So viel Alkohol steckt in unseren Lebensmitteln

Schmorbraten in Rotweinsauce, Schwarzwälder Kirschtorte und Mozartkugeln – in all diesen Produkten ist Alkohol enthalten. Und genau deshalb würden Sie sie Ihrem Kind ebenso wenig anbieten wie ein Glas Bier. Doch leider muss ich Ihnen sagen: Auch in vielen anderen Lebensmitteln versteckt sich Alkohol, und oft gibt nicht einmal die Zutatenliste eindeutige Hinweise darauf. Ich verrate Ihnen, wo sich gefährlicher Alkohol versteckt und wie Sie Ihr Kind davor schützen können. 

Inhaltsverzeichnis

Alles andere als „alkoholfrei“

Für viele Erwachseneisteine Soße erst raffiniert, wenn sie mit Wein verfeinert wurde. Kinder finden den Geschmack hingegen „komisch“. Ihr natürlicher, gesunder Instinkt gibt ihnen ein Warnsignal – und das aus gutem Grund: Das Gehirn von Kindern ist noch in der Entwicklung und reagiert bereits auf winzige Mengen Alkohol mit Vergiftungssymptomen wie Gleichgewichtsstörungen, Übelkeit und Schwindelgefühlen.

Auch ihre Leber ist noch nicht in der Lage, Alkohol zu entschärfen und abzubauen – mit unter Umständen fatalen Folgen: Schon 3 g Alkohol pro kg Körpergewicht können zu einer tödlichen Atemlähmung führen. Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (DHS) warnt: „Schon bei 0,5 Promille Alkohol im Blut kann ein kleineres Kind bewusstlos werden, und zwar ohne zuvor die für Alkohol typische euphorische Anfangsphase zu erleben.“ Doch es drohen nicht nur gesundheitliche Gefahren. Auch das Risiko, Kinder früh an den Geschmack von Alkohol zu gewöhnen und damit den Weg zu einer späteren Alkoholabhängigkeit zu ebnen, sollten Eltern nicht unterschätzen. Schon jetzt gelten nach Schätzungen der DHS etwa 160.000 Kinder und Jugendliche als alkoholgefährdet oder sogar abhängig.

Die Gesetzeslage zum Alkoholgehalt in Lebensmitteln ist unklar

In Fertiglebensmitteln wie Eis oder Kuchen muss der Alkoholgehalt zwar auf der Zutatenliste gekennzeichnet werden, doch bei lose verkaufter Ware, im Restaurant oder wenn Alkohol im Aroma vorkommt, entfällt diese Regelung. In der Tabelle unten habe ich einige Beispiele für Sie aufgeführt.

Achtung! Die Pflicht zur Kennzeichnung entfällt in einigen Fällen

  • Bei Getränken muss der Alkoholgehalt laut Lebensmittel-Informationsverordnung erst ab 1,2 Volumenprozent deklariert werden.
  • Die Bezeichnung „alkoholfrei“ bedeutet nicht, dass das Lebensmittel vollständig frei von Alkohol ist, sondern dass der Alkoholgehalt weniger als 0,5 Volumenprozent beträgt. Beispielweise bieten nur wenige Hersteller alkoholfreie Biere an, die tatsächlich 0,0 % Alkoholenthalten. Einige Anbieter deklarieren den Gehalt auf dem Etikett.
  • Bei lose verkaufter Ware, etwa Kuchen oder Pralinen in einem Café oder beim Konditor, muss der Alkoholgehalt nicht in der Theke ausgewiesen werden. Bei Desserts oder alkoholhaltigen Saucen im Restaurant ist eine Angabe in der Speisekarte nicht verpflichtend. Wer ganz auf Alkohol verzichten will, dem bleibt nichts anderes übrig, als in Bäckereien, Eiscafés, Kantinen oder Restaurants nachzufragen.
  • Ist Alkohol ein Hilfsmittel oder Trägerstoff, zum Beispiel für Aromen, gilt er nach dem Lebensmittelrecht nicht als „Zutat“ und muss daher in der Zutatenliste nicht auftauchen.

Die größten Alkoholfallen im Supermarkt

Schon wiedereinen Kuchen fürs bevorstehende Schulfest backen? Da bietet sich doch der Griff zur Backmischung als bequemere Variante an. Am Abend wird gegrillt, die entsprechenden Soßen gibt es auch fertig zu kaufen. Und als erfrischendes Getränk gibt es Fassbrausen für alle. Doch Vorsicht, wer Kinder hat, sollte sich die Zutatenlisten genau ansehen.

  • So enthalten etwa die Minitörtchen „Karamell-Verführung“ von der Firma Audrey Cake, die rein äußerlich harmlos und für Kinder geeignet scheinen, 1 Prozent Likör.
  • Bei anderen Produkten, beispielsweise beim Zitronenkuchen von Bahlsen, steht zwar „Alkohol“ auf der Zutatenliste, nicht jedoch, um was genau und um welche Menge es sich handelt.
  • Und auch bei den Fertigsoßen kann niemand vor Überraschungen sicher sein. Zwar deutet der Name „Bourbon Smoked Steaksoße“ von Weber auf eine entsprechende Geschmacksrichtung hin, aber der tatsächliche Gehalt von 3 Prozent Whiskey ist dann doch überraschend.
  • Bei der „Cocktail-Soße“ von Heinz ist die Schrift so winzig, dass die 4 Prozent Sherry nur schwer oder für manche auch gar nicht lesbar sind.

Mein Tipp

Durch Einkochen von Saucen verflüchtigt sich der Alkohol nicht, wie häufig angenommen. Verzichten Sie beim Zubereiten von Speisen für Ihre Kinder daher auf Alkoholbeigaben.