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Das gemeinsame Sorgerecht nach der Trennung
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Sorgerecht: Was Sie bei einer Trennung oder Scheidung beachten müssen

Das elterliche Sorgerecht bei Trennung und Scheidung

Wenn die Beziehung zweier Menschen mit einem gemeinsamen Kind gekrönt wird, denkt dieses Paar nicht zwangsläufig darüber nach, wer nun für das Kind „sorgen“ muss. Mutter und Vater lieben ihr Kind, und es ist selbstverständlich für beide, dass sie dieses Kind behüten wie ihren Augapfel und dass sie jede Sorge dafür übernehmen. Doch kommt es zu einer Trennung, sieht das anders aus. Auf einmal bekommt der Begriff „Sorgerecht“ eine neue Bedeutung.  

Expertenrat von 
Ingrid Neufeld, Erzieherin

Was bedeutet Sorgerecht eigentlich?

Der Begriff Sorgerecht spielt im Familienrecht eine große Rolle. Denn die verheirateten Eltern haben das Recht, für das gemeinsame minderjährige Kind zu sorgen. Damit ist allerdings auch die Pflicht hierfür verbunden. Bis vor ein paar Jahren wurde nach einer Scheidung dieses gemeinsame Sorgerecht auf einen Elternteil übertragen.

Inzwischen hat sich die Rechtslage geändert. Solange nichts anderes beschlossen wurde, gilt die gemeinsame Sorge für das gemeinsame Kind auch nach einer Scheidung. Beide Elternteile üben also das gemeinsame Sorgerecht aus. Vom Gesetz her ist dieser Fall der Normalfall. Denn der Gesetzgeber geht davon aus, dass sich zwar zwei Partner voneinander scheiden lassen könnnen, dass sich diese Scheidung allerdings nicht auf ihr Kind bezieht. Von einem Kind kann man sich nicht scheiden lassen.

Das gemeinsame Sorgerecht nach der Scheidung

In der Praxis bedeutet das, dass der Elternteil, bei dem das Kind lebt, bei sehr vielen praktischen Entscheidungen die Einverständniserklärung des Partners benötigt. Das heißt, dass dieser Elternteil in seinem täglichen Umgang mit dem Kind keineswegs so frei entscheiden kann, wie er es vor der Scheidung gewohnt war.

So bedarf das Kind beispielsweise der schriftlichen Zustimmung des anderen Elternteils bei Schullandheimaufenthalten genauso wie bei einer plötzlich notwendig gewordenen Krankenhausbehandlung. Obwohl der Partner, bei dem das Kind lebt, mit der alltäglichen Erziehung teilweise sehr stark gefordert ist, muss sich dieser Partner vom anderen Elternteil in seine Entscheidungen hineinreden lassen.

Beispiel: Ein Kind besucht das Gymnasium. Nach der Scheidung fällt die Leistung des Kindes stark ab, es ist unmotiviert, muss zu den Hausaufgaben ständig überredet werden, Nachhilfeunterricht fällt an, das Kind fordert die ganze Aufmerksamkeit der Mutter, bei der das Kind lebt. Da die Nerven der Mutter stark belastet sind, beschließt sie, das Kind vom Gymnasium zu nehmen und in die Realschule zu schicken. Doch der Vater stellt sich quer. Da er die Belastung nicht aus eigener Anschauung kennt, will er den Leistungsabfall nicht wahrhaben. Im Gegenteil: Er gibt sogar der Mutter die Schuld. Das gemeinsame Sorgerecht wird hier zur Ohrfeige für die allein erziehende Mutter, die im Alltag mit dem Kind ohnehin bis zur Grenze belastet ist.

Mein Tipp für das Wohl Ihres Kindes
Dort wo die Eltern auch nach einer Scheidung noch gut miteinander auskommen, ist das gemeinsame Sorgerecht durchaus angebracht. Wo es allerdings zum Scheidungskrieg missbraucht werden kann, sollten sich Eltern die gemeinsame Sorge gut überlegen.
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