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Welche wichtigsten Vorgaben das Jugendschutzgesetz seit 2014 bezüglich Jugendliche und Sex macht, erfahren Sie in diesem Beitrag!
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Jugendliche und Sex: Was ist erlaubt, was verboten?

Regelungen zum Thema Sex

Das neue Jugendschutzgesetz ist 2014 herausgekommen. Wie es rechtlich mit Jugendlichen, Liebe & Sexualität aussieht und wie das Jugendschutzgesetz den Geschlechtsverkehr von Jugendlichen reglementiert, sollten auch Eltern wissen, damit Sie wissen, was man darf und was nicht und dies auch Ihren pubertierenden Kindern vermitteln können. 

Expertenrat von 
Felicitas Römer, Paar- und Familientherapeutin

Gesetzliche Regelungen für Jugendliche in der Pubertät und Sex

Das Jugendschutzgesetz hat eine sogenannte „Schutzaltersgrenze“ für Sex eingeführt. Sie soll zum Schutz des Jugendlichen vor sexuellen Übergriffen durch Erwachsene beitragen. Die „Schutzaltersgrenze“ für Sex liegt bei uns in Deutschland bei 14 Jahren.

  • Wenn zwei Jugendliche 13-Jährige miteinander Sex haben, ist das genau genommen gesetzlich verboten. Sexuelle Handlungen Volljähriger an Kindern unter 14 gelten als sexueller Übergriff („Missbrauch“). Hierfür kann – je nach Sachlage – eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren verhängt werden.
  • Wenn z. B. ein 13-jähriges pubertierendes Mädchen mit einem 14-jährigen Jungen schläft, können die Eltern Strafanzeige gegen die Eltern des 14-Jährigen erstatten. (Ob das allerdings sinnvoll ist, sei dahingestellt.)
  • Einvernehmlicher Sex zwischen jugendlichen Gleichaltrigen über 14 ist generell erlaubt. Ein Altersunterschied von etwa zwei, drei Jahren wird bei Jugendlichen in der Pubertät toleriert. So darf ein 14-jähriges Mädchen mit einem 16-Jährigen schlafen, oder ein 15-Jähriges mit einem 17-Jährigen – vorausgesetzt, beide wollen das.
  • Weiterhin gelten folgende rechtliche Bestimmungen: Sex mit Jugendlichen unter 18 Jahren ist für Jugendliche und Erwachsene verboten, wenn dabei eine Zwangslage ausgenutzt wird, etwa wenn der Betroffene betrunken, ohnmächtig oder betäubt ist.
  • Sex mit sogenannten schutzbefohlenen Personen unter 16 Jahren ist ebenfalls verboten und strafbar. Dieses Gesetz betrifft z.B. Lehrer, Chefs oder Erzieher, denen die Jugendlichen zur Erziehung, Ausbildung oder Betreuung anvertraut sind. Dazu gehören aber auch Aupair-„Eltern“, Gasteltern von Austauschschülern etc.
  • Selbstverständlich ist es auch leiblichen Eltern, Pflegeeltern und Adoptiveltern verboten, Sex mit ihren nicht volljährigen Kindern zu haben. Auch hier müssen Erwachsene mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen.
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Kommentare zu "Jugendliche und Sex: Was ist erlaubt, was verboten?"
  • Eva schreibt am 05.10.2018

    Julia ja du hast recht jedoch haben manche Mädchen schon mit z.b. 7 die 1. Periode und wenn das Mädchen sich mit einem jungen verabredet und sie dann wer weiß wieso sex haben könnte es sein das das Mädchen schwanger wird. Und davor sollte man das Kind schützen. (Dieser Fall ist sehr unwahrscheinlich ich weiß.)
  • Hammer schreibt am 13.01.2018

    Liebe Julia, jugendliche verstehen manchmal nicht dass Sex Konsequenzen hat, seelisch und auch körperlich. Daher sollten Eltern ihren Kindern unterstützen dass sie Sex auf die Ehe aufheben. Junge Leute sind auch schnell verliebt, wenn sie da jedes mal Sex miteinander haben sind sie zum Zeitpunkt der Ehe verbraucht
  • julia schreibt am 25.05.2017

    Ich finde, eigentlich jeder selbst endscheiden sollte mit wem man Sex hat. Das Gesetz sagt ab 14, aber was ist wenn jemand auch schon mit 13 Jahren Sex haben mchte, und dem Partner vertraut und auch liebt ? Sollte man den beiden Jugendlichen verbieten Sex zu haben ?! Meine Meinung dazu ist das jeder selbst endscheiden sollte mit wem und welchem Alter man Sex hat.
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