Mutter-Kind-Kur beantragen: So gehen Sie am besten vor!

Ständiger Zeitdruck, Selbstzweifel und der Stress, Job und Familie zu vereinbaren: Kommt Ihnen das bekannt vor? Wenn dann auch noch familiäre Schwierigkeiten, soziale Probleme oder eine Krankheit hinzukommen, wird es schnell unerträglich. Manchmal hilft da nur eins: raus und erst mal die Akkus auffüllen! Eine Mutter-Kind-Kur bietet diese Möglichkeit. Die häufigsten Fragen zu dieser „Erholung auf Krankenschein“ beantworte ich Ihnen hier. 

Inhaltsverzeichnis

Erholung auf Krankenschein

Ich kann nicht mehr! Ich könnte jeden Tag heulen und komme gar nicht mehr zur Ruhe!“ Wenn Sie dieses Gefühl haben, sollten Sie dringend über eine Mutter-Kind-Kur nachdenken. Auch mir ging es einmal so: Als meine Kinder mit 12, 11, 9 und 6 Jahren eigentlich schon aus dem Gröbsten raus waren, ging es mit meinen Kräften bergab. Nach jahrelanger „Familien-Rundumversorgung“ war ich gereizt, erschöpft und litt unter chronischen Rückenschmerzen. Schweren Herzens musste ich zugeben, dass das fröhliche Familienleben, das ich mir immer gewünscht hatte, eher zu einer Art Überlebenskampf geworden war.

Eine Mutter-Kind-Kur half mir damals, wieder Boden unter den Füßen zu bekommen. Es tat mir einfach gut, die „Stopp-Taste“ zu drücken und den ganz normalen Wahnsinn zu Hause anzuhalten. Ich bekam viele wertvolle Anregungen, wie ich in Zukunft besser auf mich achten könnte. Es gelang mir, einiges davon umzusetzen, und der Alltag wurde tatsächlich leichter. Auch meine Kinder haben sich in der Kur so wohl gefühlt, dass beim Abschied reichlich Tränen flossen.

Was ist eine Mutter-Kind-Kur?

Eine Mutter-Kind-Kur ist eine stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme. Während der Kur können Sie sich erholen und neue Kraft tanken. Gleichzeitig werden Sie medizinisch und psychologisch betreut, um in Zukunft den (Erziehungs-)Alltag besser meistern zu können. Die Kur dauert in der Regel drei Wochen und kann alle vier Jahre beantragt werden. Bei entsprechenden Voraussetzungen werden die Kosten (bis auf einen geringen Eigenanteil) von der Krankenkasse übernommen.

In der Regel dürfen Sie Ihr Kind oder Ihre Kinder (bis 12 Jahre) als Begleitperson in die Kur mitnehmen. Die Kinder werden dort in altersgerechten Gruppen tagsüber betreut. Hat Ihr Kind selbst gesundheitliche Probleme, kann es auch medizinisch behandelt werden.

Für jede Mutter wird während der Kur ein individueller, auf ihre persönlichen Bedürfnisse abgestimmter Behandlungsplan erstellt. Dazu gehören:

  • Bewegungsübungen
  • Anleitung zu Entspannungsübungen
  • psychotherapeutische Gespräche
  • Erziehungsberatung
  • Gesundheitsberatung
  • Ernährungsberatung
  • Betreuung der Kinder

Wann habe ich Anspruch auf eine Mutter- oder Vater-Kind-Kur?

Seit dem 1. April 2007 haben grundsätzlich alle Frauen und Männer mit Familienverantwortung bei entsprechenden gesundheitlichen Problemen Anspruch auf eine Mutter- bzw. Vater-Kind-Kur. Möglich ist eine Kur als Rehabilitationsmaßnahme, z. B. nach

  • einer Krebserkrankung,
  • einem Bandscheibenvorfall,
  • einer Trennung,
  • einem Trauerfall oder
  • im Rahmen einer chronischen Erkrankung.

