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Verbote bei Teenagern: Wann platzt die Bombe?

Wie lange können Sie Dinge verbieten?

Wenn Ihr Kind bereits in der Pubertät ist und langsam erwachsen wird, ist es für Sie als Eltern nicht immer leicht zu entscheiden, ob ein Verbot die richtige pädagogische Maßnahme ist bzw. ob Sie Ihrem (fast) erwachsenen Kind überhaupt etwas verbieten können.  

Jan-Uwe Rogge Portrait
Expertenrat von 
Dr. Jan-Uwe Rogge, Familienberater und Bestsellerautor

Verbote können Strafen sein, müssen es aber nicht! Das möchte ich Ihnen anhand von drei Fallbeispielen aus meiner Beratungspraxis zeigen: Bei den ersten beiden Beispielen geht es demnach auch nicht um Strafen, sondern um Verbote, die die Mütter aus Sorge, um ihren Nachwuchs zu schützen oder auch aus rechtlichen Gründen aussprechen. Das dritte Beispiel zeigt anschaulich, wie wenig Wirkung Verbote als Strafe zeigen. 

Fallbeispiel 1: Ausgehen bis spät abends 

Ihre Tochter, so berichtet Beate Müller, Mutter von drei Töchtern im Alter von elf, 13 und 17 Jahren, würden schnell durchdrehen, „wenn ich mal Nein sage, ihnen etwas verbiete“. Vor allem die Älteste, Sophie, würde sofort „durchdrehen, fluchen, rumschreien, wenn es nicht nach ihrem Willen geht“. Die wäre vor zwei Wochen gekommen, habe gefragt, ob sie in die Stadt, nach Hamburg, reinfahren könne. Natürlich habe sie „Ja“ gesagt, in der Annahme, sie käme zu einer „normalen Uhrzeit, so spätestens um acht Uhr abends zurück. Es war unter der Woche. Und Sophie musste am nächsten Tag früh in die Schule“. Da wäre ihre Tochter durchgedreht, weil sie bis zwölf Uhr nachts bleiben wolle („Das Kino geht so lange!“). Sie wäre ruhig geblieben, habe ihr erklärt, sie könne ja einen „Kinofilm früher besuchen“. Doch das hätte ihre Tochter nicht gewollt:

„Die hat auf ihrem Standpunkt beharrt, ich auf meinem!“ Sie atmet tief aus: „Schließlich habe ich eine Verantwortung.“ Und dann gebe es noch ein „Jugendschutzgesetz“. Sie finde es ja nicht so gut, Gesetze als Argumentationshilfe anzuführen, lieber habe sie es, Sophie würde vernünftigen Überlegungen folgen, „aber wenn's nicht geht, dann ist auch mal Schluss mit lustig! Dann ist Ende der Diskussion!“. So habe sich die Auseinandersetzung unendlich lange hingezogen, bis „ich die Faxen dicke hatte, aufgestanden bin, meine Tochter angeschaut und mich klar ausgedrückt habe: ‚Du bist um acht Uhr zu Hause!‘“. Sie habe sich noch gedacht: „Oh Gott, Beate, das war jetzt unpädagogisch, völlig daneben!“

Sophie wäre aufgesprungen und habe mit den Worten „Du wirst schon sehen, was du davon hast! Du siehst mich nie wieder!“ aus dem Zimmer gerannt. So wäre ihre Sophie eben, „da hat sie was von mir“, lächelt Beate Müller, sie raste schnell aus und kriege sich nicht mehr ein. Die Mutter überlegt: „Aber ich finde, irgendwie reagiert sie ja auch normal. Ich will keine angepasste Tochter, die jedes Verbot schluckt und die schnell nachgibt.“

Sie stockt kurz: „Aber ich kann doch nicht jedem Wunsch nachgeben. Ich habe doch auch eine Verantwortung für mein Kind, egal wie alt es ist.“ Sie macht eine Pause: „Zumindest wenn es noch zu Hause wohnt!“

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Als Leser des "Pubertäts-Überlebensbriefes" lesen Sie hier noch, wie sie die Beispiele ohne Verbote konstruktiv lösen können!

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