Kommentare:
Sorgerecht bei nicht verheirateten Paaren

Sorgerecht: Diese Rechte haben Sie als nicht verheiratetes Paar

Reform des Sorgerechts

Es gibt inzwischen viele Paare, die sich zuerst für ein Kind entscheiden – und erst später für die Ehe. Dann gibt es Paare, für die gehört ein Kind dazu, die Ehe jedoch nicht. Im Fall einer Trennung sind die beiden Menschen, die keine Ehe miteinander führen, das, was sie vorher waren: nämlich Fremde. Jedenfalls im Familienrecht und vor dem Gesetz. In einer Neuregelung des Sorgerechts wurden nun die Rechte der Väter gestärkt. 

Expertenrat von 
Ingrid Neufeld, Erzieherin

Stellen Sie sich folgende Situation vor: Mann und Frau bekommen ein Baby und - heiraten nicht. Ob die Frage nach dem Sorgerecht für ein nicht verheiratetes Paar im Familienrecht geregelt ist, interessiert sie nicht.

Für diese Paare gilt: Solange die Beziehung weiterhin auf Wolke sieben schwebt, ist alles in Ordnung. Solange ist auch die Erziehung des Kindes kein Problem. Die Frage nach dem Sorgerecht stellt sich gar nicht. Doch was passiert im Falle einer Trennung?

Was bedeutet Vaterschaft?

Sind zwei Menschen miteinander verheiratet, so gilt der Mann automatisch als Vater. Wenn nicht, muss er die Vaterschaft anfechten, und zwar vor dem Familiengericht. Bei Paaren ohne Trauschein ist es gerade umgekehrt: Hier muss der Mann die Vaterschaft erst einmal formal anerkennen. Das kann er beim Standesamt oder beim Amtsgericht tun, unter der Voraussetzung, dass die Mutter schriftlich zustimmt.

Was bedeutet Sorgerecht?

Während bei verheirateten Paaren im Familienrecht beide Elternteile automatisch das Sorgerecht erhalten, ist bei unverheirateten Paaren zunächst allein die Mutter sorgeberechtigt. Allerdings können sich die Eltern das Sorgerecht teilen. Wenn sie das wollen, können sie bereits vor der Entbindung das gemeinsame Sorgerecht beim Jugendamt eintragen lassen – allerdings muss der Vater zuvor die Vaterschaft anerkennen. Will die Mutter den Vater nicht am Sorgerecht beteiligen, so kann dieser dank einer Neuregelung im Sorgerecht trotzdem das gemeinsame oder sogar das alleinige Sorgerecht beantragen.

Reform des Sorgerechts - die neuen Rechte der Väter

Durch eine Klage beim Bundesverfassungsgericht wurde im Familienrecht eine Neuregelung für ledige Väter notwendig: Der Wille der Mutter sei nicht der Maßstab bei der Festlegung des Sorgerechts, sondern das Wohl des Kindes. Darum sei die bisherige Bevorzugung von Müttern beim Sorgerecht verfassungswidrig. Die bisherige Regelung würde gegen das geschützte Elternrecht des Vaters verstoßen.

Deshalb wurde eine Übergangsregelung ins Leben gerufen: So konnte der Vater das gemeinsames Sorgerecht auch ohne Zustimmung der Mutter erhalten, wenn dies das Beste für das Wohl des Kindes war. Das angewandte Überprüfungsprinzip bezeichnet man als die "positive Kindeswohlprüfung".

Mit einer neuen Gesetzesregelungen vom 01. Februar 2013 wird es für Väter noch leichter, das gemeinsame Sorgerecht zu erhalten. Zukünftig gilt das Prinzip der "negativen Kindeswohlprüfung": Den Eltern wird das gemeinsame Sorgerecht zugesprochen, falls dies dem Kindeswohl nicht widerspricht. Möchte die Mutter das nicht, so hat sie während einer mehrwöchigen Frist vor der Gerichtsentscheidung entsprechende Einwände vorbringen.

Darüber hinaus kann dem Vater sogar das alleinige Sorgerecht zugesprochenen werden, wenn dies dem Wohl des Kindes am besten entspricht - sogar ohne die Zustimmung der Mutter.

Das Recht, den Familiennamen festzulegen

Egal ob Eltern miteinander verheiratet sind oder nicht: Das Baby muss einen Familiennamen bekommen. Eine Mutter, die das alleinige Sorgerecht für das Kind hat, wird in der Regel ihren Namen als Familiennamen für das Kind festlegen. Doch wenn beide Eltern einverstanden sind, ist es möglich, auch den Nachnamen des Vaters für das Kind als Familiennamen festzulegen. Dieser Name kann beim Standesamt eingetragen werden. Beide Partner müssen diese Regelung unterschreiben.

