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Klassenarbeiten, Tests, Vergleichsarbeiten… Hier erfahren Sie aus erster Hand alles was Sie über Tests und Klassenarbeiten Ihres Kindes wissen sollten.
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Tests und Klassenarbeiten: Welche Regeln gelten in der Schule?

Benotung und Schulzeugnis

Klassenarbeiten, Tests, Vergleichsarbeiten… Was für ein Pensum, das Ihr Kind in der Schule zu absolvieren hat! Vielleicht haben Sie sich auch schon mal gefragt, ob dieser Lernstress normal ist, ob so viele Tests nötig und überhaupt erlaubt sind. Hier erfahren Sie aus erster Hand alles was Sie über Tests und Klassenarbeiten wissen sollten. 

Expertenrat von 
Annette Holl, Grundschullehrerin

Welche Wissensabfragen Ihr Kind in der Schule absolvieren muss

Der Lehrer kann das Wissen Ihres Kindes in Tests oder Klassenarbeiten abfragen oder andere schriftliche Leistungen in die Benotung auf dem Schulzeugnis mit einbeziehen. Diese Tests und Klassenarbeiten muss Ihr Kind absolvieren:

1. Tests, Übungsarbeiten oder kleine Arbeiten (Klassenarbeiten oder Kurzarbeiten)
Diese Klassenarbeiten nehmen keine ganze Schulstunde in Anspruch und werden unangekündigt geschrieben. Sie beinhalten den Lernstoff der vorherigen Unterrichtsstunden von mindestens einer Schulwoche. Die Benotung in Tests zählen im Verhältnis zu Klassenarbeiten weniger. Ich führe zum Beispiel in der dritten Klasse, die ich derzeit in Mathematik unterrichte, wöchentlich Einmaleins-Tests durch, deren Durchschnittsnote pro Halbjahr wie eine Klassenarbeit für das Schulzeugnis zählt.

2. Klassenarbeiten oder große Arbeiten (Schulaufgaben oder Probearbeiten)
Diese Klassenarbeiten werden zum Abschluss einer Lerneinheit durchgeführt. Sie dauern in der Regel eine Schulstunde, also 45 Minuten.

3. Vergleichsarbeiten (VERA) oder zentrale Lernstandserhebungen
Seit dem letzten Schuljahr werden diese Klassenarbeiten, die nicht in die Benotung eingehen, in allen dritten Klassen an zentralen Terminen in Deutsch und Mathematik durchgeführt. Die Deutsch- und Mathe-Arbeiten setzen sich jeweils aus zwei zentral gestellten Aufgabenheften zusammen, die in 30 Minuten (kurze Pause dazwischen) erledigt werden müssen. Die Schüler bearbeiten bei diesen Klassenarbeiten standardisierte Aufgaben, die den kompletten Lernstoff aus Klasse 3 abdecken.

4. Schriftliche Leistungsnachweise
Neben Klassenarbeiten und Tests kann der Lehrer noch andere Leistungen Ihres Kindes in die Benotung auf dem Schulzeugnis Ihres Kindes mit einbringen. Auch ein Referat oder eine Präsentation (in Baden-Württemberg ist in Klasse 2 eine Präsentation sogar verbindlich zu benoten) kann wie eine Klassenarbeit zählen. Gruppenarbeiten zu einem Thema, Lesetagebücher oder Werkstatthefte sowie auch Hausaufgaben und die Heftführung dürfen in die Benotung eingehen. Wenn ich zum Beispiel in einer 3. oder 4. Klasse Deutsch unterrichte, so zähle ich die Lesetagebücher, die meine Schüler zur gelesenen Klassenlektüre erstellen, wie eine Klassenarbeit und benote sie. 

 

