Klassenfahrt: Was sie kosten darf und welche Regelungen gelten

Jedes Jahr fahren viele Schulklassen zusammen mit ihrem Lehrer für ein paar Tage auf Klassenfahrt. Im folgenden Artikel beantworte ich häufige Elternfragen über die Klassenfahrt und auch deren Kosten, um Ihnen mehr Sicherheit und Gewissheit für die Klassenfahrt zu geben. 

Inhaltsverzeichnis

Alles wichtige für die Klassenfahrt

In allen Bundesländern gibt es Bestimmungen über Klassenfahrten, die sich inhaltlich nur wenig unterscheiden. Im Wesentlichen heißt es dort:

Das Wichtigste über die Klassenfahrt

  • Eine Klassenfahrt ist Unterricht an einem anderen Ort, das heißt, es handelt sich um eine schulische Veranstaltung.
  • Mit einer Klassenfahrt wird das soziale Zusammenleben in einer Klasse gefördert.
  • Zudem soll die Klassenfahrt einen schulischen Zweck verfolgen und den Kindern Gelegenheit bieten, Natur und Umwelt zu erkunden (z.B. Walderkundungen oder Besuche von Öko-Stationen), ihnen durch Sport und Spiel (z.B. Skikurse) sinnvolle Freizeitmöglichkeiten auf der Klassenfahrt aufzeigen oder bei Museumsbesuchen kulturelle Einblicke ermöglichen.
  • Klassenfahrten können in jeder Klassenstufe durchgeführt werden. Dabei richtet sich die Dauer der Klassenfahrt nach dem Alter der mitfahrenden Kinder. Grundsätzlich dürfen Klassenfahrten bis zu zwei Wochen dauern (die Bestimmung in Sachsen-Anhalt spricht von höchstens fünf Tagen).
  • In Klasse 1 und 2 soll der Aufenthaltsort der Klassenfahrt in der näheren Umgebung liegen (Anfahrtszeit zwischen einer und zwei Stunden). Eine Klassenfahrt ins Ausland wird normalerweise erst in der weiterführenden Schule durchgeführt.
  • Die Eltern müssen eine schriftliche Einverständniserklärung über die Teilnahme ihres Kindes an der Klassenfahrt abgeben, die auch als Zahlungsversprechen für die Kosten gilt.
  • Die Kinder sind bei der An- und Abreise sowie während der Klassenfahrt über die Schülerunfallversicherung versichert.

Antworten auf die 10 häufigsten Elternfragen zum Thema Klassenfahrt

1. Muss mein Kind an einer Klassenfahrt teilnehmen? 

Eine Klassenfahrt ist eine Schulveranstaltung im Sinne der Schulordnungen. Es sollten möglichst alle Schüler einer Klasse daran teilnehmen. Verschiedene Gerichte haben aber befunden, dass eine Teilnahme an der Klassenfahrt nicht erzwungen werden darf. Wenn Sie also Gründe für eine Nicht-Teilnahme Ihres Kindes an einer Klassenfahrt haben (z.B. finanzielle Probleme bzgl. der Kosten, aber auch Angst vor etwaigem Heimweh), so teilen Sie sie dem Klassenlehrer vor der Klassenfahrt möglichst schnell mit. Ihr Kind muss dann während der Klassenfahrt seiner Klassenkameraden den Unterricht in einer anderen Klasse besuchen oder zu Hause schulische Aufgaben erledigen.

Mein Tipp
Auch wenn Sie mit Ihrem Kind schon viel gereist sind, unterschätzen Sie nicht die sozialen Erfahrungen, die Ihr Kind machen wird, wenn es auf der Klassenfahrt ein paar Tage fast auf sich allein gestellt mit Gleichaltrigen zusammen ist! Das gegenseitige Verständnis und soziale Verhaltensweisen wie Toleranz und Rücksichtnahme werden gefördert sowie das selbstständige und verantwortliche Handeln Ihres Kindes gestärkt.

2. Gibt es einen Höchstbetrag für die Kosten einer Klassenfahrt? 

Für den Höchstbeitrag für die Kosten finden sich in den Verordnungen keine konkreten Angaben. Es wird lediglich darauf hingewiesen, dass die entstehenden Kosten eines Schullandheimaufenthaltes auf Klassenfahrt für alle zumutbar sein sollen. Die frühzeitige Bekanntgabe einer geplanten Klassenfahrt soll allen Eltern ermöglichen, die entstehenden Kosten anzusparen bzw. entsprechende Anträge auf finanzielle Unterstützung zu stellen. Manche Schulen legen eine Obergrenze für die Kosten fest.

