Lese-Rechtschreibschwäche: So erkennen Sie sie bei Ihrem Kind

Aller Anfang ist schwer – und auch Ihr Kind wird das Lesen und Schreiben wahrscheinlich nicht einfach so aus dem Ärmel schütteln. Lesen Sie hier, wie Sie erkennen, ob Rechtschreibfehler und Leseunlust zum ganz normalen Entwicklungsprozess gehören oder ob sie Anzeichen einer Lese-Rechtschreibschwäche sind. 

Inhaltsverzeichnis

Lese-Rechtschreibschwäche frühzeitig erkennen und behandeln lassen

„Zum Geburtstak wil ich ein gälbes varad.“ Wenn Ihr Kind Ihnen am Ende des ersten Schuljahres ganz stolz so einen frei geschriebenen Satz präsentiert, sollten Sie nicht erschrecken und sofort eine Lese-Rechtschreibschwäche bei Ihrem Kind vermuten. Im Gegenteil: Ihr Kind hat aus den gehörten Lauten einen Text geschrieben, der sich beim lauten Vorlesen durchaus selbst erklärt. Es hat das Prinzip verstanden, nach dem Laute in zugehörige Zeichen umgesetzt werden. Lediglich die Besonderheiten der Schriftsprache, nämlich Ableitungen, Grammatik, Regeln und die Ausnahmen, kennt es noch nicht.

Handelt es sich bei dem obigen Text allerdings um die Hausaufgaben, sollten Sie ein Lehrergespräch suchen und über die Rechtschreibsicherheit Ihres Kindes sprechen. Bei Hausaufgaben handelt es sich immer um eine Wiederholung des im Unterricht vermittelten Stoffs – Ihr Kind sollte sie in der Regel allein machen können. Treten trotz geübter Texte noch so viele Fehler auf, weist dies auf grundlegende Schwierigkeiten, evt. auch auf eine Lese Rechtschreibschwäche hin. Wenn Sie gar merken, dass Sie – anders als in dem Beispiel oben – die Wörter, die Ihr Kind geschrieben hat, gar nicht sinnvoll entziffern können, sollten Sie besonders aufmerksam werden. Stellen Sie darüber hinaus fest, dass Ihr Kind nicht gerne liest und sich beim Erlernen und Behalten der Buchstaben von Anfang an schwer tut, braucht es möglicherweise mehr Unterstützung als andere, da in diesem Fall eine Lese-Rechtschreibschwäche naheliegend ist.

Lese-Rechtschreibschwäche: Wie unterstütze ich mein Kind am besten?

Kinder mit einer Lese-Rechtschreibschwäche benötigen viel Rückhalt und Unterstützung von Eltern und Lehrern. Um ähnliche Leistungen wie ihre Klassenkameraden zu erbringen, benötigen sie sehr viel mehr Zeit und Training: Das kostet Energie und Motivation. Kinder mit Lese-Rechtschreibschwäche brauchen deshalb besonders viel Hilfe in Form von Lob und Anerkennung. Da das Selbstbewusstsein der Kinder oft schon vor der Diagnose der Lese-Rechtschreibschwäche gelitten hat, ist es wichtig, ihre Persönlichkeit zu stärken. Ein Kind ist nie nur Schulkind, es hat immer auch Interessen, Talente und Hobbys, an denen es wachsen und sich beweisen kann. Knüpfen Sie dort an, um das Selbstwertgefühl Ihres Kindes zu steigern. Lesen und spielen Sie viel mit Ihrem Kind. Das eigentliche Arbeiten an der Lese-Rechtschreibschwäche sollte Fachleuten überlassen bleiben. Lese-Rechtschreibschwäche ist kein Ausschlusskriterium für den gymnasialen Schulzweig. Mit entsprechender Förderung und dem Notenschutz ist es in vielen Bundesländern möglich, das Abitur trotz Lese-Rechtschreibschwäche zu machen.

Lerntipp bei Lese-Rechtschreibschwäche
Es gibt eine Reihe sehr guter Förderspiele und Materialien, mit denen Sie Ihr Kind mit Lese-Rechtschreibschwäche gezielt zu Hause fördern können. Eine große Auswahl an Lernspielen und Fördermaterialien speziell für Kinder mit Lese-Rechtschreibschwäche und anderen Lernschwächen finden Sie im Online-Shop von SpielUNDLERN.

Welche Hilfen gibt es bei einer Lese-Rechtschreibschwäche?

Je nach Bundesland gelten für die Schulen unterschiedliche Regeln bezüglich der Lese-Rechtschreibschwäche. Einen Überblick finden Sie auf www.legasthenie.net  In den meisten Ländern werden Kinder mit einer Lese-Rechtschreibschwäche jedoch unter bestimmten Bedingungen von der Rechtschreibnote befreit und erhalten im Unterricht verschiedene Hilfsangebote.

An manchen Schulen werden LRS-Kurse (Lese-Rechtschreibschwäche-Kurse) angeboten, bei denen es sich aber immer um eine Gruppenförderung handelt. Manchen Kindern mit Lese-Rechtschreibschwäche hilft das, andere benötigen individuellere Unterstützung.

Ist die Förderung an der Schule für das einzelne Kind nicht ausreichend, können die Eltern mittels eines Gutachtens und eines Lehrerberichts beim örtlichen Jugendamt die Übernahme für die Kosten einer Lerntherapie nach § 35 a KJHG beantragen.

Eltern können sich beim Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie über Selbsthilfegruppen und örtliche Unterstützung informieren: www.legasthenie.net.