Zurück im Beruf: Rechte und Pflichten junger Mütter
Wie der Weg zurück ins Berufleben gelingt
In jedem Fall haben die jungen Mütter das Recht, sich in einer Agentur für Arbeit umfangreich beraten zu lassen. Sie haben sogar das Recht, von einem weiblichen Ansprechpartner beraten zu werden. Mit dieser Person kann die junge Mutter über alles sprechen, angefangen vom Thema Kinderbetreuung, über Qualifizierungsmöglichkeiten, flexible Arbeitszeitmodelle bis hin zu finanziellen Förderungsmöglichkeiten, um Beruf und Familie zu vereinbaren.
Das Recht auf Weiterbildung
Wer nach einer längeren Familienpause wieder arbeiten möchte, überlegt manchmal auch die Frage nach einer neuen Berufswahl. Oft sind Berufsrückkehrerinnen unsicher und denken darüber nach, ob sie wirklich noch mal von vorn anfangen sollen oder ob sie sich über eine Weiterbildung für ihren alten Beruf so qualifizieren möchten, dass ihr Wissen dem aktuellen Stand entspricht. Für alle Fragen der beruflichen Weiterbildung oder auch der eventuellen Umorientierung steht die Agentur für Arbeit zur Verfügung. Dort erhalten junge Mütter alle Informationen, die sie für Ihre Entscheidung benötigen.
Zurück im Beruf - direkt an den alten Arbeitsplatz
Während der Elternzeit wurde der Arbeitsplatz für die junge Mutter freigehalten. Sie kann deshalb an ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren. Dieser Anspruch ist im Familienrecht verankert. Wenn sie während der Elternzeit mit reduzierten Stunden weitergearbeitet hat, hat sie nach Ablauf der Elternzeit den Anspruch auf die vorherige Arbeitszeit. Wenn sie also Vollzeit gearbeitet hat, kann der Chef sie nicht abweisen: „Also, Frau Müller, wir haben uns so daran gewöhnt, dass sie nur zehn Stunden in der Woche arbeiten. Wir wollen das so beibehalten.“ So funktioniert das nicht. Die junge Mutter muss wie zuvor Vollzeit beschäftigt werden.
Rechte von stillenden Müttern
Manchmal kehren Mütter an ihren Arbeitsplatz zurück, während sie noch stillen. In diesem Fall genießt die junge Mutter besondere Rechte. Es steht ihr nämlich mindestens zweimal täglich eine halbe Stunde zum Stillen zu. Diese Zeit kann auch zu einer Stunde am Tag zusammengefasst werden. Es sind Zeiten, die nicht auf sonstige Pausen angerechnet werden dürfen. Außerdem müssen sie natürlich auch nicht eingearbeitet werden. Frauen, die im Schichtdienst arbeiten, dürfen jetzt nicht für Nacht- oder Wochenenddienste eingesetzt werden. Darüber hinaus haben sie einen Anspruch auf einen Raum, in dem sie ungestört stillen oder aber die Milch abpumpen können. Idealerweise steht dort auch eine Liege, auf der junge Mütter ihr Kind in Ruhe stillen können. Viele Arbeitgeber kennen diese Rechte nicht. Deshalb sollten junge Mütter ihren Arbeitgeber auf jeden Fall darauf aufmerksam machen, welche Regelungen ihnen nach dem Familienrecht zustehen.