3. Darf der Lehrer das Ziel der Klassenfahrt bestimmen?

Der Lehrer muss auf einem Elternabend das/die mögliche/n Ziel/e der Klassenfahrt vorstellen, seine Beweggründe für diese Orte darlegen und die Kosten benennen. Sie haben dabei das Recht, sich gegen ein Reiseziel der Klassenfahrt auszusprechen, wenn Ihnen die Kosten zu hoch erscheinen oder Sie den Sinn dahinter nicht erkennen können (beispielsweise ein sehr weiter Anfahrtsweg bei einer kurzen Dauer). Häufig wird mit einer Abstimmung durch die Eltern über den Aufenthaltsort der Klassenfahrt entschieden. Manchmal lässt sich der Lehrer auch von den Eltern Reiseziele der Klassenfahrt vorschlagen. Einige Schulen besuchen traditionsgemäß bestimmte Häuser. In jedem Fall muss auch der Schulleiter dem Reiseziel der Klassenfahrt zustimmen.

4. Wer kann als Betreuungsperson für die Klassenfahrt eingesetzt werden, und wie viele Personen sollten es sein?

Die Klasse wird normalerweise von zwei Lehrern auf Klassenfahrt begleitet, wobei einer davon der Klassenlehrer ist. Die zweite Lehrperson kann ein Förderlehrer sein. Häufig werden auch Lehrkräfte in der Ausbildung als Begleitperson auf Klassenfahrt mitgenommen.

In Grundschulklassen können die Begleitpersonen der Klassenfahrt ausschließlich Lehrerinnen sein, ab der fünften Klasse sollte es sich um eine Frau und einen Mann handeln. An kleinen Schulen mit nur wenigen Lehrkräften kann es vorkommen, dass Eltern als Begleitpersonen eingesetzt werden, damit die Klassenfahrt durchgeführt werden kann.

5. Kann Ihr Kind von der Klassenfahrt ausgeschlossen werden?

Ihr Kind unterliegt während der Klassenfahrt der Aufsichtspflicht und Haftung des Lehrers. Es muss sich an die vereinbarten Regeln für die Klassenfahrt halten. Wird das Gruppengeschehen durch das Verhalten Ihres Kindes erheblich gestört, und ändert sich auch nach entsprechenden Maßnahmen (z.B. Küchendienst, Ausschluss von Ausflügen) nichts, so müssen Sie es abholen. Hat der Lehrer schon im Vorfeld einer Klassenfahrt Bedenken, Ihr Kind auf die Klassenfahrt mitzunehmen, weil es schon häufiger Probleme gegeben hat, so darf er ihm die Teilnahme an der Klassenfahrt verweigern. In einem solchen Fall muss Ihr Kind den Unterricht in einer anderen Klasse besuchen oder zu Hause schulische Aufgaben erledigen.

6. Müssen Sie die Kosten der Klassenfahrt tragen, wenn Ihr Kind krank wird?

Mit Ihrer schriftlichen Zustimmung haben Sie Ihr Kind verbindlich zur Klassenfahrt angemeldet und sind deshalb auch dann zur Zahlung der Kosten verpflichtet, wenn Ihr Kind krank zu Hause bleibt. Wenn möglich, schließen Sie mit der Anmeldung eine Reiserücktrittsversicherung für die Klassenfahrt ab, die bei den meisten Reiseveranstaltern zum Angebot dazu buchbar ist. Diese übernimmt dann im Krankheitsfall die anfallenden Kosten der Klassenfahrt.

7. Ihr Kind wird während der Klassenfahrt krank oder hat einen Unfall: Was geschieht nun?

Wird Ihr Kind während der Klassenfahrt krank, wird der Lehrer Sie sicherlich umgehend informieren. Am sinnvollsten ist es, wenn Sie es dann schnellstmöglichst abholen, damit es sich zu Hause in Ruhe auskurieren kann. Hat es einen Unfall während der Klassenfahrt (z.B. bei Skiausflügen), wird der Lehrer je nach Grad der Verletzung einen Krankenhausaufenthalt veranlassen, einen Transport mit dem Krankenwagen organisieren oder Sie bitten, Ihr Kind abzuholen.

Mein Tipp
Falls eine Klassenfahrt ins Ausland geplant ist, sollten Sie sich vorher darüber informieren, welche Leistungen (z.B. Krankenhausaufenthalt, Rücktransport) Ihre Krankenkasse abdeckt.

