Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsverfallsdatum: Das sollten Sie darüber wissen
Nicht gleich wegwerfen!
1. „Mindestens haltbar bis ...“
Das EU-Recht schreibt die Kennzeichnung verpackter Lebensmittel mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) vor. Es gibt an, bis zu welchem Zeitpunkt das ungeöffnete und sachgerecht gelagerte Lebensmittel ohne wesentliche Geschmacks- und Qualitätseinbußen sowie gesundheitliches Risiko verzehrt werden kann.
Das bedeutet explizit nicht, dass es danach verdorben ist.
Häufig ist die Nahrung auch Tage oder Wochen nach Ablauf des MHD noch genießbar. Vor dem Essen ist es jedoch sinnvoll, das geöffnete Produkt mit den Augen, der Nase und der Zunge zu überprüfen. Sieht das Produkt nach dem Auspacken wie üblich aus, riecht es normal und schmeckt bei vorsichtigem Probieren nicht ungewöhnlich, sollte der Verzehr risikolos möglich sein.
2. „Verbrauchen bis ...“
Das Verbrauchsdatum dagegen steht für den letzten Tag, an dem ein Lebensmittel verwendet oder verspeist werden kann. Nach diesem Datum gehört es in den Abfall, weil sich durch mikrobiologische Prozesse Krankheitserreger bilden können und eine Gesundheitsgefährdung, etwa durch eine Lebensmittelvergiftung, dann nicht mehr auszuschließen ist. Deswegen darf ein Nahrungsmittel (wie z. B. Hackfleisch) nach Ablauf dieses Tages nicht mehr verkauft werden. Laut Gesetz ist bei „sehr leicht verderblichen Lebensmitteln, die nach kurzer Zeit eine unmittelbare Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen könnten“, das Verbrauchsdatum anstelle des MHD anzugeben. Auf den Verpackungen dieser Produkte müssen außerdem die Angabe „verbrauchen bis …“ und die Lagerbedingungen zu finden sein.
Bundesernährungsminister will Verbrauchsdatum auf allen Lebensmitteln
Bislang werden vor allem Fleischprodukte, geräucherter Fisch und Salate mit einem Verbrauchsdatum gekennzeichnet. Nun will Bundesernährungsminister Christian Schmidteinen Schritt weitergehen und das „Verbrauchsverfallsdatum“ zusätzlich zum MHD vermerken. Im Gegenzug will er für Lebensmittel wie Nudeln oder Kaffee, die im Grunde nicht schlecht werden, das Haltbarkeitsdatum auf der Verpackung abschaffen.
Die häufigsten Fragen und Antworten zu MHD und Verbrauchsdatum
Kann ich Lebensmittel nach Ablauf des MHDs noch essen?
Grundsätzlich ja. Es kommt allerdings auf das Lebensmittel an und wie lange das MHD bereits überschritten ist. Milchprodukte sind oft noch mehrere Tage oder länger haltbar, Marmelade oft einige Monate. Für Fleisch und Frischwurst gilt das natürlich nicht.
Wie kann ich sichergehen, dass Lebensmittel mit abgelaufenem MHD noch gut sind?
Benutzen Sie all Ihre Sinne: Sieht es schon schimmelig aus, hat sich Gas in der Verpackung gebildet, ist der Deckel gewölbt, riecht es komisch oder schmeckt sauer (zum Beispiel Milch)? Dann: Finger weg! Auch Flüssigkeit in der Verpackung sowie weiche Stellen, Farbveränderungen oder Prickeln auf der Zunge sind Anzeichen dafür, dass das Lebensmittel lieber entsorgt werden sollte.
Dürfen Lebensmittel, wenn das MHD oder das Verbrauchsdatum überschritten ist, noch verkauft werden?
Nach Ablauf des MHD ist die Ware nicht automatisch verdorben. Sie darf noch verkauft werden, wenn sie einwandfrei ist. Die Verantwortung dafür trägt der Lebensmittelunternehmer, der die Ware in Verkehr bringt. Nach dem Ablauf des Verbrauchsdatums darf das Lebensmittel nicht mehr verkauft werden.