Oft dient die Kur aber auch zur Vorbeugung, um eine drohende Erkrankung abzuwenden. Gute Gründe hierfür sind:

  • Schlafstörungen
  • Essprobleme
  • Rückenprobleme
  • Herzrasen
  • häufige Migräne
  • depressive Verstimmungen
  • Burn-Out-Symptome

Wichtig ist, dass die Beschwerden im Zusammenhang mit Ihrem Alltag als Mutter oder Vater stehen. Wer einfach nur viel Stress im Büro hat, hat keinen Anspruch auf eine solche Kur. Auch zusätzliche Belastungen wie etwa

  • alleinerziehend,
  • Pflegefall in der Familie,
  • chronisch krankes Kind,
  • Tod eines Angehörigen,
  • Erziehungsprobleme oder
  • finanzielle Schwierigkeiten

spielen bei der Entscheidung, ob eine Kur notwendig ist, eine wichtige Rolle.

Wie beantrage ich eine Mutter-Kind-Kur?

Eine Mutter-Kind-Kur müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Gehen Sie dabei am besten Schritt für Schritt vor.

1. Schritt: Beratung

Nehmen Sie zunächst Kontakt zu einer Beratungsstelle auf. Diese finden Sie entweder als Online-Beratung im Internet oder auch in Ihrer Nähe. Die Beratung ist individuell auf Ihre persönliche Situation abgestimmt und kostenlos.

2. Schritt: Attest

Als Nächstes benötigen Sie ein Attest Ihres Hausarztes, in dem die Kurmaßnahme empfohlen wird. Möglichst ausführlich sollte Ihr Arzt darin Ihre gesundheitlichen Probleme sowie eventuell belastende Begleitumstände (s. o.) aufführen. Falls Ihr Kind in der Kur mitbehandelt werden soll, benötigen Sie ein Attest vom Kinderarzt.

3. Schritt: Kurantrag

bei der Krankenkasse Die Antragsunterlagen für den Kurantrag erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse. Füllen Sie diese gemeinsam mit Ihrem Berater oder Ihrer Beraterin aus. Anschließend schicken Sie den Antrag an Ihre Krankenkasse.

4. Schritt: Auswahl der Klinik

Die Krankenkassen haben das Recht, Ihnen eine Kurklinik vorzuschlagen. Sie haben jedoch ein „Wunsch- und Wahlrecht“, Sie sind also nicht verpflichtet, dem Vorschlag der Krankenkasse zuzustimmen. Ich empfehle Ihnen, schon im Kurantrag anzugeben, in welche Klinik Sie fahren möchten. Ihre Beratungsstelle berät Sie hierbei und sucht mit Ihnen nach einer Klinik, die Ihren individuellen Bedürfnissen und gesundheitlichen Problemen entspricht. Wenn Sie berechtigte Gründe (z. B. die besonderen Therapiemöglichkeiten in der Klinik) für diese Wahl haben, muss die Krankenkasse Ihrem Wunsch nachkommen und auch eventuell höher ausfallende Fahrtkosten erstatten.

5. Schritt: Wartezeit

Rechnen Sie damit, dass Sie mehrere Wochen bis Monate auf die Genehmigung Ihrer Kur warten müssen.

6. Schritt: Wenn die Kur abgelehnt wird

Nicht immer wird eine Kur auf Anhieb von der Krankenkasse genehmigt. Lassen Sie sich nicht entmutigen, wenn Ihr Kurantrag zunächst abgelehnt wird. Viele Kuren werden erst im zweiten Schritt genehmigt, wenn gegen den Ablehnungsbescheid Widerspruch eingelegt wurde. Auch mir ging es damals so. Gehen Sie diesen Weg: Ihre Beratungsstelle hilft Ihnen dabei!

Wie finde ich die richtige Klinik?

Eine Mutter-Kind-Kur können Sie in einer Vielzahl von Kliniken in Deutschland durchführen. Die Auswahl der Klinik sollten Sie nicht dem Zufall überlassen, denn sie bestimmt maßgeblich Ihren Kurerfolg. Wichtige Kriterien der Klinikwahl sind natürlich die Behandlung Ihrer Erkrankungen und gegebenenfalls Ihres Kindes. Viele Kliniken bieten hier besondere Schwerpunkte an. Auch Ihre persönlichen Vorlieben – zum Beispiel, ob Sie sich am Meer oder in der Bergen wohler fühlen – sollten Sie mit einfließen lassen. Bei der Auswahl der für Sie und Ihr Kind geeigneten Klinik hilft Ihnen Ihre Beratungsstelle.