8. Ihr Kind kann nicht schwimmen, aber bei der Klassenfahrt ist ein Ausflug ins Schwimmbad geplant?

Der Lehrer muss vor der Abreise Ihre schriftliche Erlaubnis zu speziellen Aktivitäten auf Klassenfahrt wie z.B. Schwimmen, Radfahren, Skifahren, Bergwandern oder Bootfahren einholen. Sollten Sie dort angegeben haben, dass Ihr Kind nicht schwimmen kann, müssen entsprechende Maßnahmen auf Klassenfahrt getroffen werden – eventuell bietet die zweite Begleitperson ein Alternativprogramm für die Nichtschwimmer an.

9. Darf der Lehrer Ihrem Kind verbieten, sein Handy mitzunehmen?

Der Lehrer wird den Kindern und Eltern vor der Abfahrt seine Regeln für die Klassenfahrt vorstellen. Er kann die Mitnahme von elektronischen Spielgeräten (z.B. Gameboys) und Handys verbieten. Natürlich haben Sie das Recht, Ihr Kind trotzdem anzurufen. Nutzen Sie dafür die Nummer der Unterkunft und versuchen Sie, die Zahl der Anrufe gering zu halten, um den reibungslosen Ablauf auf der Klassenfahrt (z.B. bei Ausflügen etc.) nicht zu behindern.

Mein Tipp
Auch wenn Sie ein sehr anhängliches Kind haben, sollten Sie die Zahl der Anrufe sehr überschaubar halten bzw. versuchen Ihr Kind, ohne Handy auf die Klassenfahrt zu schicken. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass die Heimwehrate nach Telefonaten mit den Eltern sprunghaft ansteigt. Meistens schaffen die Kinder auf einer Klassenfahrt wesentlich mehr, als ihre Eltern ihnen im Vorhinein zutrauen.

10. Ihr Kind hat eine Allergie: Wird darauf während der Klassenfahrt Rücksicht genommen?

Vor Beginn einer Klassenfahrt erhalten Sie in der Regel vom Lehrer Ihres Kindes einen Fragebogen, in dem Krankheiten (z.B. Asthma, Diabetes) und sonstige wissenswerte Details (z.B. Telefonnummer für den Notfall, Name des Hausarztes und der Krankenversicherung) über Ihr Kind abgefragt werden. Beschreiben Sie dort genau, welche Vorsichtsmaßnahmen auf Klassenfahrt zu beachten sind. So kann bei der Planung/Bestellung der Speisen auf Lebensmittelallergien geachtet werden. Erhalten Sie keine solche Frageliste für die Klassenfahrt, informieren Sie den Lehrer von sich aus über die Allergie oder falls Ihr Kind bestimmte Medikamente einnehmen muss.

In der Klasse Ihres Kindes steht eine Klassenfahrt an? Wenn Sie die folgenden Tipps beachten, können Sie Ihr Kind mit einem guten Gefühl mitschicken.

Checkliste: So schicken Sie Ihr Kind rundum sorglos auf Klassenfahrt

  • Schließen Sie eine Reiserücktrittsversicherung für die Klassenfahrt ab, die im Krankheitsfall die Kosten der Klassenfahrt übernimmt.
  • Geben Sie Ihrem Kind seine Krankenversicherungskarte, seinen Ausweis und eine Kopie des Impfpasses für die Klassenfahrt mit (am besten alles in eine Hülle stecken).
  • Denken Sie daran, Ihrem Kind für die Klassenfahrt ein Kuscheltier gegen Heimweh einzupacken.
  • Notieren Sie sich die Adresse und die Telefonnummer des Hauses, in dem Ihr Kind während der Klassenfahrt untergebracht ist, und hängen Sie den Zettel an Ihre Pinnwand.
  • Informieren Sie den Lehrer über Krankheiten und/oder Allergien Ihres Kindes sowie über notwendige Medikamentengaben.
  • Hat der Lehrer Ihre Telefonnummer (inklusive Handy- und/oder Geschäftsnummer) für Notfälle?
  • Geben Sie Ihrem Kind für die Klassenfahrt einen Brustbeutel mit etwas Taschengeld mit, auf dem Sie seinen Namen und seine Heimatadresse notieren.
  • Bringen Sie auch auf der Reisetasche Ihres Kindes deutlich seinen Namen und seine Adresse an.