Im Fall einer Trennung ist es vor allem für die Mutter sehr schwierig, wenn sie im Kindergarten, in der Schule, beim Arzt oder bei Ämtern ständig erklären muss, weshalb ihr Kind anders heißt als sie selbst. Sie muss sich selbst und das Kind immer wieder ausweisen und fremden Personen gegenüber beweisen, dass sie die Mutter ihres eigenen Kindes ist. Das kann für viele Mütter sehr kraftraubend und deprimierend sein. Deshalb sollten sich junge Frauen genau überlegen, ob sie als Familiennamen tatsächlich den Namen des Mannes wählen, obwohl sie nicht mit ihm verheiratet sind.

Der Inhalt dieses Artikels dient lediglich zur allgemeinen Information über die jeweiligen Rechtsgebiete beziehungsweise über die jeweiligen rechtlichen Situationen. Der Artikel stellt keine Rechtsberatung dar und kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen!

Mehr zum Thema von unseren Elternwissen-Experten
Kommentare zu "Sorgerecht: Diese Rechte haben Sie als nicht verheiratetes Paar"
  • Petra schreibt am 07.08.2016

    Mein Sohn heisst wie sein Papa mit Nachnamen. Kann mein Sohn wieder so heißen wie ich?Wir waren nicht verheiratet.
  • Nicole schreibt am 09.06.2016

    Ich lebe seit 9 Jahren in einer Partnerschaft, bin nicht verheiratet und bekomme bald mein 2.Kind.
    Ich möchte mich zu dem Neuen Gesetz äußern, welches es den Vätern erleichtert zum gemeinsamen oder sogar was das Allerschlimmste ist, alleinigen Sorgerecht zu erlangen.
    Wird denn jetzt nicht das Recht der Mütter völlig außer Kraft gesetzt?
    Entweder die Mutter ist mit dem gemeinsamen Sorgerecht einverstanden oder sie hat nun mal Pech und verliert das Sorgerecht ganz, zu Gunsten des Vaters.
    In welcher Welt leben wir? Und wo ist denn das Gerecht?
    Ich befinde mich leider in so einer Situation in der mein noch Partner
    das alleinige Sorgerecht für meine bald 2 Kinder beantragt hat. Und wenn ich Pech habe verliere ich meine 2 Kinder an meinen Ex Partner. Meine 1. Tochter ist 1,5 Jahre alt und meine 2.Tochter wird im September geboren.
    Seine Familie hat die Trennung verlangt und will die Kinder selbst und ohne mich erziehen. Ich bin eine Pflegerin. Habe seit meiner Ausbildung immer gearbeitet und habe keinerlei Straftaten begangen. Ich habe keine Schulden und auch keinerlei Suchtprobleme.
    Ganz toll liebe Politiker vielen Dank.
    Das ist das Ergebnis ihres Neuen Gesetzes. Und zu welchem Politiker soll ich jetzt gehen um zu verhindern dass ich meine Kinder verliere?
Sagen Sie Ihre Meinung und schreiben Sie einen Kommentar!




Warum stellen wir so dumme Fragen?
Hinweis: aus rechtlichen Gründen erscheint Ihr Kommentar nicht sofort, sondern muss zuerst durch einen Moderator freigeschaltet werden. Datenschutz-Hinweis
Spamschutz

Der Grund, weshalb wir Sie nach der Geburt fragen, ist die Vermeidung von Spam durch automatisierte Spam-Bots.

Solche Spam-Bots versuchen durch massenhafte Einträge von Links in Kommentarfeldern und Gästebüchern Traffic für ihre Angebote zu erzeugen. Daher stellen wir einfache Fragen, die ein echter Nutzer ohne Probleme beantworten kann, während automatisierte Spam-Bots daran meist scheitern (Captcha-Test).

Eine Alternative zu solchen individuellen Fragen sind Bild-Captchas, bei denen verzerrt dargestellte Buchstaben oder Zahlen abgetippt werden müssen. Aufgrund des erhöhten "Nerv-Faktors" dieser Bild-Captchas haben wir uns für aber für erstere Variante entschieden.

Kostenlose Tipps zum Thema "Familienrecht" per E-Mail

Sollen wir Sie mit neuen Tipps und Artikeln zum Thema "Familienrecht" kostenlos per E-Mail auf dem Laufenden halten?