Müssen Strafen sein? - So handeln Sie richtig!
Auszeit
Manchmal braucht ein kleiner Wüterich die Gelegenheit, sich selbst etwas „abzukühlen“. Wenn eine Ermahnung und evtl. die beschriebenen logischen Folgen bei einem Fehlverhalten nicht zum Erfolg geführt haben, lassen Sie Ihr Kind für 1 bis 2 Minuten ruhig in Ihrer Nähe sitzen (im Laufstall, auf einer Decke am Boden oder auf einem Stuhl), ohne ihm Aufmerksamkeit zu schenken. Erklären Sie Ihrem Kind genau, was Sie von ihm erwarten, z. B. „Weil du deine/n kleine/n Schwester/Bruder geschlagen hast, setzt du dich für 2 Minuten ruhig hier hin. Du darfst erst weiterspielen, wenn du dich für 2 Minuten ruhig verhalten hast.“ Dass Ihr Kind evtl. noch keinen Zeitbegriff hat, stört nicht weiter. Bleibt Ihr Kind zwar sitzen, ist aber nicht gleich ruhig, so zählt die Zeit erst ab dem Augenblick, in dem Ihr Kind sich tatsächlich beruhigt hat.Bleibt Ihr Kind nicht sitzen oder brüllt es wie am Spieß, muss es das Zimmer verlassen. Begleiten Sie es in einen möglichst langweiligen, ungefährlichen, aber nicht angsteinflößenden Raum (z. B. das Schlafzimmer; Kinderzimmer mit viel Spielzeug, dunkle Räume oder Keller sowie Räume mit gefährlichen Gegenständen sind ungeeignet). Hier muss es solange allein bleiben, bis es sich beruhigt und anschließend für 1 bis 2 Minuten ruhig verhalten hat. Sie können die Türe ruhig offen lassen, sofern Ihr Kind im Zimmer bleibt. Läuft es aus dem Raum oder randaliert es, schließen Sie die Türe.