Versteckte Gen-Technik: Drohen neue Allergien und Antibiotika-Resistenzen?
In Deutschland besteht eine Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Lebensmittel. Immer wieder werden aber gentechnisch veränderte Zutaten in unseren Lebensmitteln entdeckt. Doch wie gefährlich sind Sie? Experten befürchten, dass ehemals harmlose Lebensmittel plötzlich zu einer Gefahr für Allergiker werden könnten. Für viel riskanter halten viele jedoch die Langzeitfolgen der Erbgutmanipulation. Ich erkläre Ihnen, was es mit der These auf sich hat und wie Sie Ihr Kind vor versteckter Gen-Technik schützen können.
Achtung, giftig!
47 Gen-Pflanzen sind in der EU zugelassen, überwiegend Mais- und Sojasorten, etwa Raps, Baumwolle und Zuckerrüben. Mais und Soja werden als Tierfutter verarbeitet und gelangen so in die Nahrungskette. Die Folge: Fleisch, Eier und Milch tragen dann Spuren des genetisch veränderten Futters. Auch Margarine, Öle oder andere Lebensmittelzutaten dürfen daraus bestehen – aber nicht ohne „Gen“-Hinweis auf der Verpackung. Ausnahmen sind Vitamine, Aromen und Zusatzstoffe.
Gen-Food: Gefahr für die Gesundheit Ihres Kindes
Was das Gen-Food im Körper möglicherweise anrichtet, lässt sich nur vermuten. Untersuchungen mit Menschen gibt es noch nicht. Doch es gibt tatsächlich Risiken, die viele Beobachter als realistisch ansehen, wie eine gesteigerte Allergieneigung und ein Risiko für chronische Entzündungen.
So haben Futterversuche mit Schweinen, Ratten, Mäusen und Fischen ergeben, dass es durch gentechnisch veränderte Lebensmittel zu Entzündungsreaktionen des Immunsystems und chronischen Entzündungen kommen kann. Noch deutlicher ist das Allergierisiko übrigens durch Gen-Soja, das ein verbreitetes Futtermittel ist. In einer neuen Variante des umstrittenen US-Konzerns Monsanto stecken zum Beispiel sechs Insektengifte und zwei Herbizide. Das Fatale daran: Soja ist ein Lebensmittel, das ohnehin häufig Allergien auslöst. Die Insektengifte, die in der gentechnisch veränderten Pflanze entstehen, verstärken diese Immunreaktion noch zusätzlich. Ein weiteres mit gentechnisch veränderten Lebensmitteln verbundenes Problem sind die in eine Vielzahl von Pflanzen eingebauten Antibiotikaresistenz-Gene. Diese können sich auf Bakterien im menschlichen Darm übertragen. Dadurch besteht die Gefahr, dass immer mehr Antibiotika unwirksam werden.
So können Sie Ihr Kind schützen
Wer möglichst sicher vor Gen-Lebensmitteln sein will, sollte auf Bio-Produkte vertrauen. Für sie sind erbgutveränderter Mais oder Soja auch als Futterpflanzen verboten. Auch das Logo „Ohne Gentechnik“ zeigt den Verzicht auf gentechnische Veränderungen an. Dieses Logo oder der Hinweis „ohne Gentechnik“ weist Lebensmittel aus, deren Herstellung ohne den Einsatz von Gentechnik erfolgt.
So erkennen Sie gentechnisch veränderte Lebensmittel im Supermarkt
Nicht nur Lebensmittel, die selbst ein gentechnisch veränderter Organismus (GVO) sind, müssen gekennzeichnet werden. Alle Zutaten, Zusatzstoffe und Vitamine in Lebensmitteln, die direkt aus einem GVO stammen, sind ebenfalls kennzeichnungspflichtig. Das gilt auch für gentechnisch veränderte Mikroorganismen, wenn sie einem Lebensmittel zugesetzt werden, wie die Milchsäurebakterien im Joghurt. Tabelle 1 führt beispielhaft Produkte auf, die gekennzeichnet werden müssen.
Nicht alle Anwendungen sind erkennbar!
