlich in vielen Fällen umfangreiche Betreuung. Die Kosten für die Kinderbetreuung in der Kinderkrippe oder im Kindergarten sind abhängig vom zeitlichen Rahmen und von Ihrem Einkommen. Eltern mit niedrigem Einkommen müssen eventuell überhaupt nichts bezahlen. Außerdem schwanken die Sätze je nach Bundesland und Träger der Einrichtung zwischen 50 und 500 € pro Monat.
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Bei geringem Einkommen haben Eltern Anspruch auf „wirtschaftliche Jugendhilfe“. Diese kann beim zuständigen Jugendamt beantragt werden. Dann werden die notwendigen Betreuungskosten für Kindergarten, Kinderkrippe oder Tagesmutter übernommen. |
Tagesmutter: Individuelle Kinderbetreuung in der Kleingruppe
Bei einer Tagesmutter wird Ihr Nachwuchs im kleinen Kreis privat betreut und hat immer dieselbe Bezugsperson, was gerade für die Kleinsten ratsam ist. Meistens besteht die Gruppe aus maximal fünf Kindern. Sie können die Betreuungszeiten mit der Tagesmutter individuell vereinbaren. Problematisch kann es allerdings werden, wenn die Tagesmutter krankheitsbedingt ausfällt. Dann müssen Sie rasch für eine Ersatzbetreuung sorgen. Allerdings braucht eine Tagesmutter bislang keine geregelte Berufsausbildung. Erst wenn sie mehr als drei Kinder betreut, ist eine Pflegeerlaubnis vom Jugendamt erforderlich. Der Tagesmütter- Bundesverband für Kinderbetreuung in Tagespflege e.V. vergibt für einen erfolgreich abgeschlossenen Lehrgang mit 160 Unterrichtsstunden zu allen relevanten Themen ein Zertifikat. Achten Sie darauf, eine derart qualifizierte Tagesmutter zu finden. Wenn Sie eine Tagesmutter suchen, können Sie beim Jugendamt, bei Wohlfahrtsverbänden oder bei einem der Tagesmüttervereine nachfragen. Informationen erhalten Sie unter www.handbuch-kindertagespflege.de oder beim Tagesmütter-Bundesverband (www.tagesmuetter-bundesverband.de).
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Die Kosten für die Betreuung Ihres Kindes bei einer Tagesmutter können Sie individuell aushandeln. Der Tagesmütter-Bundesverband empfiehlt einen Stundensatz von 5,50 €. Darin sind alle Kosten enthalten, auch für das Essen. |
Au-pair: Unterstützung in der Kinderbetreuung
Wenn Sie anderen Kulturen gegenüber aufgeschlossen sind und ein freies Zimmer übrig haben, kann ein Au-pair Sie in der Kinderbetreuung unterstützen. Doch gibt es hier einiges zu beachten: Ein Au-pair darf maximal sechs Stunden pro Tag (maximal 30 Stunden wöchentlich) Kinder betreuen und leichte Hausarbeit verrichten. Es hat Anspruch auf
- freie Unterkunft und Verpflegung,
- vier Wochen bezahlten Urlaub,
- ein monatliches Taschengeld von 260 €,
- die Teilnahme an zwei Sprachkursen innerhalb von zwölf Monaten (von der Gastfamilie bezahlt),
- eine Monatskarte für den öffentlichen Nahverkehr (20 bis 40 € monatlich),
- eine Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung (30 bis 40 € monatlich, von der Gastfamilie bezahlt).
Ein Au-pair bleibt für längstens zwölf Monate in der Gastfamilie, sodass nach spätestens einem Jahr ein Wechsel der Betreuungsperson erforderlich wird. Außerdem haben Au-pairs keine pädagogische Ausbildung und anfangs nicht selten Schwierigkeiten mit der deutschen Sprache. Wenn Sie ein Au-pair suchen, sollten Sie sich auf www.guetegemeinschaft-aupair.de informieren. Unter der Gütegemeinschaft Au-pair e.V. haben sich 63 streng überprüfte, seriöse Vermittlungsagenturen zusammengeschlossen. Auch folgende professionellen Organisationen vermitteln Au-pairs: Au-pair Society (www.au-pair-society.org), International Au-pair Association (www.iapa.org), oder Sie suchen in der Datenbank von www.au-pair-agenturen.de.
