Jugendrechte und Elternpflichten: Was darf mein Kind eigentlich?

Wie lange darf mein Kind in der Disco sein oder auf der Party eines Freundes „abhängen“? Wann ist es strafmündig? Und was kann ich tun, wenn mein Kind ohne meine Einwilligung einen Abo-Vertrag unterschrieben hat? Hier finden Sie die wichtigsten rechtlichen Basics zu typischen Streitfragen in der Pubertät! 

Inhaltsverzeichnis

Rechte und Pflichten in der Pubertät

Die wichtigsten Pflichten, die die Eltern bei ihrer Erziehungsarbeit zu berücksichtigen haben, regelt das Jugendschutzgesetz. Hierbei geht es – wie der Name schon sagt – darum, Jugendliche vor schädlichen Einflüssen und Gefahren zu schützen. Die Eltern haben dafür zu sorgen, dass ihre Kinder diese Gesetze einhalten. Im Zweifelsfall werden nicht die Jugendlichen selbst, sondern die Eltern zur Rechenschaft gezogen. Umso wichtiger, dass Eltern über ihre Pflichten, aber natürlich auch über ihre Rechte Bescheid wissen.

Disco, Alkohol & Zigaretten: Was darf mein Kind in der Pubertät?

Trotz dieser gesetzlichen Regelungen können Eltern aus pädagogischen oder anderen Gründen von ihrem Kind in der Pubertät verlangen, früher nach Hause zu kommen, als es nach dem Gesetz erlaubt wäre.

Jugendliche können sich also nicht auf ein „Grundrecht“ berufen, wenn sie z. B. länger in der Disco bleiben wollen. Ohnehin ist es sinnvoll, bei Ausgangszeiten Kompromisse auszuhandeln, in denen das Interesse des Jugendlichen berücksichtigt, aber auch sein Wohl nicht gefährdet wird.

Für private Partys gibt es keine gesetzlich vorgeschriebenen Limits. Hier müssen Sie ganz allein entscheiden, wann ihr Sprössling den Heimweg antreten muss. Um entsprechende Diskussionen und ein gemeinsames Aushandeln der Heimkehrzeit werden Sie in diesem Fall nicht herumkommen. Auch was Alkohol und Zigaretten angeht, müssen Eltern selbst entscheiden, ob sie ihrem Jugendlichen im privaten Bereich ein Alkohol- und Rauchverbot verhängen und durchsetzen wollen.

Mehr Infos über Rechte und Pflichten von Eltern und Jugendlichen

Sie finden ein kleines Quiz für Eltern und Jugendliche über Kinderrechte und Elternpflichten auf unserer Webseite zum Download. Machen Sie doch spaßeshalber mal einen kleinen familieninternen Contest.

Was dürfen Jugendliche in der Pubertät? Und was dürfen sie nicht?

Alterdürfen…dürfen nicht…
Jugendliche

zwischen

14 und 16
  • sich ohne Eltern bis 23 Uhr in Kneipen oder Gaststätten aufhalten, wenn sie dort etwas essen oder trinken
  • ohne sorgeberechtigte Begleitperson an einer Veranstaltung bis 24 Uhr teilnehmen, wenn diese von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe oder einer Kirchengemeinde durchgeführt wird
  • Bier, Wein und andere nicht branntweinhaltige alkoholische Getränke in Kneipen usw. trinken, wenn sie in Begleitung einer sorgeberechtigten Person sind
  • ohne sorgeberechtigte Begleitperson in eine Disco oder auf eine andere öffentliche Tanzveranstaltung gehen
  • allein nicht ohne erwachsene Begleitperson ins Kino gehen, wenn der Film nach 22 Uhr endet
  • nicht in der Öffentlichkeit rauchen
  • keine branntweinhaltige sowie keine nicht brannt weinhaltigen alkoholische Getränke kaufen und in der Öffentlichkeit trinken
Jugendliche

zwischen

16 und 18
  • sich allein bis 24 Uhr in Kneipen oder Gaststätten aufhalten
  • allein bis 24 Uhr in einer Disco sein
  • nicht branntweinhaltige alkoholische Getränke wie Bier, Wein und Sekt im Laden kaufen sowie auch in einer Gaststätte etc. trinken
  • ohne erwachsene Begleitung ins Kino gehen, wenn der Film länger als bis 24 Uhr dauert
  • keine branntweinhaltigen Getränke in der Öffentlichkeit kaufen und trinken
  • keine Zigaretten und keinen Schnupftabak kaufen
  • in der Öffentlichkeit nicht rauchen oder Schnupftabak benutzen