Schlechtes Schulzeugnis? Was Sie gegen ungerechte Benotung tun können

Wenn der das Schulzeugnis nicht wie erwartet ausfällt, muss die Schuld nicht immer bei Ihrem Kind liegen. Grund dafür kann möglicherweise auch die Benotung der Lehrkraft sein. Wie Sie mit ungerechter Benotung umgehen und welche Rechte Sie haben, erfahren Sie in dem folgenden Beitrag. 

Inhaltsverzeichnis

Schlechtes Schulzeugnis wegen ungerechter Benotung?

Sicher ist Ihr Kind nicht immer zufrieden mit seinen Bewertungen. Besonders wenn es in einem Test oder einer Klassenarbeit eine schlechte Benotung gab, die den Notendurchschnitt drückt, wird die Schuld gerne auf den Lehrer und seine ungerechte Behandlung geschoben. Die Vorbereitungszeit war zu kurz, andere Kinder haben mit derselben Leistung eine bessere Benotung erhalten, oder es wurde ein anderes Thema angekündigt. Schon Grundschüler sind erfindungsreich, wenn es um die eigene Benotung geht. Da ist es für Sie als Eltern oft schwer, richtig zu reagieren.

Ziffernnoten oder verbale Beurteilungen sind ein fester Bestandteil des deutschen Schulsystems, mit dem alle Kinder früher oder später konfrontiert werden. Sie drücken den Leistungsstand Ihres Schulkindes aus und entscheiden über die weiterführenden Schulformen und seine berufliche Zukunft. Obwohl die Kultusministerkonferenz die Noten von „sehr gut“ bis „ungenügend“ für alle Bundesländer definiert hat, weiß doch jeder, wie unterschiedlich, subjektiv und ungerecht eine Beurteilung durch Benotung sein kann. Jeder Lehrer, jede Schulklasse und jedes Bundesland setzt eigene Maßstäbe an, die zwar grundsätzlich sehr ähnlich, aber trotzdem nicht vergleichbar sind. Daher sind schlechte Noten auf dem Schulzeugnis oft erklärungsbedürftig.

Kultusministerkonferenz: Das bedeuten die Noten auf dem Schulzeugnis

  • Sehr gut: Die Leistung entspricht den Anforderungen im besonderen Maße.
  • Gut: Die Leistung entspricht den Anforderungen voll.
  • Befriedigend: Die Leistung entspricht den Anforderungen im Allgemeinen.
  • Ausreichend: Die Leistung weist Mängel auf, entspricht den Anforderungen aber im Ganzen.
  • Mangelhaft: Die Leistung entspricht den Anforderungen nicht, es lässt sich jedoch erkennen, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.
  • Ungenügend: Die Leistung entspricht nicht den Anforderungen, und selbst die Grundkenntnisse sind so lückenhaft, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können. 

 Die Notenskala wird durch ergänzende Bestimmungen in den einzelnen Bundesländern erweitert. In manchen Bundesländern gibt es eine Benotung über das Arbeitsverhalten der Schüler, so genannte Kopfnoten. In den restlichen Bundesländern fließt das Arbeitsverhalten in die Fachnoten mit ein, die am Ende auf dem Schulzeugnis bzw. im Notendurchschnitt erscheinen. Aber auch verbale Beurteilungen sind in manchen Schulformen nicht nur im ersten oder zweiten Schuljahr, sondern sehr viel länger Standard, zum Beispiel in den Gesamtschulen oder freien Schulen (Waldorfschule, Montessorischule etc.). Lehrer und Eltern müssen dann ein System entwickeln, das es ihnen ermöglicht, einen Überblick über die Lern- und Leistungsentwicklung jedes einzelnen Kindes zu behalten, denn Leistungsbewertungen müssen nachvollziehbar sein. Mit einem „sehr gut“ oder „gut“ können sich alle Eltern anfreunden, bei einem „ befriedigend“ oder bei den Noten am unteren Ende der Skala, die plötzlich im Schulzeugnis erscheinen, entsteht jedoch häufig Klärungsbedarf. Viele Eltern sind enttäuscht, wenn ihr Kind auf einmal einen schlechteren Notendurchschnitt hat, und wollen wissen, welche Gründe es dafür gibt. Doch Ihr Kind ist nicht immer der richtige Ansprechpartner für diese Frage. Zu leicht können Sie in Versuchung geraten, Ihr Kind fälschlich zu beschuldigen und ihm die Motivation zum Lernen zu nehmen.

Gerechte oder ungerechte Benotung: Was ist eigentlich gerecht?