Produkte von Tieren, die gentechnisch veränderte Futtermittelerhalten haben, bleiben ohne einen entsprechenden Hinweis auf die Gentechnik. Auch Zusatzstoffe, Enzyme, Vitamine und Aromen, die mithilfe von gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt werden, müssen nicht gekennzeichnet werden. Es ist also ein Unterschied, ob Lecithin aus gentechnisch veränderten Sojabohnen stammt oder von gentechnisch veränderten Mikroorganismen produziert wird: Nur im ersten Fall muss die gentechnische Veränderung angegeben werden. Tabelle 2 führt beispielhaft Produkte auf, bei denen der Einsatz der Gentechnik nicht gekennzeichnet werden muss.
Tabelle 1: Gentechnisch veränderte Lebensmittel, die gekennzeichnet werden müssen | |
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Kennzeichnungspflicht | Beispiele |
Lebensmittelselbstist GVO | gentechnisch veränderte Sojabohnen, gentechnisch veränderter Mais |
Zutat desLebensmittels stammt aus GVO | Sojamehl, Sojaflocken, Tofu und Sojaöl aus GV-Soja, Maismehl, Maisgrieß, Maisöl und Maltodextrin aus GV-Mais, Rapsöl aus GV-Raps, Baumwollsaatöl aus GV-Baumwollsamen,Zucker aus gentechnisch veränderten Zuckerrüben |
Zusatzstoff aus GVO | Emulgator Lecithin (E 322), Mono- und Diglyceride aus GV-Soja, Xanthan, Maltit und Sorbit aus GV-Mais |
Vitamin aus GVO | z. B. Vitamin E/Tocopherol aus GV-Soja |
Aroma aus GVO | Aromen, z. B. Sojaeiweiß aus GV-Soja |
Eine Besonderheit dabei: Die Kennzeichnungspflicht besteht unabhängig davon, ob die gentechnische Veränderung im Endprodukt nachweisbar ist. Wichtig ist allein die Tatsache, dass dieZutat ursprünglich Bestandteileines GVO war.
Tabelle 2: Produkte, bei denen der Einsatz der Gentechnik nicht gekennzeichnet werden muss | |
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Keine Kennzeichnungspflicht | Beispiele |
Erzeugnisse von Tieren, die mit Futtermitteln oder Futtermittel-Zusätzen aus GVO gefüttert wurden | Fleisch, Wurst, Fischerzeugnisse, Milch und Milchprodukte, Eier |
Vitamine, Zusatzstoffe, Aromen | mit Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen hergestelltes Vitamin B2 und B12 sowie Ascorbinsäure |
Enzyme | mit Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen hergestellte Enzyme wie Chymosin – auch Labenzym genannt – zur Herstellung von Käse, Amylasen zur Umwandlung von Stärke, z. B. in Brot und Backwaren, Pektinasen bei der Gewinnung von Fruchtsäften |
Ausnahmefall Honig: Lange strittig war dieFrage, ob Honig gekennzeichnet werden muss, bei dem Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen wie beispielsweise GV-Raps aus Kanada nachgewiesen werden können. Seit 2014 ist klar, dass Pollen als unvermeidbare Beimischung zu werten sind. Demnach entfällt auch bei Honig eine Kennzeichnungspflicht, solange der Anteil von 0,9 Prozent GV-Pollen unterschritten bleibt.
Tabelle 3: Folgende Kennzeichnungsvorschriften gelten für verpackte und unverpackte Lebensmittel | ||
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Lebensmittel | Ort der Kennzeichnung | Wortlaut |
verpackte Lebensmittel mit Zutatenliste | in derZutatenliste hinter der entsprechenden Zutat oder als Fußnote zur Zutatenliste (gleiche Schriftgröße | „genetisch verändert“ oder „aus genetisch veränderten … hergestellt“ oder „enthält aus genetisch veränderten … hergestellte(s/n) …“ |
verpackte Lebensmittel ohne Zutatenliste z. B. Polenta aus Maismehl | Etikett | „genetisch verändert“ oder „aus genetisch veränderten … hergestellt“ |
unverpackte Lebensmittel z. B. Maiskolben und Lebensmittel in Verpackungen mit einer Oberfläche kleiner als 10 cm² (z. B. einePraline | am Lebensmittel, beispielsweiseam Schild/Aushang oder in dauerhaft lesbarer Form auf der Verpackung | „genetisch verändert“ oder „aus genetisch veränderten … hergestellt“ |