Kinderfrau: Ganz auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten, aber teuer
Eine Kinderfrau kommt zu Ihnen nach Hause und betreut dort Ihr Kind bzw. Ihre Kinder, was Ihnen als Eltern die Organisation erleichtert. Sie rechnet sich insbesondere dann, wenn Sie mehrere Kinder haben. Nachteilig ist – wie bei der Tagesmutter –, dass Sie im Krankheitsfall selbst für Ersatz sorgen müssen. Der Umfang der Kinderbetreuung kann frei verhandelt werden, ebenso der Stundenlohn, der zwischen 7,50 und 10 € beträgt. Doch damit ist häufig noch nicht alles bezahlt. Wenn Sie für die Kinderbetreuung eine Kinderfrau anstellen, werden Sie zum Arbeitgeber – mit allen damit verbundenen Pflichten (arbeitsrechtliche Bestimmungen usw.).
Relativ einfach liegt der Fall, wenn Ihre Kinderfrau als Minijobberin auf 400-Euro-Basis bei Ihnen arbeitet. Dann müssen Sie sie lediglich per „Haushaltsscheck“ bei der Minijob-Zentrale anmelden (weitere Informationen unter www.minijobzentrale.de).
Ihre Kinderfrau bekommt den Arbeitslohn komplett ausgezahlt, Sie als Arbeitgeber müssen darüber hinaus zusätzliche Abgaben an die Minijob-Zentrale entrichten (werden halbjährlich von Ihrem Konto abgebucht). Diese betragen pauschal 13,7 Prozent vom Arbeitslohn. Etwas komplizierter wird es, wenn Ihre Kinderfrau mehr als 400 € verdient:
- Melden Sie sich beim Arbeitsamt als Arbeitgeber und lassen Sie sich eine Betriebsnummer geben.
- Rufen Sie die Krankenkasse Ihrer Kinderfrau an und lassen Sie sich auch dort als Arbeitgeber registrieren. Erkundigen Sie sich nach dem Beitragssatz.
- Setzen Sie sich mit Ihrem Finanzamt in Verbindung, denn dorthin müssen Sie die einbehaltene Lohnsteuer Ihrer Kinderfrau abführen. Lassen Sie sich die Beträge für Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer für ihr Bruttogehalt nennen. Sie können sich die Steuer auch mit dem Lohnsteuerrechner auf www.steuertipps.de („Lohnsteuerrechner“ in die Suchfunktion eingeben) ausrechnen lassen.
- Berechnen Sie bei der Gehaltsabrechnung vom Bruttogehalt den Beitrag für die
– Krankenversicherung (13 bis 15,5 Prozent),
– Pflegeversicherung (1,7 Prozent, Kinderlose
+ 0,25 Prozent, die selbst zu tragen sind),
– Arbeitslosen-Versicherung (4,2 Prozent) und
– Rentenversicherung (19,9 Prozent).
Teilen Sie die Summe durch zwei. Die Hälfte ziehen Sie der Kinderfrau ab, die andere Hälfte (macht etwas mehr als 20 Prozent vom Bruttolohn aus) legen Sie als Arbeitgeber dazu. Überweisen Sie den gesamten Betrag an die Krankenkasse. Ziehen Sie vom Bruttolohn neben den anteiligen Sozialbeiträgen auch die Lohnsteuer ab und überweisen Sie das Nettogehalt an Ihre Kinderfrau. - Melden Sie Ihre Kinderfrau bei der gesetzlichen Unfallversicherung an. Informationen dazu finden Sie unter www.rguvv.de (Rubrik „Versicherte“, „Private Haushaltshilfen“). Sie zahlen für den Versicherungsschutz einen jährlichen Beitrag in Höhe von 30 €. Bedenken Sie, dass Ihre Kinderfrau Anspruch auf bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall hat!
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Sollten Sie sich dafür entscheiden eine Kinderfrau einzustellen, fällt es schwer bei der Kinderbetreuung zu sparen. Allerdings hat eine Kinderfrau den Vorteil, dass nur selten ein Wechsel der Betreuungsperson erforderlich ist. |








