Halbjahreszeugnis: Das sagt es aus!
Was das Zeugnis wirklich bedeutet
In der Grundschule umfassen Berichtszeugnisse ein oder zwei Seiten, je nachdem, ob eine Erläuterung oder eine verbale Bewertung den Ziffernnoten zugefügt wird oder nicht. Auf der ersten Seite finden sich zunächst das Logo oder Erkennungszeichen und der Name der jeweiligen Schule. So ist auf einen Blick zu erkennen, um welche Schule es geht. Darunter wird differenziert aufgeführt, um welches Schuljahr, welches Halbjahr, welche Jahrgangsstufe und welche Klasse es sich handelt. Dann folgt der Name des Schülers, für den dieses Zeugnis geschrieben worden ist.
Das Halbjahreszeugnis ist nie einheitlich
Je nach Entscheidung der Schulkonferenz gibt es Zeugnisse für die ersten beiden Schuljahre entweder halbjährlich oder jährlich. Die Halbjahreszeugnisse werden am Ende des ersten Schulhalbjahres, Ende Januar oder Anfang Februar, ausgegeben. Einen einheitlichen Zeitpunkt aller Bundesländer für die Zeugnisvergabe gibt es nicht. Ziffernnoten mit oder ohne ergänzende Kommentare werden in der Regel ab Ende Klasse 2 erteilt. An manchen Schulen werden Rasterzeugnisse im Gegensatz zu den üblichen Berichtszeugnissen ausgegeben. Rasterzeugnisse sind umfangreicher, aber auch seltener.
Halbjahreszeugnis: Diese Zeugnisarten gibt es
In einem Berichtszeugnis werden Ziffernnoten für die Kopfnoten und die Pflichtfächer erteilt sowie gegebenenfalls durch schriftliche Erläuterungen ergänzt. Ein Rasterzeugnis ist wesentlich umfangreicher. Die Kompetenzen jeden Fachs werden aufgeschlüsselt und detailliert bewertet. Im Fach Deutsch bedeutet das beispielsweise eine detaillierte Bewertung der Rechtschreibung, des Sprachgebrauchs, des Lesens, Sprechens und Zuhörens.
Das Zeugnis: Kopfnoten gibt es fast wieder in jedem Bundesland
Bei den Kopfnoten handelt es sich um Zensuren zur Bewertung des Arbeits- und des Sozialverhaltens. Ob und wie viele Kopfnoten es gibt, ist unterschiedlich. Die Note 6 kommt bei Kopfnoten nicht vor, Lehrer können sich zwischen sehr gut (1), gut (2), befriedigend (3) und unbefriedigend (5) entscheiden.
Mein Tipp: Auch gegen Kopfnoten im Halbjahreszeugnis können Sie Einspruch einlegen |
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Wenn Sie mit den Kopfnoten Ihres Schulkindes nicht einverstanden sind, fordern Sie vom Lehrer eine Begründung. Sowohl das Sozial- (z. B. Regeln einhalten, Konfliktverhalten, Teamfähigkeit) als auch das Arbeitsverhalten (z. B. Unterrichtsbeteiligung, zielgerichtetes Arbeiten, Konzentration, Selbstständigkeit, Leistungsbereitschaft) lassen sich in verschiedene Punkte aufschlüsseln. Alle Aspekte zusammen ergeben die Kopfnote. |