10 Antworten auf Elternfragen rund um das Thema „Klassenarbeiten“

1. Müssen Klassenarbeiten angekündigt werden?
Ob und wie lange vorher das Datum von Klassenarbeiten bekannt gegeben werden muss, hängt von der jeweils geltenden Schulordnung und der Schulart ab. In den weiterführenden Schulen sind Klassenarbeiten in allen Bundesländern anzukündigen. In der Grundschule werden Klassenarbeiten allerdings in der Regel nicht angekündigt. In Bayern sollen sie laut Schulordnung ausdrücklich nicht angekündigt werden. Ich handhabe es in meinem Schulalltag so, dass ich Tests in den Klassen 1 und 2 ohne vorherige Bekanntgabe schreiben lasse. So kann ich den aktuellen Leistungsstand der Kinder durch die Tests erfahren, und die Kinder kommen nicht ängstlich oder gestresst zur Schule, weil ein Test ansteht. In den höheren Klassen jedoch kündige ich Klassenarbeiten etwa eine Woche vorher an. Ich halte es für wichtig, dass ältere Schüler lernen, sich auf eine Klassenarbeit oder auf Tests vorzubereiten, und selbst noch mal an ihren Lücken arbeiten.
2. Wie viele Arbeiten dürfen an einem Tag / in einer Woche geschrieben werden?
An einem Schultag darf nur eine Klassenarbeit geschrieben werden. Am ersten Tag nach Ferien oder in den meisten Bundesländern auch nach Sonn- und Feiertagen dürfen keine Klassenarbeiten geschrieben werden. In der Regel sollen in allen Bundesländern nicht mehr als zwei Klassenarbeiten pro Woche geschrieben werden. Zusätzliche Tests sind aber durchaus möglich. Eine Klassenarbeit muss erst zurückgegeben werden, bevor die nächste geschrieben werden darf.
3. Muss eine bestimmte Anzahl von Arbeiten in einem Schuljahr geschrieben werden?
Hierzu gibt es für jedes Bundesland verbindliche Vorgaben. Auch kann das Lehrerkollegium einer Schule Absprachen für Klassenarbeiten treffen. Fragen Sie beim Lehrer Ihres Kindes nach, wie es an der Schule Ihres Kindes geregelt ist! Ich selbst unterrichte in Baden-Württemberg, wo in Klasse 3 und 4 in Deutsch mindestens zehn schriftliche Klassenarbeiten pro Schuljahr, darunter fünf Aufsätze, geschrieben werden müssen. An meiner Schule haben wir uns auf fünf Aufsätze, drei Diktate, zwei Tests zum Lesen und kleinere Tests zur Sprachkunde geeinigt.
4. Welche Inhalte dürfen in Klassenarbeiten abgefragt werden?
Klassenarbeiten prüfen die Inhalte der vorangegangenen Unterrichtsthemen ab. Im Unterricht geübte Aufgaben werden in ähnlicher Form abgefragt. Allerdings können durchaus auch schon bekannte Inhalte aus vorhergehenden Unterrichtseinheiten und Transferaufgaben vorkommen, um zu überprüfen, ob die Kinder die erlernten Inhalte auch auf andere Situationen übertragen können.
5. Was wird benotet und was nicht?
In Klasse 1 erhält Ihr Kind für seine Leistungen generell keine Noten. In Klasse 2 werden Klassenarbeiten und Tests zunächst mit Bemerkungen, später dann mit Noten versehen. In Klasse 3 und 4 werden alle Klassenarbeiten und Tests benotet. Die Vergleichsarbeiten (VERA) dürfen nicht benotet werden. Schriftliche Leistungsnachweise dürfen nur benotet werden, wenn der Lehrer sie vorher ankündigt.
6. Wie kommt der Lehrer zu seinen Noten?
Offizielle Notenschlüssel und Bewertungsraster gibt es nur für zentrale Prüfungen (Vergleichsarbeiten, Abitur usw.). Für Klassenarbeiten oder Tests gibt es keine verbindlichen Notenskalen, sondern jeder Lehrer erstellt ein den Anforderungen angemessenes Bewertungsschema. Generell können Sie davon ausgehen, dass Ihr Kind die Note 4 erhält, wenn es 50 % der Aufgaben gelöst hat (entsprechend dann die anderen Noten). Vor allem bei Diktaten einigen sich die Lehrer einer Schule oft auf dieselbe Bewertung (Fehler pro Gesamtwortzahl), damit die Vergleichbarkeit gewährleistet ist.
7. Fallen nachträglich gefundene Fehler zu Ungunsten meines Kindes aus?
Auch ein Lehrer ist ein Mensch, und er kann bei der Korrektur einen Punkt übersehen oder sich verrechnet haben. Schauen Sie die korrigierte Klassenarbeit Ihres Kindes sorgfältig an, überprüfen sie die beanstandeten Fehler und zählen Sie die Punkte nach. Gibt es die Möglichkeit, dass Ihr Kind noch einen Punkt dazubekommt und sich die Note dadurch verbessert, so sollte es seinen Lehrer darauf hinweisen. Denn eine Korrektur der Note nach oben ist durchaus möglich! Wenn aber der Lehrer nach der Rückgabe der Klassenarbeit noch einen Fehler entdeckt, den er zuvor übersehen hat, so wird die Note dadurch nicht mehr schlechter. Das ist in den meisten Schulen die gängige Praxis und aus pädagogischer Sicht eine gerechte Vorgehensweise. Allerdings gibt es nicht in allen Bundesländern gesetzliche Grundlagen zu diesem Vorgehen.
8. Muss eine schlecht ausgefallene Klassenarbeit wiederholt werden?
Zwar hält sich dieses Gerücht hartnäckig, aber in den meisten Bundesländern gibt es keine zwingende Vorschrift, dass Klassenarbeiten, die bei einem Großteil der Schüler schlecht ausgefallen sind, wiederholt werden müssen. Allerdings gibt es an vielen Schulen Regelungen, ab welchem Klassendurchschnitt (meist 4,0) oder bei welcher Anzahl von Schülern mit Note 5 oder schlechter (meist ein Drittel) eine Klassenarbeit wiederholt werden muss. Oft hat ein Lehrer auch die Möglichkeit, sich vom Schulleiter genehmigen zu lassen, dass eine schlechte Arbeit gültig ist und nicht wiederholt wird. Fragen Sie nach, wie das an der Schule Ihres Kindes geregelt ist! Derart schlecht ausfallende Arbeiten kommen immer mal vor; sollten sie sich aber häufen, sollte die Klassenpflegschaft nach den Gründen für ein so schlechtes Ergebnis für so viele Schüler forschen.
9. Muss mein Kind eine versäumte Klassenarbeit nachschreiben?
Eine Verpflichtung zum Nachschreiben einer versäumten Klassenarbeit in der Grundschule gibt es in den meisten Bundesländern nicht. Es liegt im Ermessen des Lehrers, ob Ihr Kind, wenn es bei einer Klassenarbeit gefehlt hat, nachschreiben muss. Wenn Ihr Kind durch eine Krankheit mehrere Arbeiten versäumt hat, wird der Lehrer in den meisten Fällen das Nachschreiben anordnen. Der Zeitpunkt des Nachschreibens wird vom Lehrer festgelegt und Ihrem Kind angekündigt. Ihr Kind soll die Möglichkeit zur Vorbereitung erhalten, das heißt, der Nachschreibetermin sollte nicht am ersten oder zweiten Tag seiner Genesung erfolgen.
10. Dürfen in einer Nachschreibearbeit dieselben Inhalte abgefragt werden?
Die Nachschreibearbeit enthält dieselben Inhalte wie die Klassenarbeit, aber leicht verändert. Vom Schwierigkeitsgrad, der Punktezahl und der Menge her sollte diese Nachschreibearbeit der vorangegangenen Arbeit entsprechen, um die Vergleichbarkeit zu gewährleisten.
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Kommentare zu "Tests und Klassenarbeiten: Welche Regeln gelten in der Schule?"
  • Geli schreibt am 30.01.2019

