Vertretungsunterricht: Wie viel Unterricht darf eigentlich ausfallen?

Der Unterrichtsausfall an deutschen Schulen ist ein Dauerärgernis. Doch die Frage, wie viel Unterricht tatsächlich ausfällt, ist gar nicht so leicht zu beantworten. Grundschullehrerin Annette Holl, geht den häufigsten Elternfragen nach und klärt Sie darüber auf, ob Sie etwas gegen ausfallende Schulstunden tun können. 

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Antworten auf die häufigsten Elternfragen

Neulich beim Elternsprechtag:Letzte Woche waren Sie zwei Tage krank. Heute war früher Schulschluss, weil der Sportlehrer auf einer Fortbildung ist. Im Schulranzen habe ich eine Mitteilung gefunden, dass der Nachmittagsunterricht am Mittwoch wegen einer Klassenfahrt ausfällt. Ich informiere jetzt das Schulamt über die Zustände an der Schule!“ Mit Beschwerden dieser Art wird unsere Co-Autorin, Grundschullehrerin Annette Holl, immer wieder konfrontiert.

Der Unterrichtsausfall an deutschen Schulen ist ein Dauerärgernis. Doch die Frage, wie viel Unterricht tatsächlich ausfällt, ist gar nicht so leicht zu beantworten. Umstritten ist vor allem der nicht wirklich durchführbare Vergleich der einzelnen Bundesländer, da für die Erhebung der Ausfallquoten andere Daten einbezogen werden.

Es gibt weiterhin erhebliche Differenzen zwischen dem Eindruck der Elternvertreter und den offiziellen Statistiken zum Unterrichtsausfall. Den Ministerien der einzelnen Bundesländer wird öffentlich vorgeworfen, die tatsächlichen Ausfallquoten zu verschleiern. In Nordrhein-Westfalen soll diese bei 1,7 Prozent gelegen haben, der Präsident des Deutschen Lehrerverbandes ging 2016 von einer Ausfallquote von allerdings sechs bis sieben Prozent aus.

Das kann doch nicht wahr sein, oder?“:

Antworten auf 4 häufige Elternfragen zum Vertretungsunterricht

1. Ich bin berufstätig, kann mein Kind trotzdem früher heimgeschickt werden?

Das ist je nach Wohnort durchaus möglich. In Niedersachsen, Bremen und Baden-Württemberg gibt es die Verlässliche Grundschule, das heißt, Ihr Kind muss täglich von ca. 8 bis ca. 13 Uhr betreut sein. Andernorts müssen Sie über einen früheren Unterrichtsschluss aber auf jeden Fall vorher informiert werden bzw. unterschrieben haben, dass Ihr Kind alleine früher nach Hause kommen darf.

Mein Tipp: Sie möchten nicht, dass Ihr Kind allein zu Hause ist, wenn die Schule früher endet? Sprechen Sie mit anderen Eltern aus der Klasse, und gehen Sie auf die Elternvertretung zu. Vielleicht kommt eine Betreuung zustande, die kurzfristigen Stress verhindert und für Ihre Kinder eine Regelmäßigkeit bringt. Möglicherweise gibt es an der Schule einen ungenutzten Raum, in der eine Mutter die Kinder beaufsichtigen könnte?

2. Warum finden Lehrerfortbildungen nicht am Wochenende oder in den Ferien statt?

Mehrere Verwaltungsgerichte haben bestätigt, dass Fortbildungen mit Arbeitszeit gleichzusetzen sind und somit während der Unterrichtszeit stattfinden dürfen. Es ist auch absolut sinnvoll und notwendig, dass Lehrer Fortbildungen besuchen, um Ihrem Kind Unterricht auf dem neuestem Stand bieten zu können. An meiner Schule ist eine mehrtägige Fortbildung alle zwei Jahre für jeden Lehrer sogar verpflichtend. Jedes Lehrerkollegium führt zudem gemeinsam den „Pädagogischen Tag“ durch. Dafür stehen den Schulen zwei Tage im Schuljahr zu, die für alle Lehrer vorgeschrieben sind. In Baden-Württemberg und Bayern sollen pädagogische Tage „in aller Regel“ an einem unterrichtsfreien Tag stattfinden. Da das Fortbildungspersonal aber außerhalb des Schuljahres nur begrenzt zur Verfügung steht, finden sie dennoch häufig während der Unterrichtszeit statt.

3. Dürfen Kinder in Vertretungsstunden mit Arbeitsblättern und Spielen beschäftigt werden?

Ja! Für die Schulleitung geht es in erster Linie darum, die Beaufsichtigung der Kinder zu gewährleisten. Deshalb gibt es oft fachfremden Vertretungsunterricht durch Lehrerkollegen, die gerade eine Freistunde haben, oder die Schüler werden auf verschiedene Klassen verteilt.

Mein Tipp: Ärgern Sie sich nicht, wenn Ihr Kind „wieder nur gespielt hat“! Auch eine Spielstunde hat durchaus Ihre Berechtigung! So lässt sich beispielsweise durch Schreibspiele der Wortschatz erweitern oder die Rechtschreibung üben (z. B. „Galgenmännchen“). Das häufig durchgeführte Eckenrechnen ist ein tolles Kopfrechentraining, und Mandalas stärken die Wahrnehmungskompetenz.

4. Der Lehrer meines Kindes fehlt schon über eine Woche: Wo ist der Ersatzlehrer?

Verständlicherweise ärgern Sie sich, wenn Ihr Kind bei längerem Ausfall eines Lehrers keinen effektiven Ersatzunterricht erhält. Unvorhersehbare und kurzfristige Unterrichtsausfälle müssen Sie aber tolerieren. Bei langfristigen Unterrichtsausfällen (z. B. einer Operation mit anschließender Reha oder beim Mutterschutz einer Lehrerin) ist eine fachliche Vertretung Pflicht. Leider gibt es jedoch zu wenig mobile Vertretungskräfte (sogenannte „Springer“), und es dauert oft, bis ein Ersatzlehrer an die Schule kommt.

Werden Sie aktiv: Der Gang zur Schulleitung

Es gibt bundesweit keine gesetzliche Regelung für die höchstzulässige Anzahl an Vertretungsstunden. Dennoch müssen Sie die Vertretungssituation an der Schule Ihres Kindes nicht einfach hinnehmen, wenn Sie sie für unzumutbar halten! Notieren Sie sich einen Monat lang, welche Lehrer wie oft vertreten werden müssen und was im Vertretungsunterricht gemacht wird. Sprechen Sie dann anhand dieser Fakten mit der Schulleitung. Regen Sie an, dass die Lehrer Materialienordner erstellen. So kann jeder einen sinnvollen Vertretungsunterricht halten.