Doch wie erkennen Sie nun, ob die drei Fehler im Diktat eine Benotung mit „gut“ oder „befriedigend“ verdienen? Oder ob die Fachnote im Schulzeugnis gerechtfertigt ist? Wenn Sie zwei oder mehr Kinder haben, kann es Ihnen durchaus passieren, dass die Kriterien für beispielsweise die Benotung von identischen Diktaten unterschiedlich sind. Das eine Kind bekommt bei drei Fehlern noch ein „gut“, das andere Kind bei einer anderen Lehrerin nur ein „befriedigend“. Die Festsetzung eines so genannten Notenspiegels hängt davon ab, wie die Leistungskontrolle vorbereitet wurde. Wenn das Diktat in Auszügen oder gar in Gänze vorher wortwörtlich so im Unterricht geübt wurde, können die Korrektur und die Benotung sehr streng ausfallen, weil die Schüler mit dem Stoff intensiv vertraut gemacht wurden. Auch der allgemeine Leistungsstand einer Klasse ist von Bedeutung. In leistungsstarken Lerngruppen erfolgt gemeinhin eine strengere Benotung als in schwachen. Zwei Kinder mit gleich guten Leistungen können also unter Umständen unterschiedliche Noten erhalten – wobei die Beurteilung von Diktatfehlern für Eltern noch gut nachvollziehbar ist und mit anderen Arbeiten verglichen werden kann. Wesentlich komplizierter wird es bei der Beurteilung von Aufsätzen oder bei Interpretationen, aber auch im Fach Mathematik ist es nicht einfach. Ganz deutlich wird dies beim Vergleich unterschiedlicher Schulen. Da kann es schon vorkommen, dass der Notendurchschnitt eines Einser-Schülers durch einen Schulwechsel plötzlich um ein bis zwei Noten abfällt, weil die Anforderungen so unterschiedlich sind. Noten sollen zwar objektiv sein, in der Praxis halten sie diesem Anspruch (wie schon oft bewiesen) jedoch nicht immer stand. Daher kann es immer vorkommen, dass der Notendurchschnitt verzerrt wird, die Leistung Ihres Kindes falsch beurteilt wird.

Noten auf dem Schulzeugnis

Besonders wichtig sind für Schulkinder die Noten auf dem Schulzeugnis, denn sie entscheiden über ihre Versetzung und die zukünftige Schulform. Da ist es gut zu  wissen, woraus sich eine Zeugnisnote zusammensetzt. Nur den Notendurchschnitt der Klassenarbeiten Ihres Kindes zu berechnen, ist zu kurz gegriffen.

Die Note auf dem Schulzeugnis besteht aus:

  • allen schriftlichen Leistungen, also den Klassenarbeiten, den Tests oder Hausaufgabenüberprüfungen,

    den praktischen Leistungen (Teilnahme an einem Theaterstück, gemalte oder gebastelte Werke, Projekttage, Referate etc.),
  • der Benotung der mündlichen Mitarbeit im Unterricht (hier sind schüchterne, stille Kinder unter Umständen benachteiligt, weil besonders am Gymnasium der Beteiligung im Unterricht große Bedeutung beigemessen wird und sie in höheren Klassen bis zu 50 % der Beurteilung ausmacht,
  • regelmäßiger Erledigung der Hausaufgaben,
  • der Beurteilung der Hausaufgaben (nur in einem Teil der Bundesländer dürfen die Hausaufgaben in die Note auf dem Schulzeugnis einfließen),
  • dem Umfang der nicht erbrachten Leistungen,
  • dem Lerntempo,
  • Ordnung und Fleiß (es kann sinnvoll sein, sich die Ordnungsregeln der Schule geben zu lassen und zu überprüfen, ob Ihr Kind dagegen verstoßen hat),
  • dem Arbeitsverhalten (Interesse und Motivation, Konzentration und Ausdauer, Lern- und Arbeitsweise).

Ungerechte Benotung? Das ist Ihr gutes Recht

So unterschiedlich die Schulbestimmungen der einzelnen Bundesländer auch sind: Das Informationsrecht für Eltern und auch für Schüler über die Lernentwicklung ist in jeder einzelnen Länderregelung enthalten. Wie diese Information aussieht, kann von Schule zu Schule sehr unterschiedlich sein. Lediglich die Noten der Klassenarbeiten und die Schulzeugnisse werden den Eltern an jeder Schule mitgeteilt; ob es darüber hinaus regelmäßige Rückmeldungen in Einzelgesprächen, auf Elternabenden oder auch in Lehrerbriefen gibt, ist sehr unterschiedlich. Wie umfassend Sie über den Leistungsstand Ihres Kindes informiert sein wollen, sollten Sie am besten mit der jeweiligen Lehrkraft besprechen. Werden Sie aktiv und suchen Sie das gemeinsame Gespräch.