    Meine Tochter geht in die 3 Klasse und schreibt in allen Fächern
    4 Seitige Klassenarbeiten die sie Zeitlich nicht schaffen kann ,wie viele Seiten sind den in dieser Klassenstufe zulässig ?
    Es sind mehrere Kinder in der Klasse die das nicht schaffen und es gibt viele schlechte Noten .
    Ich bin gezwungen meiner Tochter die Freizeit zu streichen da sie mit dem Lernstoff in dieser Geschwindigkeit nicht nachkommt .
    Das darf doch nicht sein in der Grundschule , und vor allem das die Lehrer es nicht schaffen den Kindern es so beizubringen das alle es verstanden haben dafür muss in einer Schule doch Zeit sein oder ?
  • Susi schreibt am 20.12.2018

    Unter welchen Umständen dürfen Klassenarbeiten/Leistungsnachweise in der Grundschule (nach-)geschrieben werden. Gibt es hier klare Verordnungen?
    Meine Tochter (8, 3. Klasse) musste in Mathematik in einer Aufteilklasse (Unterrichtsausfall, die Kinder werden auf andere Klassen aufgeteilt), an einem Vierertisch mit drei Jungen als einziges Kind eine Arbeit nachschreiben - bei laufendem Unterricht. Sie musste also in einem fremden Klassenzimmer, an einem anderen Tisch, unter ihr unbekannten Kindern und unangekündigt nachschreiben - obwohl sie genau auf 2,0 steht. Die drei Jungen kommentierten jeden Rechenschritt und zogen sie auf, weil sie am letzten Schultag vor den Ferien schreiben musste. Es wurde nicht eingegriffen und auch keine zusätzliche Zeit gegeben.
    Was können wir hier rechtlich tun?
  • Sandra schreibt am 04.12.2018

