Kinder-Kur: So beantragen Sie eine Kur für Ihr Kind!

Weil die Krankenkassen sparen müssen, werden Anträge für Kinderkuren häufig abgelehnt. Wir sagen Ihnen, was Sie wissen müssen, um trotzdem eine Kur für Ihr Kind genehmigt zu bekommen. 

Inhaltsverzeichnis

Tipps zu Kinderkuren

Für die gesetzlichen Krankenkassen ist der Leistungsumfang bei Kurmaßnahmen im Sozialgesetz festgelegt. Deshalb sind die Leistungen prinzipiell bei allen gesetzlichen Kassen gleich, obwohl manche Kassen bei der Übernahme von Kurmaßnahmen erfahrungsgemäß kulanter sind als andere. Welche Leistungen Ihrem Kind zustehen, wenn es privat versichert ist, hängt vom jeweiligen Vertrag ab. Fragen Sie im Zweifelsfall bei Ihrer Versicherung nach.

Wann wird eine Kinder-Kur genehmigt?

Wenn die bisherigen Maßnahmen am Ort nicht mehr ausreichen, um eine Erkrankung zu bessern oder eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes zu verhindern, ist eine Heilmaßnahme (so der korrekte Begriff für eine Kur) angezeigt. Für Kinder-Kuren kommt meist ein stationärer Aufenthalt in einer Kurklinik in Betracht. Die häufigsten Erkrankungen, die in speziellen Einrichtungen für Kinder bei Kinder-Kuren behandelt werden, sind: Asthma bronchiale, obstruktive und chronische Bronchitiden, Infektanfälligkeit, Hauterkrankungen wie Neurodermitis oder Schuppenflechte, Übergewicht, Verhaltensauffälligkeiten bzw. Entwicklungsstörungen.

  • Anspruch auf eine Kinder-Kur Maßnahme besteht alle vier Jahre.

    In Ausnahmefällen kann auch vor Ablauf der Wartezeit von vier Jahren nach der letzten Kurmaßnahme eine erneute Heilmaßnahme genehmigt werden, wenn dies aus medizinischen Gründen erforderlich ist und vom Arzt ausführlich begründet wird.

Welche Kur kommt für Ihr Kind in Frage?

Eine Kinder-Kur dient dazu, die Gesundheit des Kindes zu stärken und Krankheiten zu verhindern oder eine Verschlimmerung zu vermeiden. Der Schwerpunkt liegt hier auf gesunder Ernährung, Sport und Bewegung an der frischen Luft. Besteht bereits eine chronische Erkrankung oder Behinderung (z. B. Asthma, Neurodermitis, Herz- und Kreislaufstörungen oder Erkrankungen des Bewegungsapparates), ist eine Rehabilitationsmaßnahme (Reha-Maßnahme) angezeigt. Einerseits soll damit die Erkrankung geheilt oder wenigstens gelindert werden, andererseits soll das Kind aber auch lernen, im Alltag mit seiner Erkrankung zurechtzukommen.

Bei einer Mutter-Kind-Kur steht die Mutter im Vordergrund und muss behandlungsbedürftig sein. Kinder sind hier immer Begleitpersonen, können aber, wenn es medizinisch notwendig ist, ebenfalls behandelt werden. Ist nur das Kind behandlungsbedürftig, ist keine Mutter- Kind-Kur zu beantragen. Bei Kindern unter sechs Jahren wird normalerweise immer ein Elternteil als Begleitperson bewilligt. Das ist nicht nur aus psychischen Gründen sinnvoll. Oft ist auch eine begleitende Schulung der Eltern erforderlich, z. B. bei Asthma, Neurodermitis und Übergewicht. Die Kosten der Kurmaßnahme übernimmt die Krankenkasse, sowohl für Ihr Kind als auch für Sie, wenn Sie nur Begleitperson sind. Nur wenn Sie selbst behandlungsbedürftig sind (z. B. bei einer Mutter-Kind-Kur), fällt der gesetzliche Eigenanteil von 10 Euro pro Tag an.

Kinderkuren: Wo müssen sie beantragt werden?

Am Anfang steht ein Gespräch mit dem Kinderarzt. Dieser entscheidet, ob Ihr Kind eine Vorsorge- oder eine Reha- Maßnahme braucht. Danach genügt meist ein Anruf bei Ihrer Krankenkasse, die Ihnen dann ein entsprechendes Antragsformular zusendet. Das ausgefüllte Formular samt dem ärztlichen Attest, in dem der Arzt den Kuraufenthalt für Ihr Kind empfiehlt, reichen Sie dann bei der Krankenkasse ein. Für Reha-Maßnahmen kann der Antrag auch beim Rentenversicherungsträger gestellt werden (BfA oder LVA). Ihre Krankenkasse darf Sie aber nicht an den Rentenversicherungsträger „abschieben“, wenn Sie den Antrag primär bei ihr gestellt haben.

  • Mein Tipp beim Antrag stellen einer Kinder-Kur:

    Informieren Sie sich vorab über die verschiedenen Kur- und Rehabilitationskliniken (z. B. unter www.arbeitskreis-gesundheit.de), denn Sie dürfen im Antrag angeben, in welche Klinik Sie mit Ihrem Kind am liebsten fahren wollen. Damit die stationäre Heilmaßnahme den gewünschten Erfolg bringt, werden für Kinder in der Regel vier Wochen bewilligt. Für eine Vorsorgemaßnahme sind allerdings nur drei Wochen die Regel.

Kinder mit Atemwegserkrankungen profitieren vom Seeklima. Für Kleinkinder ist die Ostsee oft geeigneter als die Nordsee. Weil an der See ein starkes Reizklima herrscht, ist eine Kur in den Sommermonaten günstiger als im Herbst oder Winter.

Was tun bei einer Ablehnung?

Haben Sie eine Ablehnung der Kostenübernahme erhalten, so haben Sie die Möglichkeit, gegen diesen Bescheid innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einzulegen. Ihr Widerspruch gegen die Ablehnung muss medizinisch begründet sein. Fügen Sie Ihrem Widerspruch deshalb immer eine ausführliche medizinische Begründung für den Widerspruch durch den behandelnden Arzt Ihres Kindes bei. Reichen Sie gleichzeitig mit dem Kurantrag noch einmal alle Unterlagen, die die Behandlungsbedürftigkeit Ihres Kindes belegen können (Berichte von Ärzten, aber auch Psychologen, Ergotherapeuten, Logopäden usw.), bei der Krankenkasse ein.