Elternabend & Co: Mitspracherecht in der Grundschule nutzen
Aufgaben des Elternbeirats in der Grundschule
Der Elternbeirat hält engen Kontakt zum Kollegium und zur Schulleitung. Zu seinen Aufgaben zählen neben den bereits oben genannten:
- die Interessen der Eltern aller Schüler der gesamten Schule zu vertreten,
- allen Eltern der Schule die Gelegenheit zur Information zu geben,
- Wünsche und Anregungen der Eltern aufzunehmen,
- darüber zu beraten und sie weiterzuleiten,
- die Entscheidung über einen unterrichtsfreien Tag zu beraten,
- über die Verwendung von Lernmitteln zu beraten,
- bei Verfahren, die zur Entlassung eines Schülers führen können, gehört zu werden.
Wenn Sie gerne die Interessen von anderen vertreten, dann ist eine Position als Elternsprecher oder im Elternbeirat genau das Richtige für Sie. In der Grundschule wird er auf ein Jahr, in den weiterführenden Schulen für die Dauer von zwei Jahren von den wahlberechtigten Eltern der Schule bzw. den Vertretern der einzelnen Klassen gewählt. Jede als Elternbeirat gewählte Person hat auch einen Vertreter, der sie unterstützt und unter Umständen auch ab und zu einspringen muss.