    Meine Tochter, 10. Realschulklasse, hatte aufgrund einer OP und anschließender Genesung eine längere Fehlzeit von 4 Wochen. Das Thema in Mathe konnte ihr kein Mitschüler wirklich vermitteln, und wir als Eltern waren auch raus. Wir haben 4 Nachhilfestunden investiert. Der Lehrer, ein harter Brocken und geht bald in Rente, sagte vor der Arbeit zu ihr, dass er es anders bewerten wird, wegen der Fehlzeit.
    Jetzt kam die Arbeit zurück :( eine 5- ! Er hat sich doch entschieden, normal zu bewerten! Darf er das? Können wir das anfechten? Was können wir tun?
  • Babette schreibt am 27.10.2018

    Selbst bin ich Lehrerin, allerdings nicht in Deutschland. Ich wundere mich über die Tests, die an einer Grundschule in Hamburg durchgeführt werden. Ich habe schon versucht, mich ins Hamburger Schulrecht einzulesen, finde aber keine Hinweise auf folgende Frage: Dürfen LehrerInnen in Deutschland Fragen in Tests zB Musik stellen, deren Antworten die Kinder in keinem Heft oder keiner Mappe schriftlich stehen haben? Ich meine keine Fragen, deren Antworten durch logisches Denken eruiert werden könnten, sondern zB das Wissen eines vollständigen Namens einer Berühmtheit bzw deren Familienmitglieder abfragen. Reicht es aus, wenn das nur mündlich in der Grundschule besprochen wird?
    Vielen Dank für jedwede Antwort!
  • marco schreibt am 26.06.2018

    Hallo,

    ich hab da eine Frage. Mein Sohn geht in die 6.klasse und heute hat der Lehrer gesagt das sie morgen einen Vokabeltest schreiben. Der haken an der Sache ist das die kinder 85 neue Vokabeln lernen müssen und dabei haben sie heute mittagschule gehabt, das heiß das mein sohn erst um 5 zuhause ist wie soll er da noch richtig lernen?
  • Diana schreibt am 01.03.2018

    Ich gehe in die 11. Klasse eines Berufskollegs und muss 2 Klausuren nachschreiben. Ich schreibe in der nächsten Woche aber regulär schon 3 und Freitag fahren wir auf Stufenfahrt. Dürfen die mich jeden Tag eine Klausur schreiben lassen? Wobei ich am Donnerstag sogar 2 schreiben muss, 1 regulär und 1 nachschreiben. Geht das?
  • Emelie schreibt am 27.02.2018

    Hallo,
    ist es überhaupt noch zulässig, dass Klassenarbeiten ohne erreichbare Punktzahl zu den einzelnen Aufgaben / Gesamtpunktzahl geschrieben werden dürfen?
    Es wird dann im Nachhinein, je nach Ausfall der Klassenarbeit bepunktet!
    Es muss doch für jeden Schüler transparent sein, wie viele Punkte er für welche Aufgabe erreichen kann, oder?
  • Andreas schreibt am 05.01.2018

    Hallo, darf in der 2. Klasse eine Mathearbeit in der 6. Stunde geschrieben werden?
  • Bianca schreibt am 21.12.2017

    Hallo zusammen,
    mein Sohn besucht die 6. Klasse einer Realschule in NRW, die Kinder müssen Stündlich den Klassenraum wecheln. Und somit auch den Sitzplatz Std. wecheln, weil jeder Lehrer will die Kinder irgenwo anders Sitzen haben! Und die Klassenlehrerin ist mit den Kindern nur 1-2 Std. in der Woche gemeinsam mit den Kindern im Klassenraum? Jetzt sollen alle Schüler die eine Klassenarbeit versäumt haben,Dienstags in der 5. Std. nach schreiben, ja sie haben richtig gelesen, in der 5. Std.
  • Lara schreibt am 06.11.2017

    Hallo
    Ich hätte eine Frage bezüglich der Klausuren in NRW . Darf man eine Arbeit schreiben, die vor zwei Tagen angekündigt worden ist. (Heute war der erste Schultag)
  • lin schreibt am 14.10.2017

