Was darf der Elternbeirat eigentlich?

von Anonym

Liebe Frau Reimann-Höhn,

demnächst steht bei der Klasse meiner Tochter wieder die Wahl zum Elternvertreter an. Ich wurde nun von mehreren Eltern gebeten, dieses Amt zu übernehmen, bin aber sehr unschlüssig. In den letzten beiden Jahren hatte ich immer das Gefühl, dieses Amt würde doch nur zum Schein vergeben. Ein wirkliches Mitgestaltungsrecht konnte ich nicht erkennen? Welche Rechte haben denn Elternvertreter eigentlich?

Antwort von: Dipl.-Päd. Uta Reimann-Höhn

Liebe Leserin,

zunächst sollten Sie einmal stolz darüber sein, dass andere Eltern Ihnen so sehr vertrauen und Sie zur Elternvertreterin vorschlagen. Sie sollten das Amt jedoch nur annehmen, wenn Sie auch dahinterstehen und wissen, was es bedeutet. In allen Bundesländern ist die Beteiligung der Eltern am Schulwesen über gewählte Vertreter in den jeweiligen Schulgesetzen geregelt. Meist ist die Dauer des Amtes auf ein Jahr beschränkt, im nächsten Schuljahr wird dann neu gewählt. Sie können ganz in Ruhe auf dem Deutschen Bildungsserver nachlesen, welche Mitgestaltungmöglichkeiten der Elternbeirat hat. Eltern müssen also verbindlich am Schulleben beteiligt werden. Im Prinzip bedeutet das für die Elternvertreter:

  1. Die Klassenlehrer müssen die Eltern oder Elternvertreter jederzeit anhören.
  2. Die Eltern bzw. Elternvertreter können sich in Schulfragen vom Klassenlehrer oder der Schulleitung beraten lassen.
  3. Die Elternvertreter dürfen Anregungen und Vorschläge über die Schulpflegschaft oder die Schulkonferenz einbringen.
  4. Die Eltern bzw. Elternvertreter dürfen sich offiziell beim Schulleiter, bei der Schulkonferenz oder beim Schulrat beschweren, je nachdem, um welche Fragen es geht.

Als Elternvertreterin müssen Sie damit rechnen, dass die Eltern der Kinder Ihrer Klasse mit Fragen und Sorgen rund um die Schule an Sie herantreten. Zu Ihrer Aufgabe zählt es dann, diese Informationen mit der Klassenleitung auszutauschen und gegebenenfalls gemeinsam nach Lösungswegen zu suchen. Wie viel Arbeit auf Sie zukommt, ist im Voraus kaum abzusehen. In manchen Klassen häufen sich die Probleme, und in anderen gibt es nichts weiter zu tun, als ein gemeinsames Sommerfest zu organisieren und die Elternabende einzuberufen. Auf jeden Fall sollten Sie solch ein Amt nur annehmen, wenn Sie die eventuell notwendige Zeit dafür haben und die Möglichkeiten des Mitspracherechts nutzen möchten.

Viel Erfolg wünscht,
Ihre Uta Reimann-Höhn

Kommentare zu "Was darf der Elternbeirat eigentlich?"

  • Kühlkopf schreibt am 07.11.2016

    Darf der Elternbeirat einfach einen Termin festlegen zum Sommerfest ohne es mit den Eltern besprochen zu haben?
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