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Babynamen - Was müssen Sie beachten?

Èntscheidungshilfen und Rechtliches

Der Vorname eines Menschen hat in den westlichen Kulturen die Funktion der Unterscheidung der Mitglieder innerhalb einer Familie. In anderen Ländern werden außerdem noch Verwandtschaftsbeziehungen und andere genealogische Informationen übermittelt. Aber auch in Deutschland sind mittlerweile wesentlich mehr Aspekte hinzugekommen, die die Wahl des Babynamens maßgeblich beeinflussen und die werdende Eltern beachten sollten. 

Rechtliches zu Namensvergabe

Ein Vornamensrecht für Kinder gibt es in Deutschland nicht. Dennoch sollten Sie sich an Verwaltungsvorschriften und Richtlinien halten, die die Wahl des Vornamens in bestimmten Fällen einschränken. Über die Annahme eines Babynamens entscheidet das jeweilige Standesamt, das sich am Gewohnheits- und Richterrecht orientiert. Als grundsätzliche Regeln gelten jedoch die Wahl durch beide Elternteile oder den Sorgeberechtigten, eine allgemeine Gebräuchlichkeit und die Bedingung, dass aus dem Babynamen (bei Doppelnamen mindestens aus einem Teil) das Geschlecht des Kindes hervorgehen muss.

Familien- und Markennamen, Adelstitel oder geografische Namen dürfen ebenso wenig wie Koseformen gewählt werden. Sind diese Namen jedoch in anderen Kulturkreisen geläufig, steigen die Chancen auf eine Annahme. Das entscheidende Argument für die Ablehnung bestimmter Vornamen ist die Wahrung des Persönlichkeitsrechtes des Kindes. Besteht etwa die Gefahr der sozialen Ausgrenzung auf Grund des „lächerlichen" oder „beleidigenden" Namens, ist die Aufnahme durch das Standesamt unwahrscheinlich. Ein Düsseldorfer Richterspruch begrenzte die gewöhnliche Anzahl der Vornamen außerdem auf fünf. Auch die Länge des gesamten Namens wurde auf 28 Zeichen beschränkt. Dieser Wert enspricht nämlich der maximalen Zeichenanzahl der Bundesdruckerei auf Personalausweisen. Ausnahmen wie das Weglassen oder Verkürzen von Namen sind jedoch zulässig.

Da die Beurteilung der Angemessenheit eines Babynamens oft im Ermessen einzelner liegt und damit dem Wunsch zur Individualisierung in der modernen Gesellschaft widerstrebt, werden Vornamenstreitigkeiten nicht selten vor Gericht verhandelt. Wenn Sie den exotischen Wunschnamen für Ihr Kind vor dem Standesamt verteidigen möchten, können Sie heute kostenpflichtige Gutachten von Namensforschungsinstituten oder der Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) beantragen und somit Ihren Wunsch begründen. Inspirationen und rechtlich akzeptierte Vorschläge können Eltern sich aber mittlerweile an vielen Stellen holen. Auch Internetseiten wie Kidsgo.de helfen mit einer Namensdatenbank bei der Suche nach Babynamen.

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