    Hallo ich gehe in die 9. Klasse auf ein Gymnasium in rlp. Momentan haben wir die letzte Ferienwoche und unser Sozi Lehrer und stellvertretender Schulleiter will mit uns nächste Woche in der 1.stunde ein Sozi 10h Test schreiben.Darf er das überhaupt?
  • Bettina schreibt am 24.09.2017

    Meine Tochter ist in der 4. Klasse und hat in der 5ten Stunde eine Mathearbeit geschrieben. Jetzt habe ich gehört, dass das in der Grundschule nicht zulässig ist. Stimmt das?
  • Schreck schreibt am 08.05.2017

    Über viele der Einträge hier bin ich erschrocken. Ihr lernt doch nicht für einen Test, ihr lernt für das Leben. Da ist es doch unerheblich, ob ein oder zwei Teste am Tag/die Woche geschrieben werden. Das Leben kündigt euch doch auch nicht drei Tage vorher an, dass ihr von einem Amerikaner auf Englisch nach dem Weg gefragt werdet.
  • Dietmar schreibt am 30.03.2017

    Meine Tochter geht in die 4. Klasse in Bayern. Sie schreibt morgen eine Schulaufgabe in HSU. Die Schulaufgabe wurde eine Woche vorher angekündigt. Bis gestern hatten sie ein Blatt und eine Karte zum Lernen. Heute - einen Tag vorher - bekamen die Schüler noch acht DIN A 4-Seiten zum Lernen. Wie viele Tage vorher sollte der Stoff den Schülern zum Lernen bereit stehen?
  • Marc schreibt am 28.03.2017

    Meine Tochter schreibt in der 5. Klasse Gymn. NRW jeden Montag
    einen Test in Englisch. Ist dies zulässig? Das letzte mal wurde der zu lernende Inhalt Freitags für den folgenden Montag benannt
  • Marco schreibt am 14.02.2017

    Mein Sohn (Gymnasium in NRW, 9. Klasse) hat in Chemie und Biologie jeweils eine 5 erhalten. Aber es wurden keine Arbeiten oder Tests geschrieben. Die Benotung beruht alleine auf der mündlichen Beteiligung. Ist das zulässig? Ich halte das für falsch, da damit Kinder, die introvertierter sind, deutlich benachteiligt warden. Zudem frage ich mich, wie der Lehrer festgestellt haben will, ob mein Sohn der Lehrstoff verstanden hat. Ich habe nächste Woche Lehrersprechstunde und benötigee Fakten ;-) Kennt sich jemand aus?
  • BeMa2006 schreibt am 13.12.2016

    Darf ein Diktat (Deutsch) in einer Mathe Vertretungs Stunde geschrieben werden? Die Lehrerin ist ständig krank und lässt ihre Arbeiten dann in den Vertretungsstunden schreiben. Die Kinder haben aber keinerlei Vorbereitung, da die Lehrerin nie da ist!! Könnt ihr mir helfen? (Mecklenburg-Vorpommern)
  • Manuel schreibt am 12.12.2016

    Gymnasiale Oberstufe (12. Klasse)
    Heute(Montag) haben wir eine Mathe Klassenarbeit über die gesamte Kurvendiskussion geschrieben. Morgen (Dienstag) schreiben wir eine Englisch Klassenarbeit. Am Mittwoch schreiben wir eine Informatik Klassenarbeit. Am Donnerstag schreiben wir eine BWL Klassenarbeit, einen Physik Test, Religionstest und noch einen Englisch Vokabeltest über 200 Wörter. Am Freitag schreiben wir noch eine Deutsch Klassenarbeit. Ist das rechtlich in Ordnung innerhalb 5 Schultage 4 Klassenarbeiten und 3 Tests(Hausaufgaben Überprüfungen) zu schreiben oder gibt es auch in der Oberstufe Grenzen ?
  • Ilona schreibt am 07.12.2016

    Mein Kind schreibt in Thüringen Klasse drei jetzt den fünften teiltest in Mathe u nächste Woche die Mathearbeit ! Ich finde das sehr viel ist das alles rechtens ?
  • Yvonne schreibt am 27.10.2016

    Hallo,
    meine Tochter, 17, geht in die 12.Klasse eines Beruflichen Gymnasium in Thüringen. Meine Frage ist nun, sie sollen nächste Woche 4 Klassearbeiten schreiben und 2 an einem Tag hintereinander. Können die Lehrer das machen? Bitte um Antwort.
    Danke.
    Yvonne
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