Schadstoffe: Wie Sie Weichmacher vermeiden können
Tipps zum Thema Schadstoffe vermeiden
Weichmacher werden benötigt, um Kunststoffprodukte elastisch zu halten. Aus diesem Grund sind insbesondere Gegenstände aus Weichplastik (vor allem Weich-PVC) damit belastet. Einer der am häufigsten verwendeten Weichmacher ist Di-Ethyl-Hexyl-Phthalat (DEHP). Es ist im PVC nicht chemisch gebunden und wird langsam wieder freigesetzt. Daher ist es in der Umwelt überall nachweisbar. Auch die Muttermilch ist damit belastet.
Weichmacher wirken hormonähnlich
DEHP ist akut kaum giftig, hat bei Langzeitbelastung jedoch folgende Auswirkungen: Leber- und Nierenschäden im Tierversuch krebserregend (Krebs beim Menschen nicht eindeutig nachgewiesen, von der amerikanischen Umweltbehörde als „wahrscheinlich krebsauslösend“ eingestuft) im Tierversuch Entwicklungsstörungen des Ungeborenen im Tierversuch eindeutig hormonähnliche Wirkung (Hodenschädigung bei Ratten ab einer täglichen Aufnahme von 3,7 mg/kg*, reduzierte Fruchtbarkeit) DEHP wird im Körper zu Mono-Ethyl-Hexyl-Phthalat(MEHP) abgebaut, welches ebenfalls Schadwirkung, z. B. auf Hodenzellen, hat. So ist aus Untersuchungen beim Menschen bekannt, dass erhöhte MEHP-Werte mit einer Verminderung der Spermienqualität einhergehen. MEHP wird auch mit Frühgeburten in Zusammenhang gebracht. Bedenklich: In einer kürzlich durchgeführten Studie wurden bei 88 Prozent der neu geborenen Babys DEHP und MEHP im Blut nachgewiesen.
Wichtigste Quelle für Weichmacher: unsere Nahrung
Der fettlösliche Weichmacher DEHP gelangt überwiegend mit der Nahrung in den Körper und stammt zum Teil aus PVC-haltigen Lebensmittelverpackungen. Im Schnitt nimmt jeder Mensch täglich etwa 7 bis 11 ?g** des Weichmachers DEHP pro Kilogramm Körpergewicht auf. Es reichert sich in allen Geweben, bevorzugt aber in Leber- und Fettgewebe, an.
Wichtig beim Weichmacher: DEHP sowie alle Zubereitungen, die mehr als 0,5 Prozent DEHP enthalten, müssen EU-weit mit dem Buchstaben T (toxic = giftig) und einem Totenkopf gekennzeichnet werden. Von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen sind jedoch alle Kunststoffartikel, z. B. Produkte aus Weich-PVC, die zwischen 20 und 40 Prozent (maximal bis 60 Prozent) DEHP enthalten!
Wie viel DEHP über die Atemluft aufgenommen wird und wie hoch die derzeit eher als gering eingeschätzte Belastung tatsächlich ist, kann wegen der unbefriedigenden Datenlage bisher nicht genau angegeben werden. Die duldbare tägliche DEHP-Aufnahme (Tolerable Daily Intake = TDI), die in Deutschland als ungefährlich für die Gesundheit angesehen wird, wurde mit 0,05 mg/kg festgelegt.