Elternabend & Co: Mitspracherecht in der Grundschule nutzen
Elternabende: Mitsprache in der Grundschule auf Bundesebene
Auf Bundesebene haben sich die Landeselternräte zum Bundeselternrat zusammengeschlossen, um die Elternschaft über Entwicklungen im Bereich der Bildungspolitik zu informieren und Eltern in schulischen Fragen zu beraten.- Bundeselternrat (Vertreter aller gewählten Elternvertreter der Länder)
- Landeselternrat (Vertreter aller gewählten Elternbeiräte der Schulen eines Landes)
- Elternrat (Vertreter auf Stadt-, Kreis-, Gemeindeebene)
- Elternbeirat, Schulpflegschaft (gewählt von den Klassenelternsprechern/der Klassenpflegschaft einer Schule)
- Klassenelternsprecher, Klassenpflegschaft (von den Eltern einer Schulklasse gewählte Klassenvertretung, bestehend aus zwei Personen)
Je nach Bundesland tragen diese Gremien unterschiedliche Bezeichnungen, und es können ihnen unter Umständen neben den Eltern auch Lehrer- oder Schülervertreter angehören. Ebenso können Eltern in schulische Fachkonferenzen gewählt werden, um dort ihren Einfluss geltend zu machen (z.B. auf die Anschaffung von Schulbüchern). Die grundlegende Aufgabe der Elternvertretung besteht dabei in der Unterstützung der Schule bei der Verwirklichung der Erziehungsziele sowie in der Durchsetzung der Interessen von Eltern und ihren Kindern.
Aufgaben der Elternsprecher in der Grundschule
Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer hat den Klassenelternsprecher über alle grundsätzlichen, die Klasse gemeinsam interessierenden Fragen zu unterrichten und ihm die notwendigen Auskünfte zu erteilen. Der oder die Klassenelternvertreter/in hat folgende Aufgaben:
- Kontakt zwischen den Lehrkräften der Klasse und den Eltern zu pflegen,
- Vorschläge der Eltern zu beraten und der Schule zu unterbreiten,
- der Elternschaft Gelegenheit zur Aussprache zu geben.